PARIS (dpa-AFX) - Im Berufungsprozess um Steuerbetrug ist die Schweizer Großbank UBS
Dass die UBS weniger bezahlen muss, lag vor allem an einer stark verringerten Geldbuße: Statt auf mehr als 3,7 Milliarden Euro beläuft sich die Strafe nun lediglich auf 3,75 Millionen Euro. Dazu kommt eine Milliarde Euro der Kaution, die zu Beginn der Ermittlungen hinterlegt worden war. Der französische Staat, der in dem Verfahren als Nebenkläger auftritt, erhält Schadenersatz von 800 Millionen Euro.
Ob diese Summe wie in erster Instanz auf mehrere Schultern verteilt werden soll, präzisierte das Gericht zunächst nicht. UBS-Anwalt Hervé Temime rechnete die Zahlung der UBS zu und sprach so von einer finanziellen Gesamtbelastung von etwa 1,8 Milliarden Euro. In erster Instanz war die UBS im Februar 2019 zu einer Gesamtzahlung von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden.
Temime sprach angesichts der deutlich geringeren Strafe bei Bestätigung des Schuldspruchs von einem seltsam wirkenden Urteil. Man werde bald eine Entscheidung treffen. Urteile vor dem Berufungsgericht können in Frankreich vor dem Kassationsgericht geprüft werden, dem obersten Gericht des Landes. In einer solchen Revision wird das Verfahren aber nicht inhaltlich neu aufgerollt.
Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die UBS soll der Staatsanwaltschaft zufolge damals Beschäftigte nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kundschaft anzuwerben. Diese sei animiert worden, ihr Geld in der Schweiz anzulegen, vorbei am französischen Fiskus. Das Institut hatte Vorwürfe eines strafbaren Fehlverhaltens zurückgewiesen./rbo/DP/ys/uh/AWP/stw/men
Quelle: dpa-AFX