LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage der Fluggesellschaft Ryanair
Ryanair hatte den Beschluss der EU-Kommission angefochten und unter anderem ein fehlendes förmliches Prüfungsverfahren vor der Genehmigung geltend gemacht. Das Gericht wies dies zurück. Zudem habe Ryanair nicht widerlegen können, dass die finanziellen Schwierigkeiten von Condor hauptsächlich an der Insolvenz der Thomas Cook Gruppe lagen. In ihrer Klage hatte Ryanair argumentiert, Condors Finanznot sei durch eine willkürliche Kostenverteilung innerhalb der Thomas Cook Gruppe entstanden. Gegen das Urteil kann noch beim Europäischen Gerichtshof vorgegangen werden.
Die im September 2019 angemeldete Beihilfe zielte darauf ab, den regulären Luftverkehr aufrechtzuerhalten und die durch die Insolvenz ihrer Muttergesellschaft verursachten negativen Auswirkungen für Condor in Grenzen zu halten. Die EU-Kommission betonte damals auch, der Kredit werde "im Interesse der Fluggäste zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Flugdienste beitragen". Er sei an strenge Auflagen geknüpft./ppz/DP/stw
Quelle: dpa-AFX