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28.04.2022 ‧ dpa-Afx

Experten: Abschaffung der EEG-Umlage bringt keine große Entlastung

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BERLIN (dpa-AFX) - Die Abschaffung der EEG-Umlage über die Stromrechnung ab Juli bringt aus Sicht von Energieexperten und Verbänden keine spürbare Entlastung für die Verbraucher. "Es ist unwahrscheinlich, dass die EEG-Umlage derzeit zu sinkenden Strompreisen führen wird, weil aufgrund der Kriegssituation die Preise für fossile Energieträger explodieren und damit auch der Strompreis", sagte die Energieexpertin Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung der Deutschen Presse-Agentur.

Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über die Abschaffung der Umlage über die Stromrechnung ab. Die Preise, die Stromversorger für den Einkauf von Strom bezahlen müssten, seien in den vergangenen Wochen auf nie da gewesene Höhen gestiegen und stiegen weiter, sagte Kerstin Andreae, Chefin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, der dpa. "Sie werden auch auf die Energiekosten für Haushaltskunden durchschlagen. Die Abschaffung der EEG-Umlage allein kann das nicht abfedern."

Bisher beträgt die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Sie war zu Jahresbeginn auch mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt bereits gesenkt worden. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Nun soll die Finanzierung der Kosten für Förderungen von Ökostromanlagen über den Strompreis zum 1. Juli auf null gesenkt werden. Die Förderung endet aber nicht, sondern die Kosten trägt dann der Bundeshaushalt.

"Dass die EEG-Umlage bald nicht mehr gezahlt werden muss, ist zunächst eine gute Nachricht für Stromkunden: So wird eine vierköpfige Familie allein in der zweiten Hälfte dieses Jahres um rund 90 Euro bei ihrer Stromrechnung entlastet", sagte Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, der dpa. "Richtig ist aber auch: Für die Bürger und Betriebe ist es unterm Strich keine echte Entlastung, weil die Kosten für die Förderung der Erneuerbaren Energien dennoch aufgebracht werden müssen."/hoe/DP/zb

Quelle: dpa-AFX

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