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EU einigt sich auf Übergangsregelung gegen Missbrauchsfotos im Netz

EU einigt sich auf Übergangsregelung gegen Missbrauchsfotos im Netz
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29.04.2021 ‧ dpa-Afx

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Facebook , Google und andere Online-Plattformen dürfen die privaten Nachrichten ihrer Nutzer in der Europäischen Union künftig wieder nach Fotos und Videos missbrauchter Kinder scannen. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Donnerstagabend auf eine entsprechende Übergangsregelung, wie beide Seiten mitteilten. Seitdem am 21. Dezember der neue EU-Kodex für die elektronische Kommunikation wirksam geworden ist, ist das Filtern von Nachrichten, die über Mail- und Messenger-Dienste versendet werden, eigentlich nicht mehr erlaubt. Deshalb hatte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson im September 2020 eine Übergangslösung vorgeschlagen.

Die neue Regelung, die noch formell von beiden Seiten bestätigt werden muss, soll für drei Jahre gelten oder bis es eine dauerhafte Lösung gibt. Dazu will Johansson bis Ende Juni einen Gesetzesvorschlag vorlegen. "Ein guter Tag", schrieb die Schwedin auf Twitter.

Konkret geht es um solche Bilder und Videos, die beispielsweise durch vorherige Ermittlungen bereits bekannt und mit einer Art digitalem Fingerabdruck versehen worden sind. US-Konzerne wie Facebook, Google oder Microsoft hatten die Nachrichten freiwillig mit speziellen Filtern auf derlei Missbrauchsdarstellungen gescannt. Diese wurden dann etwa an das US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder NCMEC weitergegeben, wo sie geprüft und gegebenenfalls an die Behörden weitergegeben wurden. Auch das Bundeskriminalamt profitiert eigenen Angaben zufolge von diesen Hinweisen. Nach NCMEC-Angaben vom Dienstag ist die Zahl der Hinweise in der EU seit dem 21. Dezember um 58 Prozent zurückgegangen.

Neu ist, dass nach Angaben des Rats der EU-Staaten künftig auch das Aufspüren des sogenannten Grooming unter die Übergangsregelung fällt. Darunter versteht man das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder über das Internet. Im Europaparlament hatte es Vorbehalte dagegen gegeben, dies einzubeziehen, weil es weitreichendere Eingriffe in die private Kommunikation erfordert. Der Rat der EU-Staaten betonte am Donnerstag hingegen, dass die EU-Charta der Grundrechte sowie die Datenschutzgrundverordnung gewahrt blieben und es weitere Schutzvorrichtungen gebe. Die Privatsphäre im Netz werde respektiert./wim/DP/he

Quelle: dpa-AFX

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