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Geldwäscheverdachtsanzeige verspätet - Bußgeld gegen Deutsche Bank

Geldwäscheverdachtsanzeige verspätet - Bußgeld gegen Deutsche Bank
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13.10.2020 ‧ dpa-Afx

FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Bank muss wegen verspäteter Geldwäsche-Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit dem Skandal bei der Danske Bank ein Bußgeld von knapp 13,5 Millionen Euro zahlen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Dienstag mit. Die Behörde stellte zugleich das Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter des größten deutschen Geldhauses wegen des Verdachts der Geldwäsche mangels hinreichenden Tatverdachts ein.

"Damit haben wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt geschlossen", sagte Deutsche-Bank-Vorstand Stefan Simon. "Mit dem Verfahrensabschluss ist klar, dass es keine strafrechtlichen Verfehlungen seitens der Deutschen Bank oder ihrer Mitarbeiter gab. Wir haben von Anfang an vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft kooperiert."

Die Danske Bank steht im Zentrum eines der größten Geldwäscheskandale in Europa. Dabei geht es um mutmaßliche Verstöße gegen Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche in der Niederlassung in Estland. In mehreren Staaten laufen Ermittlungsverfahren gegen die Bank. Die Deutsche Bank war eine der Korrespondenzbanken für die Filiale des dänischen Geldhauses in Estland. Heißt: Sie half als Institut mit globaler Reichweite bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Im Oktober 2015 beendete die Deutsche Bank ihre Beziehung als Korrespondenzbank.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ging es um Gelder aus Aserbaidschan, die über die Danske Bank Estonia unter Einbindung der Deutschen Bank als Korrespondenzbank nach Westeuropa transferiert worden sein sollen, unter anderem auch zur Beeinflussung von Politikern in der EU.

Die Deutsche Bank machte demnach im Juli 2018 eine zunächst unvollständige Meldung wegen Geldwäscheverdachts zum sogenannten Azerbaijan Laundromat. Die Nachmeldung der übrigen Transaktionen erfolgte erst im Februar 2019. Die Staatsanwaltschaft verhängte wegen dieser Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld. Nach Angaben der Deutschen Bank geht es um Transaktionen aus den Jahren 2010 bis 2015, die zwar ebenfalls über die Danske Bank abgewickelt wurden, aber Gegenstand einer gesonderten Untersuchung eines separaten Vorfalls waren.

"Eine Verletzung von Aufsichts- oder Organisationspflichten oder eine Verantwortung bestimmter Personen wurde der Bank dabei weder vorgeworfen noch festgestellt", betonte das Geldhaus./mar/DP/men

Quelle: dpa-AFX

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