MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Streit um in der Corona-Krise einbehaltene Miete hat das Modekaufhaus C&A eine Niederlage erlitten. Das Landgericht München I verurteilte das Unternehmen zur Zahlung einbehaltener Miete für den April samt Zinsen. Der Vermieter hatte das Unternehmen im konkreten Fall verklagt, nachdem C&A die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht bezahlt hatte.
C&A hatte dies mit den coronabedingten Schließungen begründet. In dieser Zeit seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was eine Mangel der Mietsache darstelle, argumentierte das Unternehmen. Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Ein Mangel der Mietsache liege nicht vor und das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in der Entscheidung.
Wie hoch die einbehaltene Miete war, teilte das Gericht nicht mit. Einen Anhaltspunkt gibt allerdings der Streitwert, der bei gut einer Million Euro lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Neben C&A haben mehrere weitere Einzelhandelsketten während der ersten Corona-Welle die Mietzahlungen eingestellt oder gekürzt, darunter die Schuhhandelskette Deichmann und die Hennes & Mauritz
Quelle: dpa-AFX