LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Paketdienst UPS
Wie das Gericht betonte, muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Verstoß und erlittenem Schaden bestehen. Es sei nicht sicher, dass der Zusammenschluss von UPS und TNT hätte genehmigt werden müssen, wenn die EU-Kommission bei ihrer Entscheidung keinen Fehler gemacht hätte. Die Klage auf Schadenersatz in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro wies das Gericht daher in vollem Umfang ab.
In diesem Zusammenhang hatten auch zwei irische Luftfrachtunternehmen Schadenersatz für entgangene Gewinne in Höhe von 263 Millionen Euro verlangt (Rechtssache T-540/18). Die Gesellschaften hatten vor der Entscheidung der EU-Kommission mit TNT Vereinbarungen getroffen, die wegen der gescheiterten Fusion mit UPS nicht zustande kamen. Die Gesellschaften hätten nicht nachgewiesen, dass der damalige Beschluss der EU-Kommission hinreichend qualifizierte Verstöße gegen das Unionsrecht aufweise, die einen Anspruch auf Schadenersatz begründen. Das Gericht wies daher die Klage als unbegründet ab./mjm/DP/eas
Quelle: dpa-AFX