OAKLAND (dpa-AFX) - Im Streit um die geschäftlichen Spielregeln im Apple
In dem Verfahren Apple gegen den Spiele-Entwickler Epic urteilte Richterin Yvonne Gonzalez Rogers, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, in ihren Apps Schaltflächen oder Links einzubauen, die Kunden auf andere Zahlungsmöglichkeiten außerhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems verweisen. Das Urteil besagt auch, dass Apple den Entwicklern nicht verbieten könne, mit Kunden über Kontaktinformationen zu kommunizieren, die die Entwickler bei der Anmeldung innerhalb der App erhalten haben.
Kern des Streits zwischen Entwicklern wie Epic sind die Provisionen, die Apple in seinem App Store verlangt, nämlich 15 beziehungsweise 30 Prozent des Umsatzes. Epic wollte auch das Monopol zur Installation von Apps zu Fall bringen. Bislang erlaubt Apple auf dem iPhone und iPad nur die Installation von Programmen über den App Store.
Richterin Rogers gab einer von Epic beantragten einstweiligen Verfügung statt, verurteilte den Spielehersteller aber auch zur Zahlung von Schadenersatz an Apple in Höhe von vier Millionen Dollar./chd/DP/men
Quelle: dpa-AFX