LANGEN (dpa-AFX) - Drohnen haben auch im gerade abgelaufenen Jahr 2023 den zivilen Flugverkehr im deutschen Luftraum behindert. Mit 151 Fällen registrierte die Deutsche Flugsicherung (DFS) die dritthöchste Zahl von Gefährdungen nach den Jahren 2018 (158 Fälle) und 2022 (152 Fälle). In der Corona-Zeit hatte es zwischenzeitlich weniger Drohnensichtungen in der Nähe ziviler Flugzeuge oder Flugeinrichtungen gegeben.
84 Behinderungen oder 56 Prozent der aktuellen Fälle ereigneten sich in der Nähe größerer Flughäfen, wie die DFS am Freitag in Langen bei Frankfurt auf Anfrage mitteilte. Mit jeweils 21 Fällen waren die Flughäfen in Frankfurt und Leipzig-Halle am stärksten betroffen. Es folgt Berlin mit 15 Drohnensichtungen. Einen deutlichen Rückgang auf 7 Fälle gab es in Hamburg, wo es noch im Jahr 2022 die zweitmeisten Beobachtungen gegeben hatte.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet./ceb/DP/mis
Quelle: dpa-AFX