BERLIN (dpa-AFX) - Ein ehemaliger Bilanzprüfer des Wirecard
In dem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, macht der Münchner Anwalt des Ex-Prüfers Persönlichkeitsrechte seines Mandanten geltend. Dieser sei "keine Person der Zeitgeschichte, er steht nicht in der Öffentlichkeit". Gegen ihn bestehe im Fall Wirecard seit über einem Jahr nicht mehr als ein Anfangsverdacht. Deshalb dürften Passagen mit der Namensnennung des Mandanten im Abschlussbericht des Ausschusses nicht veröffentlicht werden.
Zuvor hatte das "Handelsblatt" über den Antrag berichtet. Der Anwalt war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Ex-Prüfer war als Zeuge im Untersuchungsausschuss geladen, verweigerte aber die Aussage.
Der stellvertretende Vorsitzende im Untersuchungsausschuss, Hans Michelbach, (CSU), sagte, der Ex-Bilanzprüfer wolle die Nennung seines Namens im Abschlussbericht verhindern. Es sei aber nach Artikel 44 Grundgesetz gar nicht möglich, dass ein Verwaltungsgericht so Einfluss auf einen Untersuchungsausschuss nehme. In Artikel 44 heißt es in Absatz 4: "Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung und Beurteilung des der Untersuchung zugrundeliegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei."/brd/DP/mis
Quelle: dpa-AFX