STUTTGART (dpa-AFX) - Nach dem Wirecard
Dazu hätten zwei EY-Mitarbeiter formal beim Bundesgerichtshof (BGH) Beschwerde gegen das Ordnungsgeld eingelegt, das der Untersuchungsausschuss ihnen vergangenen Donnerstag auferlegt hatte, teilte EY am Dienstag in Stuttgart mit. Auf diese Weise solle schnellstmöglich eine Entscheidung über die umstrittene Rechtslage in Bezug auf die Entbindung von der Verschwiegenheit herbeigeführt werden, teilte EY am Dienstag mit.
Vergangene Woche hatten EY-Mitarbeiter bei ihrer Zeugenanhörung im Ausschuss nichts zum Fall Wirecard gesagt und nur allgemein zum Vorgehen bei Bilanzprüfungen ausgesagt.
EY hatte die Wirecard-Bilanzen von 2009 bis 2018 geprüft und abgesegnet, lediglich für den Abschluss 2019 verweigerte die Gesellschaft das Testat. Laut Münchner Staatsanwaltschaft waren die Bilanzen des Zahldienstleisters aber spätestens seit 2015 manipuliert. EY ist nun mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genau genug geprüft zu haben und dem Schwindel aufgesessen zu sein.
Wirtschaftsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, laut EY ist rechtlich umstritten, wie weitreichend diese Verpflichtung ist. Zwei Wirecard-Vorstände haben dem Vernehmen nach dem U-Ausschuss versichert, dass die EY-Prüfer von ihrer Schweigepflicht entbunden seien./cho/DP/jha
Quelle: dpa-AFX