LUXEMBURG (dpa-AFX) - Eine harte Flugzeuglandung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch ein Unfall - und rechtfertigt somit keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies sei unabhängig von der Wahrnehmung einzelner Passagiere und gelte dann, wenn die Landung in "Einklang mit den für das betreffende Flugzeug geltenden Verfahren und Betriebsgrenzen" erfolgt sei, urteilten die europäischen Höchstrichter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-70/20).
Hintergrund ist der Fall einer Passagierin, die nach eigenen Angaben bei einem Flug von Wien nach St. Gallen wegen einer harten Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten hatte. Allerdings lag die Landung auf dem Flughafen St. Gallen/Altenrhein in der Schweiz noch im betriebsüblichen Bereich des Flugzeugs. Zudem sei dort aus flugtechnischer Sicht "wegen der alpinen Lage eine harte Landung sicherer als eine zu weiche", heißt es in dem Urteil unter Berufung auf das Oberste Gericht Österreichs. Im vorliegenden Fall habe kein Pilotenfehler festgestellt werden können.
Der EuGH legte mit seiner Entscheidung einen Teil des Übereinkommens von Montreal aus, das Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr regelt und auch in der EU gilt. Im konkreten Fall muss die österreichische Justiz nun noch eine Entscheidung auf Basis des EuGH-Urteils treffen./wim/DP/zb
Quelle: dpa-AFX