LUXEMBURG (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn droht der Lufthansa
Bei dem Rechtsstreit geht es um staatliche Beihilfen von fast 50 Millionen Euro, die in den Jahren 2001 bis 2012 an die Flughafen Hahn GmbH gezahlt worden waren, sowie um einen Vertrag mit dem Billigflieger Ryanair
Die Lufthansa hatte gegen einen Beschluss der EU-Kommission von 2014 geklagt. Brüssel hatte darin Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport
Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies im April 2019 als erste Instanz die Klage als unzulässig ab. Die Richter befanden, die Lufthansa, die im Gegensatz zu Konkurrent Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde. Lufthansa legte gegen dieses Urteil Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof ein.
Auf Wunsch des EuGH untersuchte Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen nur drei einzelne Teile der von Lufthansa vorgebrachten Rechtsmittel - nämlich diejenigen, die sich auf die Beurteilung der individuellen Betroffenheit von Lufthansa beziehen. Der Generalanwalt schlägt nun vor, diese Punkte zurückzuweisen./blu/DP/jha
Quelle: dpa-AFX