MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eineinhalb Jahre nach dem Zusammenbruch des Wirecard
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann 26 besonders schwere Fälle der Geldwäsche verbunden mit Betrug in besonders schwerem Fall und falscher Buchführung vor. Laut Ermittlungen wollten Marsalek, der Angeklagte und weitere Komplizen die 22 veruntreuten Wirecard-Millionen über eine Anlagegesellschaft in deutsche Start-ups investieren und so die kriminelle Herkunft der Gelder verschleiern - daher der Geldwäschevorwurf.
Anders als mit Marsalek und Co. verabredet soll der Angeklagte dann aber acht Millionen Euro für den Kauf und Umbau eines Hauses in München sowie eigene Büros in der Schweiz ausgegeben haben. Nun muss zunächst das Münchner Landgericht über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Marsalek ist seit Sommer 2020 untergetaucht und wird in Russland vermutet. Bislang nicht angeklagt ist der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun, der seither in Untersuchungshaft sitzt. Das für die Haftprüfungen zuständige Münchner Oberlandesgericht hatte aber kürzlich deutlich gemacht, dass es mit einer Anklage Brauns bis März rechnet.
Die Ermittler werfen Braun und anderen früheren Wirecard-Spitzenmanagern bandenmäßigen Betrug vor. Sie sollen nicht vorhandene Umsätze in Milliardenhöhe erfunden haben, um systematisch Kredite und Investorengelder zu erschleichen. Der Betrugsschaden könnte demnach eine Rekordsumme von drei Milliarden Euro erreicht haben./cho/DP/eas
Quelle: dpa-AFX