BONN (dpa-AFX) - Im jahrelangen Streit um die Verzinsung von Prämiensparverträgen greift die Finanzaufsicht Bafin durch. Kreditinstitute müssen Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben, wie aus einer am Montag veröffentlichten Allgemeinverfügung der Behörde hervorgeht. In diesen Fällen müssen die Geldhäuser ihren Kunden unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten.
"Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren", erläuterte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Betroffene Geldhäuser können gegen die Allgemeinverfügung allerdings Widerspruch bei der Bafin einlegen.
In dem Konflikt geht es um langfristige Prämiensparverträge, die Institute zwischen 1990 und 2010 anboten. Die Verträge enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof erklärte die Klauseln 2004 für unwirksam und äußerte sich in späteren Entscheidungen 2010 und 2017 zu den Anforderungen an solche Klauseln. Details waren aber weiter umstritten. Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben.
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hatte in der Vergangenheit betont, die Rechtsprechung des BGH von 2004 sei seitdem "angemessen in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen umgesetzt" worden./mar/DP/mis
Quelle: dpa-AFX