RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG fest
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RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung
von Aktien der RENK Group AG fest
06.02.2024 / 19:12 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER
EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG
RECHTSWIDRIG WÄRE
RENK Group AG und Triton legen finales Ausgabevolumen für Privatplatzierung
von Aktien der RENK Group AG fest
* Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG aus dem Bestand der
veräußernden Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l. an institutionelle
Anleger in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren
* Finales Ausgabevolumen wird 33.333.333 Aktien aus dem Bestand der
veräußernden Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l. umfassen
* Die Handelsaufnahme der Aktien der RENK Group AG im regulierten Markt
der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wird voraussichtlich am
7. Februar 2024 erfolgen
* Erwarteter Streubesitz von 27% (ausschließlich etwa 6,67 Millionen
Aktien, die von KNDS N.V. als Cornerstone Investor erworben wurden) bei
einem erwarteten Platzierungsvolumen von etwa EUR 500 Millionen
Augsburg, 6. Februar 2024 - Die RENK Group AG und ihre Aktionärin Rebecca
BidCo S.à.r.l., eine Holding-Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz
des Fonds "Triton V" der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, haben
heute gemeinsam mit den Konsortialbanken das finale Angebotsvolumen für die
Privatplatzierung von Aktien der RENK Group AG auf 33.333.333 Aktien
festgelegt, was die Anzahl der Aktien der RENK Group AG, die an
institutionelle Investoren im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding
Verfahren angeboten wurden um 3.333.333 Stück erhöht.
Insgesamt werden 33.333.333 Aktien bei Investoren platziert, davon
29.855.072 bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
und 3.478.261 zusätzliche auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennbetrag zur Deckung von Mehrzuteilungen (Greenshoe).
Der Handel der Aktien der RENK Group AG im regulierten Markt der Frankfurter
Wertpapierbörse (Prime Standard) wird voraussichtlich am
7. Februar 2024 unter dem Ticker-Symbol R3NK erfolgen.
Nach dem Börsengang wird Triton weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an der
RENK Group AG halten. Der erwartete Streubesitz wird 27% betragen
(ausschließlich etwa 6,67 Millionen Aktien, die von KNDS N.V. als
Cornerstone Investor erworben wurden), was einen liquiden Markt für die
Aktien der RENK Group AG schafft. Das erwartete gesamte Platzierungsvolumen
wird bei etwa EUR 500 Millionen liegen.
Citigroup, Deutsche Bank, Goldman Sachs und J.P. Morgan fungieren im
Zusammenhang mit der Transaktion als Joint Global Coordinators. COMMERZBANK
in Kooperation mit ODDO BHF, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit
unterstützen die Transaktion als Joint Bookrunners. Crédit Agricole CIB,
Mizuho und SEB sind Co-Lead Manager.
Über die RENK Group AG
Die RENK Group AG mit Hauptsitz in Augsburg ist ein weltweit führender
Hersteller von einsatzkritischen Antriebstechniken in verschiedenen
militärischen und zivilen Endmärkten. Das Produktportfolio umfasst Getriebe,
Fahrzeugantriebe, Powerpacks, hybride Antriebe, Federungssysteme,
Gleitlager, Kupplungen und Prüfsysteme. Die RENK Group AG bedient mit diesem
breiten Produktportfolio insbesondere die Märkte für Militärfahrzeuge,
Marine, zivile Seefahrt und industrielle Applikationen mit Schwerpunkt auf
Energieanwendungen. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die RENK Group AG einen
Umsatz von 849 Millionen Euro.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.renk.com
Über Triton
Triton ist ein führender europäischer Investor, der 1997 gegründet wurde und
sich im Besitz seiner Partner befindet. Triton hat sich auf den Mittelstand
spezialisiert und konzentriert sich auf Unternehmen, die wichtige Güter und
Dienstleistungen in den Sektoren Dienstleistungen, Gesundheitswesen,
Konsumgüter und Industrie anbieten.
Triton beschäftigt mehr als 200 Investment Professionals in 11 Büros und
investiert über drei sich ergänzende All Weather -Strategien: Mid-Market
Private Equity, Smaller Mid-Cap Private Equity und Opportunistic Credit.
Für weitere Informationen: www.triton-partners.de
RENK Group AG Kontakt
Günther Hörbst
Head of Group Communications and Marketing
guenther.hoerbst@renk.com
+49 160 5347 450
Ingo Schachel
Head of Investor Relations
ingo.schachel@renk.com
+49 160 9062 5916
Triton Kontakt
Anja Schlenstedt
media@triton-partners.com
WICHTIGE INFORMATION
Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(k) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein
Angebot zum Kauf von Aktien der RENK Group AG ("RENK") dar und ersetzt nicht
den Wertpapierprospekt, der zusammen mit der deutschsprachigen Übersetzung
der Zusammenfassung unter www.ir.renk.com kostenlos zur Verfügung steht. Die
Billigung des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als Befürwortung der Aktien
von RENK zu verstehen. Investoren sollten Aktien ausschließlich auf der
Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden Prospekts (einschließlich
etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den Prospekt (einschließlich
etwaiger Nachträge hierzu) vor einer Investitionsentscheidung lesen, um die
mit der Investitionsentscheidung verbundenen potenziellen Risiken und
Chancen vollständig zu verstehen. Die Anlage in Aktien birgt zahlreiche
Risiken bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre.
Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen
die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil
eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.
In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich diese
Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte Anleger" in diesem
Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der EU-Verordnung 2017/1129 (die
"Prospektverordnung").
Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit
dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils
geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen
EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten
im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende
Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder
Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von
Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung
anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder
seinen Inhalt verlassen.
Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU Richtlinie 2014/65/EU über
Märkte für Finanzinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b)
Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungs-anforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung"). Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten
Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger
könnten einen Teil ihres investierten Betrags verlieren oder einen
Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in die Aktien ist nur für Anleger
geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen
und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen
Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu
beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle
Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen können, zu verkraften. Die
Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher,
gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf
die Transaktion.
Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung ist weder (a) eine Beurteilung der
Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung
an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu
investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug
auf diese vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird
Citigroup Global Markets Europe AG für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird (voraussichtlich dem 7. Februar 2024), und endet spätestens
30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem
liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch
nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse
Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse
Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX
Exchange durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im im Rahmen der
Privatplatzierung angebotenen Aktien, ohne die Aktien, die im Rahmen einer
Cornerstone Investor Vereinbarung mit KNDS N.V. platziert wurden (die
"Mehrzuteilungsaktien")) zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem
Stabilisierungsmanager eine Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für
Rechnung der Konsortialbanken zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen eine Anzahl von 3.043.478 Aktien der Gesellschaft zu erwerben,
die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "Greenshoe Option").
Soweit Investoren im Rahmen der Platzierung der Aktien Mehrzuteilungsaktien
zugeteilt wurden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option
für Rechnung der Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums
auszuüben, auch wenn eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf
durch den Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager
im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte
(sogenanntes Refreshing the Shoe).
In die Zukunft gerichtete Aussagen
Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".
In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die die RENK, deren jeweilige verbundene Unternehmen
oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer
Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in
die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft
gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.
Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die
RENK, noch Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank
Aktiengesellschaft, Goldman Sachs Bank Europe SE, J.P. Morgan SE,
COMMERZBANK Aktiengesellschaft in Kooperation mit ODDO BHF, Landesbank
Baden-Württemberg, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole Corporate and
Investment Bank, Mizuho Securities Europe GmbH und Skandinaviska Enskilda
Banken AB (publ) (zusammen die "Konsortialbanken") noch deren jeweilige
verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser
Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an
tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der
Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue
Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie
eine derartige Verpflichtung.
Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den
International Financial Reporting Standards ("IFRS") nicht anerkannt sind.
Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da RENK der Ansicht ist,
dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen
tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der
Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind
unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer
Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach
anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.
Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller
Informationen, die zur Bewertung des von RENK und/oder seiner Finanzlage
erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen)
wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet.
Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von RENK, die in dieser
Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In
Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen
erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als
zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,
Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser
Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen
zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen
Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne
Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die RENK ausdrücklich
jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und
es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.
Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für RENK und den veräußernden
Aktionär und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit der geplanten
Privatplatzierung von Aktien von RENK. Sie werden keine anderen Personen als
ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf die Privatplatzierung ansehen und
übernehmen für keine anderen Personen außer RENK und den veräußernden
Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten
Schutzes, für die Beratung in Bezug auf die Privatplatzierung, den Inhalt
dieser Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte
Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.
In Zusammenhang mit der Privatplatzierung übernehmen die Konsortialbanken
und deren jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen der
Privatplatzierung angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und
können diese Aktien und andere Wertpapiere der RENK oder damit verbundene
Investments in Zusammenhang mit der Privatplatzierung oder mit einer anderen
Angelegenheit in dieser Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten.
Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt, sobald dieser
veröffentlicht ist, auf die Aktien von RENK, die angeboten, erworben,
platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass
sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder
Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.
Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen
Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit
Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der RENK erwerben, halten
oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung
des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie
unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen
Verpflichtung.
Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der
Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder die jeweiligen
verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für
die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in
dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf RENK
beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich,
bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie
diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, - oder für
etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang
damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder
konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab. Die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf
sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit
verlassen.
Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von RENK zum Handel im Regulierten
Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die
"Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt
keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen
Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der
Absichten von RENK in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb
von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem
erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.
Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an
eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen
Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung
bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch
steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater
über die Eignung der Platzierung für die betreffende Person beraten lassen.
+49(0)821 5700 703
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06.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Deutschland
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E-Mail: info@renk.com
Internet: https://www.renk.com
ISIN: DE000RENK730
WKN: RENK73
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard)
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1831793 06.02.2024 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX