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JURISDICTION IN WHICH IT WOULD BE UNLAWFUL TO DO SO.
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Pratteln, Schweiz, 29. Juni 2023 - Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) gibt den
Zeitplan für die Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10:1
bekannt, welche von den Aktionären an der Generalversammlung vom 27. Juni 2023
mit grosser Mehrheit beschlossen wurde.
* 30. Juni 2023: Letzter Handelstag der alten Aktien (ISIN: CH0027148649) an
der SIX Swiss Exchange
* 3. Juli 2023: Erster Handelstag der neuen Aktien (ISIN: CH1276028821) an der
SIX Swiss Exchange (Ex-Datum)
Die Aktienzusammenlegung kann für einzelne Aktionäre zu Bruchteilen von neuen
Namenaktien führen (Fraktionen). Dies ist der Fall, wenn die Aktionäre am
30. Juni 2023 eine nicht durch 10 teilbare Anzahl Santhera-Aktien halten. Die
verbleibenden Aktienbestände zwischen 1 und 9 werden abgerundet und in bar (in
CHF) abgegolten. Die Bruchteilsentschädigung entspricht einem dreitägigen
volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der Santhera-Aktie an der SIX Swiss
Exchange vor dem Ex-Datum der Aktienzusammenlegung.
Die neuen Aktien, die nach der Aktienzusammenlegung ausgegeben werden, erhalten
eine neue internationale Wertpapierkennnummer (ISIN), während die bestehenden
Aktien, die vor der Aktienzusammenlegung gehalten wurden, annulliert werden. Aus
technischen Gründen werden Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht
weiterhin ausüben wollen, gebeten, eine erneute Registrierung im Aktienregister
des Unternehmens zu veranlassen.
Weitere Informationen zur Aktienzusammenlegung sind in der Einladung zur
Generalversammlung und den Fragen und Antworten (Q&A) auf der Santhera-Website
unter diesem Link (https://www.santhera.de/investors-and-media/investor-
toolbox/aktionaers-glaeubigerversammlungen)verfügbar.
Über Santhera
Santhera Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und Vermarktung von
innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre und pulmonale Erkrankungen
mit hohem medizinischem Bedarf spezialisiert hat. Das Unternehmen besitzt eine
exklusive Lizenz für alle Indikationen weltweit für Vamorolone, ein
dissoziatives Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer
Zulassungsstudie bei Patienten mit Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) als
Alternative zu Standardkortikosteroiden untersucht wurde. Für Vamorolone zur
Behandlung von DMD hat Santhera bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA
ein Zulassungsgesuch (NDA) bzw. bei der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA)
einen Zulassungsantrag (MAA) in Überprüfung und bei der britischen
Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency)
einen MAA eingereicht. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat zur
Behandlung von zystischer Fibrose (CF) und anderen neutrophilen
Lungenkrankheiten. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten zugelassenen Produkt,
Raxone® (Idebenone), ausserhalb Nordamerikas und Frankreichs zur Behandlung von
Leber hereditärer Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi-Gruppe auslizenziert.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.
Raxone(®) ist eine Marke von Santhera Pharmaceuticals.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
public-relations@santhera.com (mailto:public-relations@santhera.com) oder
Eva Kalias, Head Investor Relations & Communications
Tel.: +41 79 875 27 80
eva.kalias@santhera.com (mailto:eva.kalias@santhera.com)
Haftungsausschluss / Zukunftsgerichtete Aussagen
This document does not constitute an offer to subscribe for, buy or sell any of
the securities mentioned herein or any other securities in any jurisdiction. The
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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung
oder zum Kauf von Wertpapieren der Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar.
Diese Publikation kann bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das
Unternehmen und seine Geschäftstätigkeit enthalten. Solche Aussagen sind mit
bestimmten Risiken, Unsicherheiten und anderen Faktoren verbunden, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen
oder Errungenschaften des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die
in diesen Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Die Leser sollten sich
daher nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen, insbesondere
nicht im Zusammenhang mit Verträgen oder Investitionsentscheidungen. Das
Unternehmen lehnt jede Verpflichtung ab, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren.
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Quelle: dpa-AFX