ISTANBUL (dpa-AFX) - In Zusammenhang mit dem geflohenen Ex-Nissan
Ghosn war am 19. November 2018 in Tokio unter anderem wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Im April 2019 wurde er unter strengen Auflagen auf Kaution aus der Untersuchungshaft entlassen. Ghosn floh dann Ende Dezember unter dubiosen Umständen in einem Privatjet unter anderem über die Türkei nach Beirut. Er soll in einer Kiste versteckt gewesen sein, die am Flughafen als Gepäck für Musikinstrumente deklariert war und nicht durchleuchtet wurde. Der gebürtige Brasilianer hat neben der libanesischen auch die französische Staatsbürgerschaft. Ghosn hatte die Vorwürfe gegen ihn in Japan mehrmals zurückgewiesen./apo/DP/fba
Quelle: dpa-AFX