BERLIN (dpa-AFX) - Wirtschaftsprüfer von EY können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nun doch im Untersuchungsausschuss zum Wirecard
Bisher hatten sich EY-Mitarbeiter vor dem Untersuchungsausschuss auf ihre Schweigepflicht als Wirtschaftsprüfer berufen. Die Rechtslage dazu sei umstritten, es sei nicht klar, ob sie aussagen dürften, hatten die Prüfer argumentiert. Der Ausschuss hatte ihnen deshalb ein Ordnungsgeld auferlegt, das vom Bundesgerichtshof nun zurückgenommen wurde. Der Beschluss liegt der dpa vor.
EY hatte die Wirecard-Bilanzen von 2009 bis 2018 geprüft und abgesegnet, lediglich für den Abschluss 2019 verweigerte die Gesellschaft das Testat. Laut Münchner Staatsanwaltschaft waren die Bilanzen des Zahldienstleisters aber spätestens seit 2015 manipuliert. EY ist nun mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug geprüft zu haben und dem Schwindel aufgesessen zu sein.
"Wir haben immer betont, dass wir zur Aufklärung der Sachverhalte im Fall Wirecard beitragen, dafür aber eine rechtssichere und wirksame Entbindung von unserer Verschwiegenheitsverpflichtung benötigen", erklärte EY. Auch die Akten, die EY dem Untersuchungsausschuss bisher versiegelt übergeben habe, sind nun für die Abgeordneten einsehbar.
Der SPD-Obmann im Ausschuss, Jens Zimmermann, erklärte, er erwarte nun ein "Ende des Mauerns der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer". "Jetzt können die Wirtschaftsprüfer sich nicht mehr hinter der Mauer des Schweigens verstecken", betonte seine Kollegin Cansel Kiziltepe (SPD)./tam/DP/men
Quelle: dpa-AFX