LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Streit um eine mutmaßlich unfaire Preispolitik des russischen Gasriesen Gazprom
Hintergrund der Urteile sind zwei ältere Fälle. Zum einen hatte die EU-Kommission dem russischen Konzern im April 2015 ihre Auffassung mitgeteilt, dass Gazprom seine marktbeherrschende Stellung als Lieferant für die drei Baltenstaaten Estland, Lettland und Litauen sowie für Polen, Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Bulgarien rechtswidrig ausnutze. Rund drei Jahre später einigten sich die Kommission und Gazprom auf einen Kompromiss.
Der polnischen Erdölbergbau und Gas Aktiengesellschaft (PGNIG) ging der Beschluss jedoch nicht weit genug und klagte deswegen gegen diesen Kompromiss. Gazprom versprach, bestimmte Zusagen umzusetzen und umging damit wohl einer Milliardenstrafe.
Zum anderen hatte PGNIG sich 2017 bei der EU-Kommission beschwert, Gazprom missbrauche seine beherrschende Stellung auf dem polnischen Gasmarkt. Zwei Jahre später wurde die Beschwerde jedoch zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun für nichtig erklärt. Damit liegt der Ball wieder im Feld der Kommission, die nun entscheiden muss, welche Schlüsse sie aus dem Urteil zieht./mjm/DP/mis
Quelle: dpa-AFX