LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Kommission hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs zu Unrecht entschieden, dass ein Fiat-Tochterunternehmen in Luxemburg Steuern nachzahlen muss. Eine unerlaubte staatliche Beihilfe liege nicht vor, teilten die Richter in Luxemburg am Dienstag mit. Der Kommissionsbeschluss ist daher nichtig.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten 2015 entschieden, dass die Fiat-Tochter Fiat Finance and Trade in Luxemburg unerlaubte Steuervorteile genossen hatte. Luxemburg sollte die von Fiat gesparten Steuern - bis zu 30 Millionen Euro - zurückfordern. Dagegen wehrten sich das Unternehmen und Luxemburg vor dem Europäischen Gericht. Das bestätigte den Beschluss der Kommission jedoch.
Diese Entscheidung hob der EuGH nun auf. Die EU-Kommission habe bei ihrer Entscheidung rechtlich Fehler gemacht. Dadurch sei die "normale" Besteuerung, die für den Steuerbescheid relevant sei, falsch ermittelt worden.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sprach nach dem Urteil auf Twitter von einer großen Niederlage für die Steuergerechtigkeit. Das Urteil gebe aber wichtige Hinweise zur Anwendung der EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen im Steuerbereich, hieß es in einer Mitteilung./rew/DP/ngu
Quelle: dpa-AFX