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Habeck will bei Gasumlage Trittbrettfahrer ausschließen

Habeck will bei Gasumlage Trittbrettfahrer ausschließen
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22.09.2022 ‧ dpa-Afx

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will bei der umstrittenen Gasumlage Trittbrettfahrer ausschließen. Dazu soll das Energiesicherungsgesetz geändert werden. Ein der Deutschen Presse-Agentur vorliegender Entwurf ging in die Ressortabstimmung. Finanzielle Ausgleichsansprüche für Gasimporteure über die Umlage sollen auf marktrelevante sowie bedürftige Versorgungsunternehmen eingegrenzt werden, die wirtschaftlich in Not sind.

Die Änderungen sollen voraussichtlich am 28. September vom Kabinett beschlossen werden, so das Ministerium am Donnerstag. Mit der Gasumlage sollen Gasimporteure gestützt werden, die wegen ausbleibender russischer Lieferungen sehr hohe Kosten für Ersatzbeschaffungen haben. Die Bundesregierung will trotz einer geplanten Verstaatlichung des Energiekonzerns Uniper vorerst am Instrument der Gasumlage festhalten, die zum 1. Oktober eingeführt werden soll.

Habeck hatte angekündigt, profitablen Firmen den Zugang zur Gasumlage erschweren zu wollen. Das Ministerium schaue, ob es rechtssichere Möglichkeiten gebe, "Trittbrettfahrer" wieder auszusortieren.

Laut Entwurf soll nun ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich nur für Gasimporteure gelten, bei denen die ersatzbeschafften Mengen einen Anteil von mindestens 1 Prozent am deutschen Gesamtgasverbrauch ausmachen und die ohne die Zahlung des Ausgleichs im jeweiligen Quartal ein negatives Ebitda ausweisen - dies ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Durch die Einschränkungen der Ausgleichsansprüche soll die Belastung der Umlagezahler verringert werden, wie es im Entwurf heißt.

Das Wirtschaftsministerium sieht bei der Umlage noch finanzverfassungsrechtliche Fragen. Insbesondere gehe es darum, ob die Gasumlage in eine Sonderabgabe umschlagen könne und die Gefahr der Verfassungswidrigkeit bestehe, wenn die Hauptprofiteure der Umlage in staatlicher Hand sein sollten. Das von der FDP geführte Finanzministerium sieht bei der Gasumlage dagegen keine Rechtsbedenken./hoe/DP/nas

Quelle: dpa-AFX

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