SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
^
EQS-News: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Börsengang
SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
27.09.2023 / 21:49 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ
ODER TEILWEISE) IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,
JAPAN ODER SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
SCHOTT Pharma Börsengang: Ausgabepreis auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
* Platzierung von 34.641.362 Aktien (inklusive Mehrzuteilungen) mit
Emissionserlös von
935 Millionen Euro
* Gesamtmarktkapitalisierung auf Basis des endgültigen Ausgabepreises von
rund
4,1 Milliarden Euro
* Streubesitz wird voraussichtlich bis zu 23 % des ausstehenden
Aktienkapitals betragen einschließlich möglicher Mehrzuteilungen
* Erster Handelstag an der Frankfurter Börse am 28. September 2023 geplant
Der Ausgabepreis für den Börsengang der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ("SCHOTT
Pharma" oder "Unternehmen") ist heute auf 27,00 Euro je Aktie festgelegt
worden. Dies entspricht einem Platzierungsvolumen von 935 Millionen Euro und
einem Streubesitz von voraussichtlich bis zu 23 % unter der Annahme einer
vollständigen Ausübung der Mehrzuteilungen. Die Veräußernde Aktionärin
SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH (eine 100 %-ige
Tochtergesellschaft der SCHOTT AG) wird nach dem Börsengang mindestens 77 %
des Aktienkapitals von SCHOTT Pharma halten und langfristig
Mehrheitseigentümerin bleiben. "Wir freuen uns sehr über diesen
fantastischen Meilenstein. Der Markt zeigt eine starke Nachfrage nach
unseren Lösungen zum Aufbewahren und Verabreichen von Medikamenten, und auch
Investoren haben großes Interesse. Dies untermauert einmal mehr das
großartige Potenzial unseres Unternehmens", sagt Andreas Reisse, CEO von
SCHOTT Pharma. Dr. Almuth Steinkühler, CFO von SCHOTT Pharma, ergänzt: "Wir
freuen uns, diesen Weg gemeinsam mit unserer bestehenden Eigentümerin und
unseren neuen Investoren fortzusetzen."
Insgesamt werden 34.641.362 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag aus dem Bestand der Veräußernden Aktionärin bei Investoren
platziert, einschließlich 4.518.438 Aktien zur Deckung von Mehrzuteilungen.
Privatanleger:innen, die bei Konsortialbanken Aktien gezeichnet hatten,
erhielten rund 4,6 % des gesamten Platzierungsvolumens. Die Zuteilung
erfolgte im Einklang mit den "Grundsätzen für die Zuteilung von
Aktienemissionen an Privatanleger", die von der
Börsensach-verständigenkommission des Bundesministeriums für Finanzen
herausgegeben wurden. Die Zuteilung an Privatanleger:innen erfolgte mit dem
gleichen Zuteilungsschlüssel für alle Konsortialbanken und ihre
angeschlossenen Institute. Jede Order bis zu 80 Aktien wurde vollständig
zugeteilt. Höhere Orders wurden mit ca. 15 % der darüber hinausgehenden
Aktien bis zu einer Obergrenze von 500 Aktien bedient.
Im Rahmen des Börsengangs wurden 7.407.407 Aktien zum endgültigen
Ausgabepreis beim Cornerstone-Investor, der Qatar Holding LLC, einer
Tochtergesellschaft der Qatar Investment Authority, platziert, was einer
Investition von 200 Millionen Euro und einer daraus resultierenden
Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft von 4,9 % entspricht.
"Dank seinem attraktiven Geschäftsmodell und Finanzprofil hat SCHOTT Pharma
Investoren aus aller Welt überzeugt. Wir sind sicher, dass das Unternehmen
von den Vorteilen einer Börsennotierung stark profitieren wird, und freuen
uns darauf, SCHOTT Pharma als Mehrheitsaktionärin auf diesem Weg weiter zu
begleiten", sagt Dr. Frank Heinricht, CEO der SCHOTT AG.
Die Aktien von SCHOTT Pharma werden ab dem 28. September 2023 am regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) unter der ISIN:
DE000A3ENQ51, der WKN: A3ENQ5, dem Ticker Symbol: 1SXP.DE notieren.
Über SCHOTT Pharma
SCHOTT Pharma entwickelt wissenschaftlich fundierte Lösungen, um zu
gewährleisten, dass Medikamente für Menschen auf der ganzen Welt sicher und
einfach zu verwenden sind. Weil Gesundheit entscheidend ist. Das Portfolio
umfasst Aufbewahrungs- und Verabreichungssysteme für Medikamente, wie
vorfüllbare Spritzen aus Glas und Polymer, Karpulen, Fläschchen und
Ampullen. Rund 4.700 Menschen aus über 65 Nationen arbeiten bei SCHOTT
Pharma jeden Tag daran, einen Beitrag zur weltweiten Gesundheitsversorgung
zu leisten. Mit 16 hochmodernen Werken in Europa, Nord- und Südamerika und
Asien ist das Unternehmen in allen wichtigen Pharma-Märkten vertreten. Über
1.000 eigens entwickelte Patente und Technologien und ein modernes
R&D-Zentrum in der Schweiz unterstreichen den Innovationsfokus des
Unternehmens. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA hat ihren Hauptsitz in Mainz
und ist Teil der SCHOTT AG, einem Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung. In
diesem Sinne setzt sich SCHOTT Pharma nachhaltig für Gesellschaft und Umwelt
ein und hat sich verpflichtet bis 2030 klimaneutral zu werden. Die 30
führenden Pharmahersteller injizierbarer Medikamente und insgesamt über
1.800 Kunden arbeiten mit SCHOTT Pharma zusammen. Im Geschäftsjahr 2022
erzielte das Unternehmen einen Umsatz von 821 Millionen Euro.
Über SCHOTT
Pioneering. Responsibly. Together.
Diese Attribute charakterisieren SCHOTT als Hersteller von
High-Tech-Werkstoffen rund um Spezialglas. Gründer Otto Schott gilt als
dessen Erfinder und wurde Wegbereiter einer ganzen Industrie. Mit
Pioniergeist und Leidenschaft immer neue Märkte und Anwendungen zu
erschließen - das treibt die #glasslovers von SCHOTT seit fast 140 Jahren
an. Präsent in mehr als 30 Ländern ist das Unternehmen kompetenter Partner
für Hightech-Branchen: Gesundheit, Hausgeräte & Wohnen, Consumer
Electronics, Halbleiter & Datacom, Optik, Industrie & Energie, Automotive,
Astronomie, Luft- und Raumfahrt. Im Geschäftsjahr 2022 erzielten rund 17.200
Mitarbeitende einen Umsatz von 2,8 Milliarden Euro. Mit den besten Teams,
unterstützt durch die besten digitalen Tools, will der Konzern weiter
wachsen. Die SCHOTT AG gehört zu 100 Prozent der Carl-Zeiss-Stiftung, einer
der ältesten Stiftungen in Deutschland. Mit der Dividende des Konzerns
fördert sie die Wissenschaft. Als Stiftungsunternehmen hat SCHOTT die
Verantwortung für Mitarbeitende, Gesellschaft und Umwelt tief in seiner DNA
verankert. Ziel ist es, bis 2030 ein klimaneutrales Unternehmen zu werden.
Pressekontakt
Christina Rettig
Head of SCHOTT Corporate Communications
Tel.: +49 151/54374595
E-Mail: christina.rettig@schott.com
Jasko Terzic
Head of Investor Relations
Tel.: +49 151/12076366
E-Mail: jasko.terzic@schott.com
Simon Steiner
FGS Global
Tel.: +49 172/6411298
E-Mail: simon.steiner@fgsglobal.com
Christopher Raad
FGS Global
Tel.: +49 171/8657549
E-Mail: christopher.raad@fgsglobal.com
WICHTIGE INFORMATIONEN
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein
Angebot zum Kauf von Aktien der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA ("SCHOTT
Pharma") dar und ersetzt nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den
entsprechenden Übersetzungen der Zusammenfassung unter www.schott-pharma.com
kostenlos zur Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht
als Befürwortung der Aktien von SCHOTT Pharma zu verstehen. Anlegern wird
empfohlen den Wertpapierprospekt zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung
treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die
Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die Anlage in Aktien
birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals,
welche in Kapitel 1 "Risk Factors" des Wertpapierprospekts beschrieben
werden.
Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre.
Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, dar, noch ist sie Teil eines solchen
Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Wertpapiere
sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act von 1933 in
seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert worden
und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.
In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der
Prospektverordnung.
Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um
"qualifizierte" Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung
handelt, soweit dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in
der jeweils geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich
beibehaltenen EU-Rechts ist, die (i) professionelle Erfahrung in
Investmentangelegenheiten im Sinne der Definition eines professionellen
Anlegers in Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die
"Order") haben, oder (ii) vermögende Gesellschaften ("High Net Worth Bodies
Corporate"), Vereinigungen oder Personengesellschaften ohne eigene
Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von Trusts mit einem hohen Wert ("High
Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order beschrieben sind,
oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung anderweitig rechtmäßig
zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen werden gemeinsam als
"Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für
Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf
oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür
oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen.
Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieses
Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder seinen Inhalt
verlassen.
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".
In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die der SCHOTT AG, ihren jeweiligen verbundenen
Unternehmen, einschließlich SCHOTT Pharma und Mitgliedern von SCHOTT Pharma,
oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer
Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in
die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft
gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.
Vorbehaltlich der Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften werden
weder die SCHOTT AG, noch SCHOTT Pharma, noch BNP PARIBAS, BofA Securities
Europe SA, Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Citigroup Global Markets Europe
AG, Jefferies GmbH, COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Landesbank
Baden-Württemberg (zusammen die "Konsortialbanken") noch ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen beabsichtigen, die in dieser Mitteilung enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen, zu revidieren
oder an tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, sei es
aufgrund neuer Informationen, künftiger Entwicklungen oder aus anderen
Gründen, und übernehmen keine Verpflichtung dazu.
Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den
International Financial Reporting Standards ("IFRS") nicht anerkannt sind.
Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da SCHOTT Pharma der Ansicht
ist, dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das
Unternehmen tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der
Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind
unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer
Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach
anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.
Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller
Informationen, die zur Bewertung des von SCHOTT Pharma und/oder seiner
Finanzlage erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich
Prozentsätzen) wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen
gerundet. Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von SCHOTT Pharma, die in
dieser Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In
Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen
erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als
zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,
Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser
Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen
zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen
Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne
Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die SCHOTT AG und SCHOTT
Pharma ausdrücklich jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese
Informationen ab und es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten
gesetzt werden.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für SCHOTT Pharma und die
Veräußernde Aktionärin und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit
dem geplanten Angebot von Aktien von SCHOTT Pharma (das "Angebot"). Sie
werden keine anderen Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das
Angebot ansehen und übernehmen für keine anderen Personen außer SCHOTT
Pharma und der Veräußernden Aktionärin die Verantwortung für die
Bereitstellung des ihren Kunden gewährten Schutzes, für die Beratung in
Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Bekanntmachung oder sonstige in
dieser Bekanntmachung genannte Transaktionen, Vereinbarungen oder
Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien
und andere Wertpapiere der SCHOTT Pharma oder damit verbundene Investments
in Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in
dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder
zum Verkauf anbieten. Dementsprechend sollten Verweise im
Wertpapierprospekt, sobald dieser veröffentlicht ist, auf die Aktien von
SCHOTT Pharma, die angeboten, erworben, platziert oder auf andere Weise
gehandelt werden, so verstanden werden, dass sie auch mögliche Ausgaben,
Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder Handel durch die
Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen in dieser
Eigenschaft umfassen.
Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen
Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit
Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der SCHOTT Pharma
erwerben, halten oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen
keine Offenlegung des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei
denn, sie unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder
aufsichtsrechtlichen Verpflichtung.
Weder Konsortialbanken und ihre verbundenen Unternehmen, noch deren
jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der Unternehmensleitung, Mitarbeiter,
Berater oder Vertreter übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für
die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in
dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf SCHOTT
Pharma beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich,
mündlich, bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig
davon, wie diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, - oder
für etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang
damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder
konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab.
Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu
Hintergrundzwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder
Richtigkeit. Niemand darf sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder
Vollständigkeit verlassen.
Zur Abdeckung potenzieller Mehrzuteilungen hat sich die Veräußernde
Aktionärin bereit erklärt, den Konsortialbanken eine festgelegte Anzahl von
auf den Inhaber lautenden Stammaktien von SCHOTT Pharma (die "Aktien") zur
Verfügung zu stellen. Darüber hinaus hat die Veräußernde Aktionärin den
Konsortialbanken die Option gewährt, eine Anzahl von Aktien zu erwerben, die
der Zahl von Aktien entspricht, die zur Abdeckung von Mehrzuteilungen
während des Stabilisierungszeitraums (wie nachstehend definiert) zugeteilt
wurden. Im Zusammenhang mit der Platzierung von Aktien handelt die BofA
Securities Europe SA als Stabilisierungsmanager und kann in dieser Funktion
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (Artikel 5(4) und (5) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission) Mehrzuteilungen
vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen ergreifen, um den Marktkurs der
Aktien zu stützen und dadurch Verkaufsdruck entgegenzuwirken. Der
Stabilisierungsmanager ist nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen zu
ergreifen. Daher findet eine Stabilisierung nicht zwangsläufig statt und
kann jederzeit enden. Diese Maßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse ab dem Beginn des Handels mit den Aktien im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, voraussichtlich am 26. September
2023, ergriffen werden und sind spätestens 30 Kalendertage nach diesem
Zeitpunkt einzustellen (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungsgeschäfte dienen der Stützung des Marktkurses der Aktien
während des Stabilisierungszeitraums. Diese Maßnahmen können dazu führen,
dass der Marktkurs der Aktien höher ausfällt, als dies sonst der Fall
gewesen wäre. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass sich der Marktkurs
vorübergehend auf einem nicht haltbaren Niveau bewegt.
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß:
(a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der
jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der
Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID
II; und (c) lokale Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher
Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID-II- Produktüberwachungsanforderungen) in
diesem Zusammenhang haben könnte, wurden die Aktien einem
Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass die
Aktien: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie
in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb
über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbeurteilung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten
Vertreiber beachten, dass: der Preis der Aktien sinken kann und Anleger ihre
Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Aktien keinen garantierten
Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Aktien nur
für Anlegern geeignet ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz
benötigen, die (entweder allein oder zusammen mit einem geeigneten Finanz-
oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Chancen und Risiken einer
solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um
etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die
Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Anforderungen vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen im
Zusammenhang mit dem Angebot. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbeurteilung
stellt weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die
Zwecke von MiFID II dar, noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine
Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, sie zu kaufen oder
sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Aktien zu ergreifen. Jeder Vertreiber
ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbeurteilung in Bezug auf die
Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von SCHOTT Pharma zum Handel im
Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse
(zusammen die "Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst
werden. Es gibt keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und
zum jetzigen Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der
Grundlage der Absichten von SCHOTT Pharma in Bezug auf die Zulassung
getroffen werden. Der Erwerb von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung
bezieht, kann einen Anleger einem erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten
investierten Betrag zu verlieren. Personen, die eine solche Investition in
Erwägung ziehen, sollten sich an eine autorisierte Person wenden, die auf
die Beratung zu solchen Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung
stellt keine Empfehlung bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann
sowohl sinken als auch steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem
professionellen Berater über die Eignung des Angebots für die betreffende
Person beraten lassen.
---------------------------------------------------------------------------
27.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA
Hattenbergstraße 10
55122 Mainz
Deutschland
ISIN: DE000A3ENQ51
WKN: A3ENQ5
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
EQS News ID: 1736201
Notierung vorgesehen/ Intended to be listed
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1736201 27.09.2023 CET/CEST
°
Quelle: dpa-AFX