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28.07.2020 ‧ dpa-Afx

Facebook wehrt sich gegen Datenanfragen der EU-Kommission

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BRÜSSEL/MENLO PARK (dpa-AFX) - Facebook wehrt sich vor Gericht gegen Datenanfragen der EU-Kommission in zwei Wettbewerbsuntersuchungen, weil sie aus Sicht des Online-Netzwerks zu breit gefasst sind. Dies würde dazu führen, dass die Firma größtenteils Dokumente aushändigen müsse, die nichts mit den Wettbewerbsermittlungen zu tun hätten, kritisierte Facebook in der Nacht zum Dienstag. Darunter wären auch medizinische Informationen zu Mitarbeitern, persönliche Finanzdokumente und Informationen über Familienmitglieder von Beschäftigten. Die Kommission kündigte an, sie werde ihre Position vor Gericht verteidigen und die Untersuchungen liefen weiter.

Facebook stört sich laut informierten Personen daran, dass die EU-Wettbewerbshüter alle Dokumente angefordert haben, die rund 2500 Begriffe enthalten. Darunter seien Wortkombinationen wie "big question" (große Frage), "not good for us" (nicht gut für uns) oder "shut down" (u.a. dichtmachen). Facebook strebt beim EU-Gericht auch eine einstweilige Verfügung an, um die Dokumenten-Übergabe noch vor einer Entscheidung im Hauptverfahren zu blockieren.

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission nehmen die Handelsplattform Marketplace sowie allgemein den Umgang mit Daten unter die Lupe. Die vergangenes Jahr eingeleiteten Untersuchungen sind in einem frühen Stadium und es gibt noch kein förmliches Wettbewerbsverfahren. Bei solchen Ermittlungen ist es üblich, dass Regulierer Dokumente mit bestimmten Begriffen anfordern können.

Facebook bot der Kommission informierten Personen zufolge an, sämtliche Dokumente in einem "sicheren Datenraum" einzusehen, um sich davon zu überzeugen, dass sie für die Wettbewerbsermittlungen nicht relevant seien. Eine Einschränkung dabei wäre allerdings gewesen, dass die Unterlagen nicht kopiert werden könnten. Facebook-Jurist Tim Lamb betonte zugleich, das Online-Netzwerk kooperiere mit der Kommission und gehe davon aus, ihr Hunderttausende Dokumente zur Verfügung zu stellen./so/DP/mis

Quelle: dpa-AFX

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