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EQS-News: Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) zu (deutsch)

EQS-News: Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) zu (deutsch)
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24.11.2023 ‧ dpa-Afx

Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) zu

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Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt
formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft
(Societas Europaea - SE) zu

24.11.2023 / 12:54 CET/CEST
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Viscom AG: Hauptversammlung der Viscom AG vom 24. November 2023 stimmt
formwechselnder Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft
(Societas Europaea - SE) zu

Hannover, 24. November 2023 - Die Hauptversammlung der Viscom AG (ISIN
DE0007846867), europäischer Marktführer für automatische optische
Inspektionssysteme in der Elektronikindustrie, hat am 24. November 2023 der
formwechselnden Umwandlung der Viscom AG in eine Europäische Gesellschaft
(Societas Europaea - SE) mit großer Mehrheit zugestimmt. Zu Mitgliedern des
ersten Aufsichtsrats der künftigen Viscom SE wurden die derzeit amtierenden
Aufsichtsratsmitglieder Frau Prof. Dr. Michèle Morner (Vorsitzende), Herr
Dipl.-Ing. Volker Pape (Stellvertreter) und Herr Prof. Dr. Ludger Overmeyer
bestellt. Zu Mitgliedern des Vorstands der künftigen Viscom SE hat der
Aufsichtsrat heute Herrn Dr.-Ing. Martin Heuser, Herrn Dipl.-Ing. Carsten
Salewski sowie Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Schwingel bestellt. Damit ist die
Ämterkontinuität in der künftigen Viscom SE gewahrt.

Mit dem Beschluss der Hauptversammlung liegt die wesentliche Voraussetzung
für den Formwechsel in die Rechtsform der SE vor. Vor der Anmeldung des
Formwechsels in die SE ist noch das Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren nach
dem Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen
Gesellschaft (SEBG) abzuschließen, das aktuell durchgeführt wird. Sobald die
Parteien des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens eine Einigung über die
künftige Mitbestimmung in der Viscom SE erzielt haben, spätestens aber sechs
Monate nach der konstituierenden Sitzung am 11. Oktober 2023, kann der
Formwechsel zum Handelsregister angemeldet werden. Erst mit der dann
folgenden Eintragung in das Handelsregister wird der Formwechsel wirksam.

Die rechtliche Identität der Gesellschaft und ihre Börsennotierung bleiben
durch den Formwechsel unberührt. Die Aktionäre sind automatisch so an der
künftigen Viscom SE beteiligt, wie bisher an der Viscom AG. Für sie ergeben
sich durch den Formwechsel keine wesentlichen Änderungen.

Die SE als europäische Rechtsform steht für internationale und moderne
Unternehmen, die sich nicht nur als Teil eines nationalen Systems verstehen,
sondern vielmehr als europäisches Unternehmen Internationalität
signalisieren wollen. Die Rechtsform der SE ist insbesondere bei
internationalen Arbeitskräften und Kunden anerkannt und soll zudem den
künftigen Zutritt zu anderen Märkten erleichtern.

Kontakt:
Viscom AG
Investor Relations
Sandra M. Liedtke
Carl-Buderus-Str. 9-15
30455 Hannover
Tel.: +49-511-94996-791
Fax: +49-511-94996-555
investor.relations@viscom.de

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Quelle: dpa-AFX

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