HAMBURG (dpa-AFX) - Der Konzernbetriebsrat (KBR) der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA
Daher spreche sich der KBR in seiner Stellungnahme zum Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE an die HHLA-Aktionäre auch gegen das Geschäft aus. Vorstand und Aufsichtsrat der HHLA müssen ihre begründete Stellungnahme zum Angebot vom 23. Oktober laut KBR bis kommenden Montag abgeben.
Das Angebot folgte der verbindlichen Absichtserklärung, die MSC und die Stadt Hamburg unterzeichnet hatten. Demnach soll die HHLA nach erfolgreichem Abschluss der Transaktion als Gemeinschaftsunternehmen geführt werden, an der die Stadt mindestens 50,1 Prozent und MSC maximal 49,9 Prozent halten. Derzeit hält Hamburg rund 69 Prozent an der HHLA. Die Transaktion bedarf noch behördlicher Genehmigungen. MSC rechnet mit einem Vollzug der Transaktion im zweiten Quartal 2024. Je HHLA-Aktie bietet MSC 16,75 Euro.
Baranowski sagte, der KBR werde wegen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht zu Streiks oder Demonstrationen aufrufen. Es gebe jedoch bereits Gespräche der Belegschaft mit der Gewerkschaft Verdi. Gleichzeitig appellierte Baranowski an die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Deal nicht zuzustimmen. Jeder Abgeordnete "hat hier eine Verantwortung für das, was er da tut. Und wir hoffen und erwarten, dass jeder dieser Verantwortung gerecht wird."
Die Eigenständigkeit der HHLA sei bei einem Einstieg der Großreederei MSC massiv gefährdet. "Es droht eine Abwanderung der Kunden an den Containerterminals", sagte Baranowski. Schließlich wolle keine Reederei der Konkurrenz zu Gewinnen verhelfen. "Fritz Cola stellt sich auch keine Pepsi in die Konferenzräume."
Baranowski forderte den Senat auf, für die HHLA-Beschäftigten klar Stellung zu beziehen. Sollte er die fast 140 Jahre in städtischem Besitz befindliche HHLA MSC in die Hände geben, müsse ein Rettungstarifvertrag abgeschlossen werden, "der den Erhalt der HHLA AG mit all seinen Gesellschaften und seiner Struktur sichert". Dazu zählten auch Standortgarantien und der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen./klm/DP/nas
Quelle: dpa-AFX