BRÜSSEL (dpa-AFX) - Fluggesellschaften sollen ihre Start- und Landerechte auf Flughäfen in der Europäischen Union pandemiebedingt auch weiterhin ohne ständige Nutzung behalten. Das Europaparlament stimmte für eine Lockerung der Slot-Regelung für die diesjährige Sommersaison, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Fluggesellschaften sollen demnach ein Viertel des Flugbetriebs vor Corona durchführen, wenn sie ihre Slots behalten wollen. Das ist deutlich weniger als die 80 Prozent, die in der Regelung eigentlich vorgesehen sind.
Aktuell ist diese Regelung allerdings komplett ausgesetzt. Bis zum 27. März werden auch ungenutzte Slots wie genutzte behandelt. Mit der neuen Regelung soll ein langsamer Weg zurück zur normalen Anwendung der Regelung nach dem Prinzip "use it or lose it" (nutze es oder verliere es) gefunden werden.
Konkret sieht die gelockerte Anwendung vor, dass Fluggesellschaften vor Beginn der Sommersaison Ende März die Hälfte ihrer Slots vorübergehend zurückgeben können. Von der verbliebenen anderen Hälfte müssen sie nur 50 Prozent der Slots nutzen, um sie zu behalten.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßte die Entscheidung zwar grundsätzlich, übte aber auch Kritik. Es bleibe schwer verständlich, warum die europäischen Institutionen hinter dem Vorschlag einer vollständigen Aussetzung der 80/20-Regelung zurückbleiben. Ein Ende des Nachfrageeinbruchs sei wegen der pandemiebedingten Reisebeschränkungen nicht in Sicht. Der Branchenverband Airlines for Europe forderte, weitere Lockerungen der Slot-Regelung für die Sommersaison nicht auszuschließen./rbo/DP/fba
Quelle: dpa-AFX