home24 SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
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EQS Stimmrechtsmitteilung: home24 SE
home24 SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
30.11.2022 / 15:54 CET/CEST
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Herr Dr. Andreas Seifert, Wels, Österreich hat uns gemäß § 43 Abs. 1
WpHG am 29.11.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw.
Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 28.10.2022
über Folgendes informiert: Mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach
§§ 33, 34 Wertpapierhandelsgesetz ('WpHG') durch mich, Dr. Andreas
Seifert, mit Schwellenberührung am 28. Oktober 2022 auf Ebene der LSW
GmbH betreffend die home24 SE, teile ich Ihnen für mich, Dr. Andreas
Seifert, die LSW Privatstiftung und die LSW GmbH (zusammen die
'Meldepflichtigen') aufgrund der Bestimmungen des WpHG und unter anderem
der daraus für diese Zwecke resultierenden Annahme der Beherrschung der
LSW Privatstiftung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG wegen des Überschreitens der
Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien der home24 SE im Hinblick
auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft
der für den Erwerb verwendeten Mittel Folgendes mit:
1. Der Erwerb der Stimmrechte dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es besteht die Absicht der Meldepflichtigen, mittelbar und
unmittelbar innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte im
Rahmen des gemeinsamen Übernahmeangebots der RAS Beteiligungs GmbH, der
SGW-Immo-GmbH und der LSW GmbH an die Aktionäre der home24 SE und
außerhalb des Übernahmeangebots zu erwerben, wobei derartige Erwerbe
außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit dem anwendbaren
Recht durchgeführt werden würden.
3. Es ist eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats der
home24 SE angestrebt. Es ist beabsichtigt, dass die Meldepflichtigen in
einer Weise im Aufsichtsrat der home24 SE vertreten sein werden, die
ihre Beteiligung an der home24 SE nach Vollzug des Übernahmeangebots der
LSW GmbH adäquat widerspiegelt. Es ist keine Einflussnahme auf die
Besetzung des Vorstands der home24 SE angestrebt.
4. Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der home24 SE, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigenund Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund der Zurechnung der
Stimmrechte nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 WpHG und § 34 Abs. 2
WpHG und wurde insoweit weder durch Eigenmittel noch durch Fremdmittel
finanziert.
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30.11.2022 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
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10249 Berlin
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1501869 30.11.2022 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX