LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Technologiekonzern Intel
Der darauffolgende Rechtsstreit zog sich über Jahre. Ursprünglich hatte das Gericht der Europäischen Union 2014 einen ersten Widerspruch Intels gegen die Strafe abgewiesen. Doch der Technologiekonzern legte Rechtsmittel ein und hatte Erfolg. Der EuGH verwies das Verfahren 2017 an das Gericht zurück, das die Entscheidung der Kommission in einem erneuten Prozess Anfang 2022 für nichtig erklärte. Das jetzt ergangene Urteil schließt die Sache ab. Die Frage, ob Intel seine Marktmacht ausgenutzt hat, beantwortete das Verfahren nicht abschließend./tre/DP/nas
Quelle: dpa-AFX