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EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung (deutsch)

EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung (deutsch)
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10.04.2024 ‧ dpa-Afx

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung

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EQS-News: SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Schlagwort(e): Anleihe
SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer
Abstimmung ohne Versammlung

10.04.2024 / 08:30 CET/CEST
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Presseinformation

SINGULUS TECHNOLOGIES veröffentlicht Aufforderung zur Stimmabgabe in einer
Abstimmung ohne Versammlung (Anleihe, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN: A2AA5H)

Kahl am Main, 10. April 2024 - Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (SINGULUS
TECHNOLOGIES) veröffentlicht eine Aufforderung zur Stimmabgabe in einer
Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG
(Schuldverschreibungen SINGULUS TECHNOLOGIES AG, ISIN: DE000A2AA5H5, WKN:
A2AA5H).

Die Emittentin lädt die Inhaber der Schuldverschreibungen zur Stimmabgabe in
einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Zeitraums

von Donnerstag, den 25. April 2024, um 0:00 Uhr (MESZ),

bis Montag, den 29. April 2024, um 24:00 Uhr (MESZ)

gegenüber dem Notar Dr. Olaf Gerber mit Amtssitz in Frankfurt am Main ein.

Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe ist ab dem 10. April 2024 im
Bundesanzeiger und auf der Internetseite von SINGULUS TECHNOLOGIES
(www.singulus.com) unter dem Link
https://www.singulus.com/de/glaeubigerversammlung/ abrufbar.

SINGULUS TECHNOLOGIES lädt die Anleihegläubiger ein, an der Abstimmung
teilzunehmen und im Sinne der Gesellschaft den Beschlussvorlagen zuzustimmen
und so das Unternehmen bei seinem weiteren Weg zu unterstützen. SINGULUS
TECHNOLOGIES schlägt den Anleihegläubigern vor, die Anleihebedingungen um
mehrere Punkte zu erweitern und freut sich darauf, die Anleihegläubiger bei
der Abstimmung ohne Versammlung begrüßen zu können.

Sollte die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 und §§ 5 ff. SchVG nicht
beschlussfähig sein, da das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden
Schuldverschreibungen (§ 15 Abs. 3 Satz 1 SchVG) nicht erreicht wurde, wird
SINGULUS TECHNOLOGIES zu einer folgenden zweiten Gläubigerversammlung
einladen. Bei der zweiten Gläubigerversammlung beträgt das erforderliche
Quorum 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen.

SINGULUS TECHNOLOGIES - Dünnschichttechnik und Oberflächenbehandlung

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und baut innovative Maschinen und Anlagen
für effiziente Produktionsprozesse in der Dünnschichttechnik und
Oberflächenbehandlung, die weltweit in den Märkten Photovoltaik, Halbleiter,
Medizintechnik, Verpackung, Glas & Automotive sowie Batterie & Wasserstoff
zum Einsatz kommen. Zu den Kernkompetenzen des Unternehmens zählen Verfahren
der Beschichtungstechnik, Oberflächenbehandlung sowie nasschemische und
thermische Produktionsverfahren.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als Chance, sich mit innovativen
Produkten zu positionieren. Im Fokus stehen Umweltbewusstsein, die
effiziente Nutzung von Ressourcen sowie die Vermeidung unnötiger
CO2-Belastung. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES hat eine verantwortungsvolle und
nachhaltige Unternehmensführung einen hohen Stellenwert.

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103,
D-63796 Kahl/Main, WKN A1681X / ISIN DE000A1681X5

Kontakt:

Maren Schuster, Investor Relations, Tel.: + 49 (0) 160 9609 0279

Bernhard Krause, Unternehmenssprecher, Tel.: +49 (0) 172 833 2224

E-Mail: bernhard.krause@singulus.de

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Hanauer Landstrasse 103
63796 Kahl am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)1709202924
Fax: +49 (0)6188 440-110
E-Mail: bernhard.krause@singulus.de
Internet: www.singulus.de
ISIN: DE000A1681X5, DE000A2AA5H5
WKN: A1681X, A2AA5H
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Quelle: dpa-AFX

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