LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Billigflieger Ryanair
Zuvor hatte das Unternehmen gegen Entscheidungen der EU-Kommission geklagt, die Beihilfen der skandinavischen Länder zu gewähren. Mit Blick auf SAS betonten die EU-Richter nun jedoch unter anderem, dass die Maßnahmen verhältnismäßig seien. Bei Finnair stellten sie vor allem fest, dass ein etwaiger Zahlungsausfall beträchtliche Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben Finnlands gehabt hätte. In beiden Fällen seien die Staatshilfen dazu geeignet, das verfolgte Ziel zu erreichen.
Ryanair hat in den vergangenen Monaten gegen etliche Staatshilfen vor dem EU-Gericht geklagt. Bereits im Februar scheiterte das Unternehmen mit dem Vorgehen gegen Beihilfen Frankreichs und Schwedens./wim/DP/jha
Quelle: dpa-AFX