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25.09.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-News: RENK Group AG: RENK Group AG und Triton legen Preisspanne für IPO an der Frankfurter Wertpapierbörse fest (deutsch)

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Renk

RENK Group AG: RENK Group AG und Triton legen Preisspanne für IPO an der Frankfurter Wertpapierbörse fest

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EQS-News: RENK Group AG / Schlagwort(e): Börsengang
RENK Group AG: RENK Group AG und Triton legen Preisspanne für IPO an der
Frankfurter Wertpapierbörse fest

25.09.2023 / 06:52 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG IN DEN
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER
EINER ANDEREN JURISDIKTION, IN DER DIE VERBREITUNG ODER BEKANNTMACHUNG
RECHTSWIDRIG WÄRE

RENK Group AG und Triton legen Preisspanne für IPO an der Frankfurter
Wertpapierbörse fest

* Aktien der RENK Group AG werden in Preisspanne von 15 Euro bis 18 Euro
je Aktie angeboten

* Angebot wird bis zu 27.025.000 Aktien aus dem Bestand der veräußernden
Aktionärin Rebecca BidCo S.à.r.l. umfassen, einschließlich möglicher
Mehrzuteilungen

* Relevanter Streubesitz von bis zu 27%, einschließlich möglicher
Mehrzuteilungen, bei einem erwarteten Platzierungsvolumen zwischen 405
und 486 Millionen Euro

* Angebotsfrist beginnt am 26. September und läuft bis voraussichtlich 4.
Oktober 2023

* Erster Handelstag im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
(Prime Standard) voraussichtlich am 5. Oktober 2023

* Angebot und Börsenzulassung stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung
des Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung

Augsburg, 25. September 2023 - RENK Group AG und ihre Aktionärin Rebecca
BidCo S.à.r.l., eine Holding-Gesellschaft, die sich mehrheitlich im Besitz
des Fonds "Triton V" der Beteiligungsgesellschaft Triton befindet, haben
heute die Preisspanne für den geplanten Börsengang der RENK Group AG, einem
weltweit führenden Anbieter von einsatzkritischen Antriebslösungen, zwischen
15 Euro und 18 Euro pro Aktie festgelegt.

Susanne Wiegand, CEO der RENK Group AG, sagte: "Heute ist ein wichtiger Tag
auf unserem Weg zu einem Börsengang. Wir sehen starkes Momentum in unserem
Kerngeschäft und wollen durch den Börsengang weitere Optionen zur
Unterstützung unseres Wachstums erschließen."

Christian Schulz, CFO der RENK Group AG, sagte: "Wir sehen großes Interesse
von Investoren, an den Megatrends Zeitenwende und Energiewende zu
partizipieren. Die RENK Group spielt eine Schlüsselrolle für beide und wir
sehen uns daher für den Börsengang gut aufgestellt."

Claus von Hermann, Vorsitzender des Aufsichtsrats der RENK Group AG und
Mitglied des Investment Advisory Committees bei Triton, sagte: "Wir freuen
uns sehr, die RENK Group, ihre Erfolgsgeschichte und ihr Wachstum auch
weiterhin als Mehrheitsaktionär zu begleiten. Durch einen relevanten
Streubesitz zum Zeitpunkt des Listings stellen wir die Liquidität der
RENK-Aktie sicher."

Das Angebot besteht aus insgesamt 27.025.000 Aktien, davon 23.500.000
bestehende auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag und
3.525.000 zusätzliche auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag
im Zusammenhang mit möglichen Mehrzuteilungen.

Nach dem Börsengang wird Triton weiterhin eine Mehrheitsbeteiligung an der
RENK Group AG halten. Der Streubesitz würde unter der Annahme der
Platzierung aller Angebotsaktien 27% betragen, was einen liquiden Markt für
die Aktien der RENK Group AG schafft. Abhängig vom endgültigen Angebotspreis
und unter der Annahme, dass alle Angebotsaktien platziert werden, wird das
gesamte Platzierungsvolumen voraussichtlich zwischen 405 Millionen Euro und
486 Millionen Euro liegen.

Der endgültige Angebotspreis und die Zuteilung der Angebotsaktien werden am
Ende des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. RENK Group AG und Triton haben
jeweils eine Sperrfrist von sechs Monaten nach der ersten Notierung der
Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse vereinbart.

Der Angebotszeitraum beginnt am 26. September 2023 und endet am 4. Oktober
2023. Auf der Grundlage des Orderbuchs werden der endgültige Angebotspreis
je Aktie und die endgültige Anzahl der zu verkaufenden Aktien
voraussichtlich am oder um den 4. Oktober 2023 festgelegt. Die
Handelsaufnahme im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime
Standard) ist für den 5. Oktober 2023 vorgesehen.

Das Angebot der Aktien steht unter dem Vorbehalt der Billigung des
Wertpapierprospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung, die für
heute vorgesehen ist. Nach Billigung durch die BaFin werden der Prospekt und
weitere Informationen auf der Investor Relations Seite der RENK Group AG
unter ir.renk.com veröffentlicht.

Citigroup, Deutsche Bank und J.P. Morgan fungieren im Zusammenhang mit der
Transaktion als Joint Global Coordinators. COMMERZBANK in Kooperation mit
ODDO BHF, Goldman Sachs, Landesbank Baden-Württemberg und UniCredit
unterstützen die Transaktion als Joint Bookrunners. Crédit Agricole CIB,
Mizuho und SEB sind Co-Lead Manager.
Über die RENK Group AG

Die RENK Group AG mit Hauptsitz in Augsburg ist ein weltweit führender
Hersteller von einsatzkritischen Antriebstechniken in verschiedenen zivilen
und militärischen Endmärkten. Das Produktportfolio umfasst Getriebe,
Fahrzeugantriebe, Powerpacks, hybride Antriebe, Federungssysteme,
Gleitlager, Kupplungen und Prüfsysteme. Die RENK Group AG bedient
insbesondere Kunden in den Branchen für Militärfahrzeuge, Marine, zivile
Seefahrt, Zement- und Kunststoffproduktion sowie Öl und Gas ebenso wie
Kunden aus den Bereichen Wasserstoff, CCUS sowie industrielle
Wärmepumpenanwendungen. Im Geschäftsjahr 2022 erzielte die RENK Group AG
einen Umsatz von 849 Millionen Euro.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.renk.com

Über Triton

Triton ist ein führender europäischer Investor, der 1997 gegründet wurde und
sich im Besitz seiner Partner befindet. Triton hat sich auf den Mittelstand
spezialisiert und konzentriert sich auf Unternehmen, die wichtige Güter und
Dienstleistungen in den Sektoren Dienstleistungen, Gesundheitswesen,
Konsumgüter und Industrie anbieten.

Triton beschäftigt mehr als 200 Investment Professionals in 11 Büros und
investiert über drei sich ergänzende All Weather -Strategien: Mid-Market
Private Equity, Smaller Mid-Cap Private Equity und Opportunistic Credit.

Für weitere Informationen: www.triton-partners.de

RENK Group AG Kontakt

Günther Hörbst
Head of Group Communications and Marketing
guenther.hoerbst@renk.com
+49 160 5347 450

Ingo Schachel
Head of Investor Relations
ingo.schachel@renk.com
+49 160 9062 5916

Triton Kontakt

Anja Schlenstedt
media@triton-partners.com

WICHTIGE INFORMATION

Diese Bekanntmachung stellt Werbung im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung") dar. Sie stellt kein
Angebot zum Kauf von Aktien der RENK Holding GmbH ("RENK") dar und ersetzt
nicht den Wertpapierprospekt, der zusammen mit den entsprechenden
Übersetzungen der Zusammenfassung unter www.ir.renk.com kostenlos zur
Verfügung stehen wird. Die Billigung des Wertpapierprospekts durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht als
Befürwortung der Aktien von RENK zu verstehen. Investoren sollten Aktien
ausschließlich auf der Grundlage des sich auf die Aktien beziehenden
Prospekts (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) erwerben und den
Prospekt (einschließlich etwaiger Nachträge hierzu) vor einer
Investitionsentscheidung lesen, um die mit der Investitionsentscheidung
verbundenen potenziellen Risiken und Chancen vollständig zu verstehen. Die
Anlage in Aktien birgt zahlreiche Risiken bis hin zum Totalverlust des
eingesetzten Kapitals.

Die hier enthaltenen Informationen stellen weder ein Angebot zum Verkauf
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf dar, noch soll ein
Verkauf der hier genannten Wertpapiere in einer Jurisdiktion erfolgen, in
der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf
vor der Registrierung, der Befreiung von der Registrierungspflicht oder nach
der Einordnung gemäß den Wertpapiergesetzen einer Jurisdiktion gesetzlich
unzulässig wäre.

Die Bekanntmachung ist nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw.
innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten")
(einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen, den einzelnen
Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia), Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in der die Verbreitung oder
Ankündigung rechtswidrig wäre, bestimmt. Diese Bekanntmachung stellt weder
ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika oder in anderen Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen
die Gesetze dieser Rechtsordnung darstellen würde, dar, noch ist sie Teil
eines solchen Angebotes oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten
Wertpapiere sind nicht gemäß der Registrierungspflicht des US Securities Act
von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act")
registriert worden und eine solche Registrierung ist auch nicht vorgesehen.
Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nur an qualifizierte
institutionelle Käufer gemäß Rule 144A des Securities Act und außerhalb der
Vereinigten Staaten in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des
Securities Act zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten findet derzeit nicht statt und ist
auch nicht vorgesehen. Die Aktien dürfen in Australien, Kanada, Japan oder
Südafrika nur aufgrund von Ausnahmeregelungen verkauft oder zum Kauf
angeboten werden.

In jedem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums außerhalb
Deutschlands richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an "qualifizierte
Anleger" in diesem Mitgliedsstaat im Sinne von Artikel 2(e) der
EU-Verordnung 2017/1129 (die "Prospektverordnung").

Im Vereinigten Königreich darf diese Veröffentlichung nur weitergegeben
werden und richtet sich nur an Personen, bei denen es sich um "qualifizierte
Anleger" im Sinne von Artikel 2 der Prospektverordnung handelt, soweit
dieser durch den European Union (Withdrawal) Act 2018 (in der jeweils
geltenden Fassung) Teil des im Vereinigten Königreich beibehaltenen
EU-Rechts ist, (i) die professionelle Erfahrung in Investmentangelegenheiten
im Sinne der Definition eines professionellen Anlegers in Artikel 19(5) des
Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Order") haben, oder (ii) die vermögende
Gesellschaften ("High Net Worth Bodies Corporate"), Vereinigungen oder
Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Treuhänder von
Trusts mit einem hohen Wert ("High Value Trusts"), wie in Artikel 49(2)(a)
bis (d) der Order beschrieben, oder (iii) Personen, denen diese Mitteilung
anderweitig rechtmäßig zugänglich gemacht wird, sind (alle diese Personen
werden gemeinsam als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieses Dokuments handeln oder sich auf dieses Dokument oder
seinen Inhalt verlassen.

Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird
Citibank Global Markets Europe AG für Rechnung der Konsortialbanken als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit Artikel 5 Abs. 4 und 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 durchführen.
Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien
der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum
beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit den Aktien der Gesellschaft am
regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird (voraussichtlich dem 5. Oktober 2023), und endet spätestens
30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum").
Stabilisierungstransaktionen können zu einem Marktpreis führen, der über dem
liegt, der sich sonst ergeben würde. Der Stabilisierungsmanager ist jedoch
nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine
Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit
beendet werden. Stabilisierungsmaßnahmen können an der Frankfurter
Wertpapierbörse, Xetra, BATS Europe, Börse Berlin, Chi-X Exchange, Börse
Düsseldorf, Equiduct MTF, Eurocac Stock Exchange, Börse Hamburg, Börse
Hannover, IBIS, Börse München, Börse Stuttgart, Turquoise MTF, VirtX
Exchange durchgeführt werden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren
zusätzliche Aktien der Gesellschaft (bis zu 15 % der im IPO Angebotenen
bestehenden Aktien im Rahmen des Angebots (die "Mehrzuteilungsaktien"))
zugeteilt. Die verkaufenden Aktionäre haben dem Stabilisierungsmanager eine
Option eingeräumt, die es ihm ermöglicht, für Rechnung der Konsortialbanken
zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl von
3.525.000 Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der
Mehrzuteilungsaktien entspricht (die "GreenshoeOption"). Soweit Investoren
im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt wurden, ist der
Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option für Rechnung der
Konsortialbanken während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn
eine solche Ausführung im Anschluss an einen Verkauf durch den
Stabilisierungsmanager von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen
von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien erfolgen sollte (sogenanntes
Refreshing the Shoe).

In die Zukunft gerichtete Aussagen

Diese Bekanntmachung enthält "in die Zukunft gerichtete Aussagen".

In die Zukunft gerichtete Aussagen sind manchmal, aber nicht immer, an der
Verwendung eines Datums in der Zukunft oder durch Wörter wie "werden",
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "könnten", "möglicherweise", "sollten",
"erwarten", "glauben", "beabsichtigten", "planen", "bereiten vor" oder
"abzielen" (einschließlich deren negative Formulierungen oder anderen
Varianten) zu erkennen. In die Zukunft gerichtete Aussagen sind ihrer Art
nach vorausschauend, spekulativ und mit Risiken und Unsicherheiten
verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen,
die in der Zukunft möglicherweise eintreten können oder auch nicht eintreten
können. Es bestehen eine Reihe von Faktoren, die dazu führen können, dass
die tatsächlichen Ergebnisse, Ereignisse und Entwicklungen erheblich von den
in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten
abweichen. Sämtliche späteren schriftlichen oder mündlichen in die Zukunft
gerichteten Aussagen, die die RENK, deren jeweilige verbundene Unternehmen
oder in ihrem Namen handelnden Personen zuzurechnen sind, sind in ihrer
Gesamtheit ausdrücklich durch die oben genannten Faktoren eingeschränkt. Es
kann nicht zugesichert werden, dass die in diesem Dokument enthaltenen in
die Zukunft gerichteten Aussagen realisiert werden können. In die Zukunft
gerichtete Aussagen werden zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung getroffen.

Vorbehaltlich anwendbarer gesetzlicher Vorschriften beabsichtigen weder die
RENK, noch Citigroup Global Markets Europe AG, Deutsche Bank
Aktiengesellschaft, J.P. Morgan SE, COMMERZBANK Aktiengesellschaft in
Kooperation mit ODDO BHF, Goldman Sachs Bank Europe SE, Landesbank
Baden-Württemberg, UniCredit Bank AG, Crédit Agricole Corporate and
Investment Bank, Mizuho Securities Europe GmbH und Skandinaviska Enskilda
Banken AB (publ) (zusammen die "Konsortialbanken") noch deren jeweilige
verbundene Unternehmen, in die Zukunft gerichtete Aussagen in dieser
Bekanntmachung zu aktualisieren, zu prüfen, zu überarbeiten oder an
tatsächliche Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen, ob aufgrund der
Tatsache, dass neue Informationen vorliegen, in der Zukunft neue
Entwicklungen eintreten oder aus einem sonstigen Grund, noch übernehmen sie
eine derartige Verpflichtung.

Diese Bekanntmachung enthält einige Finanzkennzahlen, die nach den
International Financial Reporting Standards ("IFRS") nicht anerkannt sind.
Diese Nicht-IFRS-Kennzahlen werden dargestellt, da RENK der Ansicht ist,
dass sie und ähnliche Kennzahlen in den Märkten, in denen das Unternehmen
tätig ist, als Mittel zur Bewertung der Betriebsleistung und der
Finanzierungsstruktur eines Unternehmens weit verbreitet sind. Sie sind
unter Umständen nicht mit anderen ähnlich bezeichneten Kennzahlen anderer
Unternehmen vergleichbar und stellen weder Bewertungen nach IFRS noch nach
anderen allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen dar.

Diese Bekanntmachung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller
Informationen, die zur Bewertung des von RENK und/oder seiner Finanzlage
erforderlich sind. Die Finanzinformationen (einschließlich Prozentsätzen)
wurden gemäß den etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet.

Bestimmte Daten zur Marktpositionierung von RENK, die in dieser
Bekanntmachung enthalten sind, stammen aus Drittquellen. In
Branchenpublikationen, Studien und Erhebungen Dritter wird im Allgemeinen
erklärt, dass die darin enthaltenen Daten aus Quellen stammen, die als
zuverlässig gelten, dass jedoch keine Garantie für die Angemessenheit,
Qualität, Genauigkeit, Relevanz, Vollständigkeit oder Hinlänglichkeit dieser
Daten besteht. Solche Untersuchungen und Schätzungen sowie die ihnen
zugrunde liegenden Methoden und Annahmen wurden von keiner unabhängigen
Quelle auf ihre Genauigkeit oder Vollständigkeit überprüft und können ohne
Mitteilung geändert werden. Dementsprechend lehnen die RENK ausdrücklich
jegliche Verantwortung oder Haftung in Bezug auf diese Informationen ab und
es sollte kein unangemessenes Vertrauen in diese Daten gesetzt werden.

Die Konsortialbanken handeln ausschließlich für RENK und den veräußernden
Aktionär und für keine anderen Personen in Zusammenhang mit dem geplanten
Angebot von Aktien von RENK (das "Angebot"). Sie werden keine anderen
Personen als ihre jeweiligen Kunden in Bezug auf das Angebot ansehen und
übernehmen für keine anderen Personen außer RENK und den veräußernden
Aktionär die Verantwortung für die Bereitstellung des ihren Kunden gewährten
Schutzes, für die Beratung in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Bekanntmachung oder sonstige in dieser Bekanntmachung genannte
Transaktionen, Vereinbarungen oder Angelegenheiten.

In Zusammenhang mit dem Angebot übernehmen die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen einen Teil der im Rahmen des Angebots
angebotenen Aktien in der Position als Eigenhändler und können diese Aktien
und andere Wertpapiere der RENK oder damit verbundene Investments in
Zusammenhang mit dem Angebot oder mit einer anderen Angelegenheit in dieser
Eigenschaft für eigene Rechnung einbehalten, kaufen, verkaufen oder zum
Verkauf anbieten.

Dementsprechend sollten Verweise im Wertpapierprospekt, sobald dieser
veröffentlicht ist, auf die Aktien von RENK, die angeboten, erworben,
platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden werden, dass
sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder Erwerbe oder
Handel durch die Konsortialbanken sowie ihre jeweiligen verbundenen
Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen.

Zudem können die Konsortialbanken und deren jeweilige verbundene Unternehmen
Finanztransaktionen (einschließlich Swaps oder Differenzgeschäfte) mit
Investoren abschließen, im Rahmen derer die Konsortialbanken und deren
jeweilige verbundene Unternehmen jeweils Aktien an der RENK erwerben, halten
oder veräußern können. Die Konsortialbanken beabsichtigen keine Offenlegung
des Umfangs dieser Investitionen oder Geschäfte, es sei denn, sie
unterliegen einer diesbezüglichen gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen
Verpflichtung.

Die Konsortialbanken und deren jeweilige Organmitglieder, Mitglieder der
Unternehmensleitung, Mitarbeiter, Berater, Vertreter oder die jeweiligen
verbundene Unternehmen übernehmen keinerlei Verantwortung oder Haftung für
die Richtigkeit, den Wahrheitsgehalt oder die Vollständigkeit der
Informationen in dieser Bekanntmachung (oder für mögliche Auslassungen in
dieser Bekanntmachung) oder sonstiger Informationen, die sich auf RENK
beziehen, - unabhängig davon, ob diese Informationen schriftlich, mündlich,
bildlich oder in elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie
diese übermittelt oder zur Verfügung gestellt worden sind, - oder für
etwaige Verluste jedweder Ursache, die sich aus der Verwendung dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts oder auf sonstige Weise in Zusammenhang
damit ergeben, und sie geben auch keine diesbezüglichen ausdrücklichen oder
konkludenten Zusicherungen oder Gewährleistungen ab. Die in dieser
Mitteilung enthaltenen Informationen dienen nur zu Hintergrundzwecken und
erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Niemand darf
sich für irgendeinen Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen oder deren Richtigkeit, Fairness oder Vollständigkeit
verlassen.

Der Zeitpunkt der Zulassung der Aktien von RENK zum Handel im Regulierten
Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum
Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten
(Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (zusammen die
"Zulassung") kann u.a. von den Marktbedingungen beeinflusst werden. Es gibt
keine Garantie dafür, dass die Zulassung erfolgen wird, und zum jetzigen
Zeitpunkt sollte keine finanzielle Entscheidung auf der Grundlage der
Absichten von RENK in Bezug auf die Zulassung getroffen werden. Der Erwerb
von Anlagen, auf die sich diese Mitteilung bezieht, kann einen Anleger einem
erheblichen Risiko aussetzen, den gesamten investierten Betrag zu verlieren.
Personen, die eine solche Investition in Erwägung ziehen, sollten sich an
eine autorisierte Person wenden, die auf die Beratung zu solchen
Investitionen spezialisiert ist. Diese Mitteilung stellt keine Empfehlung
bezüglich des Angebots dar. Der Wert der Aktien kann sowohl sinken als auch
steigen. Potenzielle Anleger sollten sich von einem professionellen Berater
über die Eignung des Angebots für die betreffende Person beraten lassen.

Kontakt:
Herr Günther Hörbst
Leiter Unternehmenskommunikation und Marketing

Gögginger Straße 73
86159 Augsburg

+49 160 5347450

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25.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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1732933 25.09.2023 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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