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27.07.2023 ‧ dpa-Afx

Gewerkschaft der Polizei fordert Regelung zu Telekommunikationsdaten

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BERLIN (dpa-AFX) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Bundesregierung an ihr Versprechen erinnert, eine praxistaugliche Regelung zur Speicherung von Daten durch Telekommunikationsanbieter zu schaffen. Die Uneinigkeit zwischen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei diesem Thema dürfe nicht auf dem Rücken der Opfer von Straftaten ausgetragen werden, mahnte die Gewerkschaft. Die aktuelle Situation sei unbefriedigend. "Unsere Ermittlungsarbeit wird nahezu unmöglich gemacht", kritisierte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Alexander Poitz. "Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten."

SPD, Grüne und FDP hatten angekündigt, sie wollten "die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten, dass Daten rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können". Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern - das heißt, wer wann wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat - nicht ohne Anlass gespeichert werden. Eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten ist aber bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein, hielt das Gericht im September 2022 fest.

Wenig später legte Buschmann einen Vorschlag für ein auf konkrete Verdachtsfälle beschränktes Verfahren zur Sicherung von Telekommunikationsdaten vor. Der Entwurf zur Einführung von "Quick Freeze" wurde im Oktober zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung verschickt. Faeser findet allerdings, das von Buschmann vorgeschlagene Verfahren sei "kein adäquater Ersatz für eine Speicherung von IP-Adressen".

Seit dem EuGH-Urteil sei sehr wenig passiert, kritisierte die GdP. Das von Buschmann vorgeschlagene "Speichern und Einfrieren der Verkehrsdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt limitiert die Möglichkeiten der Polizei", sagte Poitz. Insbesondere bei komplexen Verfahren ergäben sich oft im Laufe der Ermittlungen Erkenntnisse, die bei "Quick Freeze" ins Leere laufen würden./abc/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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