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15.11.2022 ‧ dpa-Afx

HINTERGRUND: Anleger mit gutem Gewissen sind mit Artikel-Wirrwarr konfrontiert

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Deutsche Bank

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die UN-Klimakonferenz COP27 läuft auf Hochtouren. Nachhaltigkeit ist aber auch an den Kapitalmärkten längst ein Megatrend. Interessierte Investoren müssen zwischen unzähligen Produkten wählen, die aber schwer vergleichbar sind. Zwar gelten in der EU seit vergangenem Jahr Regeln für Geldanlagen mit reinem Gewissen, doch Experten zweifeln an deren Nutzen. Was Anlage-Produkte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen dennoch wie Pilze aus dem Boden schießen lässt. Nach Angaben des Branchenverbandes BVI hielten Privatanleger in Deutschland trotz schwierigen Umfelds und gesunkener Börsenkurse Mitte 2022 mehr Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen als je zuvor: Auf Publikumsfonds gemäß der EU-Offenlegungsverordnung entfielen 575 Milliarden Euro - Mitte 2021 waren es 344 Milliarden.

Um sogenanntes Greenwashing zu unterbinden - dass also Unternehmen sich keine "weiße Weste" verschaffen und positiver dastehen - sollen Anlageprodukte nur das enthalten, was draufsteht. Zur Abgrenzung nachhaltiger Geldanlagen von normalen Wertpapieren werden diese mit sogenannten ESG-Kriterien gekennzeichnet. ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Ökonomie). Mit dem Siegel wird die Beachtung ökologischer und sozialer Aspekten in Unternehmen bewertet. Inzwischen nutzen auch Ratingagenturen diese Kriterien, um Fonds als "Nachhaltige Geldanlage" zu identifizieren.

Seit Inkrafttreten der EU-Verordnung über "Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" im März 2021 müssen Fondsanbieter und Banken detailliert berichten, wie und in welchem Umfang sie Nachhaltigkeit bei Geldanlagen berücksichtigen. Fondsanbieter müssen für Produkte in drei Kategorien bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen: "Artikel-6-Fonds" berücksichtigen nur Nachhaltigkeitsrisiken, ohne die Anlagen unter ökologischen oder sozialen Aspekten auszuwählen und Produkte entsprechend zu bewerben.

Als "Artikel-8 Fonds" ("hellgrün") werden Produkte bezeichnet, die mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen werben. Andere Fonds investieren Geld nur in Unternehmen, die aktiv Produkte anbieten, die sich positiv auf Klimaschutz und Ressourcenverbrauch auswirken. Diese "Artikel-9 Fonds" ("dunkelgrün") mit konkretem Nachhaltigkeitsziel haben strengere Kriterien. Um mehr Geld in "grüne" Anlagen zu lenken, müssen Banken und Vermögensverwalter seit August zudem Kunden fragen, ob sie "grün" investieren wollen und welche Präferenzen sie dabei haben. Mit der "Taxonomie" wurde in der EU schließlich eine Art Katalog für klimafreundliche Investitionen auf den Weg gebracht.

Laut dem BVI machten Artikel-8-Fonds sowie Artikel-9-Fonds rund 44 Prozent des gesamten Marktes für Publikumsfonds aus. Nach Angaben der Ratingagentur Scope sind von den in Deutschland rund 12 440 insgesamt zum Vertrieb zugelassenen Fonds aktuell etwa 4770 als Artikel-8- und rund 700 als Artikel-9-Fonds klassifiziert.

Doch noch scheint fraglich, ob die Anleger mithilfe der neuen Regeln tatsächlich bessere Entscheidungen treffen können. Laut einer Analyse von Scope investieren viele Fonds, die sich als Artikel-9-Produkte qualifizieren und damit als besonders nachhaltig gelten, stark in konventionelle Unternehmen wie etwa den Softwareanbieter Microsoft , die Google -Mutter Alphabet , den Internetriesen Amazon , den iPhone-Konzern Apple oder den Halbleiterausrüster ASML . Diese Aktien finden sich auch in vielen klassischen Fondsportfolios.

Die Regularien lassen der Ratingagentur zufolge eine solche Aktienauswahl zu, weil die Unternehmen nicht direkt an klimaschädlicher Produktion beteiligt seien und ihre umfangreiche Berichterstattung zur Nachhaltigkeit zu positiven Ratings mit Blick auf die wichtigen ESG-Kriterien führe.

Anleger dürften also nicht davon ausgehen, dass solche Artikel-9-Fonds ausschließlich in typisch nachhaltige Bereiche wie Erneuerbare Energien oder Gesundheit und Wohlbefinden investieren, mahnt Scope-Expertin Simone Schieg. Potenzielle Käufer sollten sich vor einer Investition detailliert über die Anlagestrategie sowie die angewendeten Ausschlusskriterien informieren und zumindest einen Blick auf die Top-10-Werte im Portfolio werfen.

Zudem sollten sich Anleger vor bösen Überraschungen hüten, wenn sie mit Artikel-9-Fonds die ESG-Kriterien als Ganzes und besonders streng erfüllt sehen wollen. Denn laut Definition müssen derart klassifizierte Produkte lediglich mindestens ein bestimmtes Nachhaltigkeitsziel wie "Klimaschutz" oder "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" verfolgen und dabei keinen "signifikanten Schaden" anrichten. "Die Folge: Schaden in anderen Nachhaltigkeitsaspekten ist zulässig, er darf nur nicht übermäßig groß sein", schrieb Dirk Rathjen vom Institut für Vermögensaufbau in einem Gastbeitrag für das Anlegermagazin "Das Investment".

Was genau "signifikanter Schaden" bedeutet, wird laut Rathjen erst in den nächsten Jahren von der EU definiert. Solange müsse jeder Anbieter selbst entscheiden. "In der Praxis heißt das beispielsweise: Ein Solarzellenhersteller, der besonders viel Wasser verbraucht und überdurchschnittlich viele Arbeitsunfälle hat, ist für einen Artikel-8-Fonds nur begrenzt geeignet. Für einen Artikel-9-Fonds hingegen, der nur den Klimawandel bekämpfen soll, ist er gut geeignet."

Rathjen zog ein ernüchterndes Fazit: "Anleger mit Leidenschaft für ESG werden von der Mehrzahl der Artikel-9-Fonds enttäuscht sein, sollten sie herausfinden, was per Gesetz in ihnen zulässig ist." So könne ein Unternehmen, das CO2-Reduktion anstrebt und dabei etwas Kinderarbeit nutzt, nach Artikel 9 als strenges ESG-Investment gelten./la/bek/mis/DP/mis

--- von Lutz Alexander, dpa-AFX ---

Quelle: dpa-AFX

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