ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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EQS Stimmrechtsmitteilung: ZEAL Network SE
ZEAL Network SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
28.11.2024 / 13:07 CET/CEST
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Am 27. November 2024 erhielten wir die folgende Mitteilung von Morgan
Stanley:
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 27.11.2024, in der
mitgeteilt wurde, dass Morgan Stanley, Wilmington, Delaware, USA, am
21.11.2024 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE
überschritten hat, geben wir hiermit gemäß § 43 des deutschen
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) folgende Mitteilung ab:
1. Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die
Meldeschwelle von 15 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE
überschritt, diente nicht strategischen Zielen, sondern erfolgte im
Rahmen der Kundenbetreuung.
2. Morgan Stanley kann in den nächsten 12 Monaten weitere Stimmrechte an
der ZEAL Network SE erwerben, insbesondere im Rahmen der
Kundenbetreuung.
3. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, auf die Besetzung des Vorstands, des
Aufsichtsrats oder eines anderen Verwaltungsorgans der ZEAL Network SE
Einfluss zu nehmen.
4. Morgan Stanley beabsichtigt nicht, eine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ZEAL Network SE herbeizuführen, insbesondere nicht
des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung und der
Dividendenpolitik.
5. Die Erhöhung der Stimmrechte, die dazu führte, dass Morgan Stanley die
Meldeschwelle von 15 % der Stimmrechte an der ZEAL Network SE
überschritt, resultierte aus und/oder erfolgte im Rahmen der
Kundenbetreuung. Die Erhöhung wurde durch eine Kombination aus externen
und eigenen Mitteln von Morgan Stanley finanziert.
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28.11.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ZEAL Network SE
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Internet: www.zealnetwork.de
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX