Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
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Aktienrückkauf/Absichtserklärung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
16.01.2023 / 08:17 CET/CEST
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Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 10. Januar 2023
beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Wüstenrot &
Württembergische AG am 25. Mai 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien (ISIN DE0008051004) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt
ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse (Xetra).
Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist es, die erworbenen eigenen Aktien
Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Wüstenrot &
Württembergische AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, im
Rahmen der Durchführung des für das Geschäftsjahr 2023 geplanten
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der Wüstenrot & Württembergische AG zum
Erwerb anzubieten. Sollten nach Durchführung des
Mitarbeiterbeteiligungsprogramms in 2023 noch eigene Aktien im Bestand
verbleiben, so werden diese für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in den
folgenden Jahren oder für einen anderen Zweck im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) verwendet.
Die Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien beträgt 85.000. Der größtmögliche
Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne
Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 2.000.000.
Das Rückkaufprogramm wird im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis spätestens zum
03. März 2023 durchgeführt.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot &
Württembergische AG durch eine von der Wüstenrot & Württembergische AG
beauftragte Bank, die Landesbank Baden-Württemberg. Das Recht der Wüstenrot
& Württembergische AG, das Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu
beenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt
unberührt. Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und
unbeeinflusst von der Wüstenrot & Württembergische AG. Der Kaufpreis je
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert
der Schlusskurse der Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG im
Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem
Abschluss des Kaufvertrages um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
Die Bank ist ferner verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der
Marktmissbrauchsverordnung sowie die Bestimmungen der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zu beachten. Dementsprechend
darf die Bank keinen Kaufpreis zahlen, der über dem Kurs des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) des
derzeit höchsten unabhängigen Angebots an der Börse, an welcher der Kauf
stattfindet, liegt. Die Bank darf an einem Tag nicht mehr als 25 % des
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der
Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus
dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage
vor dem Zeitpunkt des Kaufs.
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen
Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.
Die Wüstenrot & Württembergische AG wird die Transaktionen spätestens am
Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte
in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben.
Insbesondere wird die Wüstenrot & Württembergische AG diese Informationen
auf ihrer Internetseite unter
https://www.ww-ag.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der
angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Stuttgart, den 16. Januar 2023
Wüstenrot & Württembergische AG
Der Vorstand
Kontakt:
Investor Relations
Telefon: 0711/662-725252
Mail: ir@ww-ag.com
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Quelle: dpa-AFX