BERLIN (dpa-AFX) - Mit dem Leerverkaufsverbot für Wirecard
Im Februar 2019 hatte die Finanzaufsicht Bafin ein zweimonatiges Leerverkaufsverbot für Wirecard Aktien ausgesprochen. Bei einem Leerverkauf oder Shortselling wetten die Spekulanten auf den Kursrückgang einer Aktie. In Deutschland ist das umstritten. Begründet wurde das Vorgehen damals mit einer drohenden Marktverunsicherung.
Wexeler bezweifelte den Einfluss von Wirecard auf die internationale Finanzstabilität. Mit einer Bilanzsumme von 2,2 Milliarden Euro sei die Wirecard Bank keinesfalls ein relevanter Akteur für das Finanzsystem gewesen. Auch das Kerngeschäft der Wirecard, die Abwicklung von Zahlungsdienstleistungen im Internet, sei dafür nicht relevant gewesen. "Wenn das wegfällt, passiert ja nichts", sagte er. Nach der Insolvenz des Unternehmens habe man ja gesehen, dass Wettbewerber den Markt übernehmen.
Die Wirecard AG hatte im Juni 2020 Luftbuchungen von 1,9 Milliarden eingeräumt und daraufhin Insolvenz angemeldet. Insgesamt könnte es nach Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft um mehr als drei Milliarden Euro gehen. Nach dem aufgedeckten Bilanzskandel flog Wirecard aus dem Dax
Quelle: dpa-AFX