Multitude SE: Mitteilung zur Einberufung der Hauptversammlung der Multitude SE
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Multitude SE: Mitteilung zur Einberufung der Hauptversammlung der Multitude
SE
30.03.2023 / 22:45 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE
Die Aktionäre der Multitude SE (Gesellschaft) werden hiermit darüber
informiert, dass die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft am 27. April 2023 um 10:00 Uhr (EEST/finnischer Sommerzeit) in
den Geschäftsräumen der Kanzlei Castrén & Snellman Attorneys Ltd,
Eteläesplanadi 14, Helsinki, Finnland, stattfindet.
Der Einlass der Personen, die sich für die Versammlung angemeldet haben,
sowie die Ausgabe der Stimmkarten beginnen um 9:30 Uhr (EEST/finnischer
Sommerzeit).
Aktionäre können ihre Stimmrechte auch durch eine Abstimmung im Vorfeld der
Versammlung ausüben. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Informationen im
Abschnitt 3.4.
Es ist nicht möglich mittels einer Videoübertragung oder anderweitig in
Echtzeit mit Hilfe von sonstigen Telekommunikationsverbindungen oder
technischen Mitteln an der Versammlung teilzunehmen oder diese zu verfolgen.
Die Versammlung wird in englischer Sprache abgehalten.
1 Tagesordnung der hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
1. Eröffnung der Hauptversammlung
2. Einberufung der Hauptversammlung
3. Wahl der Person, die für die Überprüfung des Protokolls und für die
Überwachung der Stimmenzählung zuständig ist
4. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung
5. Feststellung der Präsenz in der Hauptversammlung und der
Abstimmungsliste
6. Vorlage des Jahresabschlusses, einschließlich des Konzernabschlusses,
des Berichts des Verwaltungsrats und des Prüfungsberichts des
Abschlussprüfers für das Jahr 2022
Prüfung durch den CEO.
Der Jahresbericht, der den Jahresabschluss der Gesellschaft und den Bericht
des Verwaltungsrats sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers enthält,
ist auf der Website der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/
verfügbar.
7. Feststellung des Jahresabschlusses
8. Beschlussfassung über die Verwendung des in der Bilanz ausgewiesenen
Ergebnisses und Ausschüttung einer Dividende
Das Ergebnis für das Geschäftsjahr 2022 der Multitude SE belief sich auf
einen Verlust in Höhe von EUR 10.019.716. Das freie Kapital der Gesellschaft
zum Ende des Geschäftsjahres betrug EUR 50.124.658. Das Ergebnis der
Multitude Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf EUR 11.994.748.
Der Verwaltungsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für das am 31. Dezember
2022 beendete Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von EUR 0,12 pro Aktie
auszuschütten.
Die Dividende soll am 9. Mai 2023 an die Aktionäre ausgezahlt werden, die am
Dividendenstichtag, dem 2. Mai 2023 im Aktionärsregister der Gesellschaft
eingetragen sind.
9. Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats und des CEO
10. Beratung des Vergütungsberichts für die Verwaltungsorgane
Der Vergütungsbericht für die Verwaltungsorgane ist auf der Webseite der
Gesellschaft unter https://www.multitude.com/ abrufbar.
11. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Ausschusses für Personal und
Kultur (People and Culture Committee) vor, dass der Vorsitzende des
Verwaltungsrats eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 8.000 erhält und
die anderen Mitglieder des Verwaltungsrats eine monatliche Vergütung in Höhe
von EUR 4.000 erhalten. Ferner wird vorgeschlagen, dass an diejenigen
Mitglieder, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Gesellschaft oder eines
Tochterunternehmens der Gesellschaft sind, keine Vergütung gezahlt wird.
12. Beschlussfassung über die Vergütung des Wirtschaftsprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses (Audit
Committee) vor, dass der Wirtschaftsprüfer angemessen, entsprechend der vom
Wirtschaftsprüfer gestellten und von der Gesellschaft zu genehmigenden
Rechnung vergütet wird.
13. Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des
Verwaltungsrats sechs (6) ist.
14. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass Goutam Challagalla, Michael A.
Cusumano, Jorma Jokela, Kristiina Leppänen und Lea Liigus wiedergewählt
werden und dass Ari Tiukkanen als neues Mitglied des Verwaltungsrats gewählt
wird, jeweils mit einer Amtszeit bis zum Ende der nächsten ordentlichen
Hauptversammlung.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats
werden aus der Mitte des Verwaltungsrats gewählt.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Verwaltungsrats können
auf der Website der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/ eingesehen
werden.
15. Bestellung des Wirtschaftsprüfers
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses (Audit
Committee) vor, dass die öffentlich zugelassene
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Oy für eine Amtszeit
bis zum Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung erneut zum
Wirtschaftsprüfer bestellt wird.
PricewaterhouseCoopers Oy hat mitgeteilt, dass im Falle der erneuten
Bestellung der öffentlich zugelassene Wirtschaftsprüfer Jukka Karinen als
verantwortlicher Prüfer handeln wird.
16. Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Beschlussfassung über den
Rückkauf und die Verpfändung eigener Aktien
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Verwaltungsrat
ermächtigt, über den Rückkauf von maximal 2.172.396 Aktien der Gesellschaft
zu entscheiden; dies entspricht ungefähr 10 Prozent aller Aktien der
Gesellschaft.
Aufgrund der Ermächtigung können eigene Aktien unter Verwendung des frei
verfügbaren Kapitals der Gesellschaft zurückgekauft werden. Folglich wird
jeder Rückkauf die für die Gewinnausschüttung verfügbaren Mittel der
Gesellschaft verringern.
Die Ermächtigung umfasst auch das Recht, Aktien der Gesellschaft als Pfand
zu übernehmen.
Der Rückkauf eigener Aktien kann im Wege des öffentlichen Handels an der
Frankfurter Wertpapierbörse zu dem am Tag des Rückkaufs geltenden Marktpreis
erfolgen.
Die Ermächtigung berechtigt den Verwaltungsrat, den Rückkauf von Aktien oder
die Annahme von Aktien als Pfand auch in anderer Weise als im Verhältnis zur
Beteiligung der Aktionäre an der Gesellschaft im Wege eines gezielten
Rückkaufs oder einer gezielten Annahme als Pfand unter Beachtung der
Anforderungen des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (Limited Liability Companies Act) zu beschließen. Der Verwaltungsrat
kann die Ermächtigung ganz oder in Teilen zu jedem Zweck, über den der
Verwaltungsrat einen Beschluss fasst, ausüben.
Die Ermächtigung soll bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte in Kraft
bleiben: (i) das Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, oder (ii)
bis zum 30. Juni 2024.
17. Ermächtigung des Verwaltungsrats zur Ausgabe neuer Aktien und
Gewährung von Sonderrechten
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung den Verwaltungsrat
ermächtigt, maximal 3.258.594 Aktien der Gesellschaft auszugeben; dies
entspricht ungefähr 15 Prozent aller Aktien der Gesellschaft. Der
Verwaltungsrat kann entweder neue Aktien ausgeben oder bestehende Aktien,
die von der Gesellschaft gehalten werden, übertragen.
Die Ermächtigung beinhaltet auch das Recht zur Gewährung von Sonderrechten
im Sinne von Kapitel 10, Ziffer 1 des finnischen Gesetzes für Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act), die zum Erwerb
neuer Aktien an der Gesellschaft oder der von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien gegen Zahlung berechtigen. Bei der Bestimmung der
vorstehenden maximalen Gesamtzahl neu auszugebener Aktien sind diejenigen
Aktien einzubeziehen, die aufgrund eines solchen Sonderrechts erworben
werden können.
Vorbehaltlich der Regelungen des finnischen Gesetzes für Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act), umfasst die
Ermächtigung auch das Recht des Verwaltungsrats, über die Ausgabe von Aktien
und die Gewährung von Sonderrechten unter Ausschluss der Bezugsrechte der
Aktionäre zu beschließen. Der Verwaltungsrat kann die Ermächtigung ganz oder
in Teilen zu jedem Zweck, über den der Verwaltungsrat einen Beschluss fasst,
insbesondere zur Weiterentwicklung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, zur
Finanzierung oder Durchführung von Akquisitionen und sonstigen Maßnahmen
oder im Rahmen der Aktienoptionsprogramme der Gesellschaft nutzen.
Die Ermächtigung soll bis zum frühesten der folgenden Zeitpunkte in Kraft
bleiben: (i) das Ende der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, oder (ii)
bis zum 30. Juni 2024.
18. Änderung der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dass die Hauptversammlung die Änderung von
Artikel 7 der Satzung der Gesellschaft beschließt, um zu ermöglichen, dass
die Hauptversammlungen der Gesellschaft ohne physischen Versammlungsort als
sogenannte Fernversammlungen (remote-meetings) abgehalten werden können. In
seiner geänderten Form lautet der besagte Artikel wie folgt (Ergänzung
unterstrichen):
7 Hauptversammlung
Die Einberufung einer Hauptversammlung wird den Aktionären frühestens drei
(3) Monate und spätestens drei (3) Wochen vor der Hauptversammlung durch
Veröffentlichung auf der Webseite der Gesellschaft oder auf andere
dokumentierte Weise bekannt gegeben, in jedem Fall aber spätestens neun (9)
Tage vor dem im finnischen Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (Limited Liability Companies Act) festgelegten Stichtag.
Um an der Hauptversammlung teilzunehmen, müssen sich die Aktionäre bei der
Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen der Gesellschaft ihre Teilnahme
bis zu dem in der Einberufung der Versammlung angegebenen Datum mitteilen;
dieses Datum darf nicht früher als zehn (10) Tage vor der Versammlung
liegen.
Die Hauptversammlung der Aktionäre kann in Helsinki, Finnland, oder in
Frankfurt am Main, Hessen, Deutschland, abgehalten werden. Der
Verwaltungsrat kann auch vorsehen, dass die Versammlung ohne physischen
Versammlungsort abgehalten wird, so dass die Aktionäre ihre
Entscheidungsrechte während der Versammlung in vollem Umfang und in Echtzeit
durch den Einsatz von Telekommunikationsverbindungen und technischen Mitteln
ausüben können (Fernversammlung).
Im Übrigen wird vorgeschlagen, die Satzung nicht zu verändern.
19. Beendigung der Hauptversammlung
2 Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Vorschläge des Verwaltungsrats zu den Tagesordnungspunkten der
Hauptversammlung sowie diese Mitteilung und der Vergütungsbericht für
Verwaltungsorgane (Remuneration Report for Governing Bodies) sind auf der
Webseite der Multitude SE unter https://www.multitude.com/ abrufbar.
Der Geschäftsbericht der Multitude SE, der Jahresabschluss der Gesellschaft,
der Bericht des Verwaltungsrats und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers
sind ebenfalls auf der zuvor genannten Webseite der Multitude SE abrufbar.
Die Vorschläge des Verwaltungsrats und die anderen oben genannten Dokumente
können auch auf der Versammlung eingesehen werden.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens am 11. Mai 2023 auf der
zuvor genannten Webseite der Multitude SE abrufbar sein.
3 Hinweise für die Teilnehmer der HaupTversammlung
3.1 Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind
Alle Aktionäre, die am Stichtag des 17. April 2023 in das von Euroclear
Finland Oy geführte Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, sind
zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, deren Aktien in
ihrem persönlichen finnischen Depot registriert sind, sind im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen. Änderungen des Aktienbesitzes nach dem
Stichtag haben keinen Einfluss auf das Recht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung oder auf die Anzahl der Stimmen.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung beginnt am 3. April 2023 um 10:00 Uhr
(EEST / finnischer Sommerzeit). Aktionäre, die im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind und an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, müssen sich für die Versammlung anmelden, indem sie ihre Teilnahme
wie unten beschrieben vorab mitteilen. Die Teilnahmemitteilung muss
spätestens am 24. April 2023 um 16:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) bei
der Gesellschaft eingehen. Die Mitteilung kann erfolgen:
a. über die Webseite der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/;
b. per Email an agm@multitude.com; oder
c. per Post an Multitude SE, "AGM 2023", Ratamestarinkatu 11 A, 00520
Helsinki, Finnland.
Im Zusammenhang mit der Anmeldung müssen die Aktionäre bestimmte
Informationen wie ihren Namen, ihre persönliche
Identifikationsnummer/Geschäfts-ID, Adresse und Telefonnummer angeben, sowie
den Namen und die persönliche Identifikationsnummer des etwaigen
Bevollmächtigten und/oder Stimmrechtsvertreters des Aktionärs. Persönliche
Daten, die von den Aktionären an Multitude SE übermittelt werden, werden nur
in Verbindung mit der Hauptversammlung und der Bearbeitung der damit
verbundenen Anmeldungen verwendet.
Ein Anmelde- und Vorabstimmungsformular ist auf der Webseite der
Gesellschaft verfügbar.
Die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten oder Stimmrechtsvertreter müssen,
soweit erforderlich, ihre Identität und/oder ihre Vertretungsberechtigung in
der Hauptversammlung nachweisen können.
3.2 Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien
Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien sind berechtigt, an der
Hauptversammlung teilzunehmen, sofern sie aufgrund der Aktien berechtigt
gewesen wären, sich am Nachweisstichtag für die Teilnahme an der
Hauptversammlung, d.h. am 17. April 2023, in das von Euroclear Finland Oy
geführte Aktionärsregister der Gesellschaft eintragen zu lassen. Darüber
hinaus setzt das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung voraus, dass
die Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien bis spätestens zum 24. April
2023, 10:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) auf Grundlage dieser Aktien
vorübergehend in das von Euroclear Finland Oy geführte Aktionärsregister
eingetragen werden. Diese Eintragung stellt eine ordnungsgemäße
Registrierung für Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien dar, die an
der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten. Änderungen des
Aktienbesitzes nach dem Stichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Anzahl der
Stimmen.
Den Inhabern treuhänderisch registrierter Aktien wird empfohlen, bei ihrer
Depotbank unverzüglich die erforderlichen Anweisungen bezüglich der
Eintragung in das vorübergehende Aktionärsregister der Gesellschaft, der
Ausstellung von Vollmachtsurkunden und der Anmeldung zur Hauptversammlung
der Aktionäre einzuholen. Die Kontoverwaltung der Depotbank muss die Inhaber
treuhänderisch registrierter Aktien spätestens bis zum oben genannten
Zeitpunkt in das vorübergehende Aktionärsregister der Gesellschaft
eintragen. Falls notwendig veranlasst die Kontoverwaltung der Depotbank auch
die Vorabstimmung im Namen der Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien
während der für sie geltenden Eintragungsfrist.
Weitere Hinweise hierzu sind auf der Webseite der Gesellschaft unter
https://www.multitude.com/investors/shareholder-information/agm/2023
bereitgestellt.
3.3 Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung
Aktionäre können an der Hauptversammlung durch einen Stimmrechtsvertreter
teilnehmen und ihre Rechte auf der Versammlung durch einen
Stimmrechtsvertreter ausüben.
Stimmrechtsvertreter müssen eine datierte Vollmachtsurkunde vorlegen oder
ihr Recht zur Vertretung des Aktionärs anderweitig in Textform nachweisen.
Wenn ein Aktionär / eine Aktionärin an der Hauptversammlung durch mehrere
Stimmrechtsvertreter teilnimmt, die den / die Aktionär/in in Bezug auf
Aktien in verschiedenen Wertpapierdepots vertreten, müssen diejenigen
Aktien, mit denen jeder Stimmrechtsvertreter den Aktionär vertritt, im
Zusammenhang mit der Anmeldung zur Hauptversammlung hinreichend bestimmbar
angegeben werden.
Ein Formular für die Stimmrechtsvertretung ist auf der Webseite von
Multitude SE unter
https://www.multitude.com/investors/shareholder-information/agm/2023
verfügbar. Das Vollmachtsformular wird allein aus Gründen der Erleichterung
zur Verfügung gestellt, ohne dass eine Pflicht zur Verwendung des auf der
Website bereitgestellten Formulars besteht.
Etwaige Kopien der Vollmachten müssen vor dem Ende der Anmeldefrist am 24.
April 2023, 16:00 Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) per Email an
agm@multitude.com oder per Post an Multitude SE, "AGM 2023",
Ratamestarinkatu 11 A, 00520 Helsinki, Finnland eingereicht werden;
maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Vollmachtsurkunde.
Etwaige Vollmachtsurkunden im Original müssen auf Verlangen am
Versammlungsort vorgelegt werden.
Zusätzlich zur Zustellung der Vollmachtsurkunden müssen sich die Aktionäre
oder ihre Bevollmächtigten wie oben beschrieben zur Hauptversammlung
anmelden.
3.4 Vorabstimmung
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Abstimmung im Vorfeld der
Hauptversammlung ausüben.
Aktionäre, die im Aktionärsregister der Gesellschaft eingetragen sind,
können ihre Stimme im Voraus wie unten beschrieben abgeben. Die
Vorabstimmung startet am 3. April 2023 um 10:00 Uhr (EEST / finnischer
Sommerzeit). Die Vorabstimmen müssen spätestens am 24. April 2023 um 16:00
Uhr (EEST / finnischer Sommerzeit) bei der Gesellschaft eingehen. Die
Vorabstimmen können wie folgt abgegeben werden:
a. über die Webseite der Gesellschaft unter https://www.multitude.com/;
b. per Email an agm@multitude.com; oder
c. per Post an Multitude SE, "AGM 2023", Ratamestarinkatu 11 A, 00520
Helsinki, Finnland.
Die Abgabe der Stimmen wie oben beschrieben gilt als Anmeldung zur
Hauptversammlung, sofern die für die Anmeldung erforderlichen Angaben
vorliegen.
Ein Anmelde- und Vorabstimmungsformular ist auf der Webseite der
Gesellschaft verfügbar.
Damit die Vorabstimmen in der Hauptversammlung berücksichtigt werden können,
muss der Aktionär am Stichtag der Hauptversammlung im von Euroclear Finland
Oy geführten Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sein.
Ein Aktionär, der seine Stimme im Voraus abgegeben hat, kann sein
Auskunfts-, Antrags- und Abstimmungsrecht sowie sein Recht, für einen
geänderten oder neuen Beschlussvorschlag zu stimmen, nur ausüben, wenn er
persönlich an der Versammlung teilnimmt oder sich durch einen
Bevollmächtigten vertreten lässt.
Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien können im Voraus durch ihre
kontoführenden Stellen abstimmen. Die kontoführenden Stellen können im Namen
der von ihnen vertretenen Inhaber treuhänderisch registrierter Aktien gemäß
den Stimmanweisungen der betreffenden Aktionären während der für Inhaber
treuhänderisch registrierter Aktien geltenden Anmeldefrist im Voraus
abstimmen.
Beschlussvorschläge, über die im Voraus abgestimmt wird, gelten in der
Hauptversammlung als unverändert gestellt. Dabei werden die im Voraus
abgegebenen Stimmen bei einer eventuellen Abstimmung in der Versammlung auch
dann berücksichtigt, wenn in der betreffenden Angelegenheit ein alternativer
Beschlussvorschlag unterbreitet wurde.
3.5 Weitere Anweisungen und Informationen
Die Versammlung wird in englischer Sprache abgehalten.
Gemäß Kapitel 5, Ziffer 25 des finnischen Gesetzes über Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act) haben die bei der
Hauptversammlung anwesenden Aktionäre das Recht, Informationen zu den auf
der Hauptversammlung zu behandelnden Themen zu verlangen.
Am Tag dieser Einladung zur Hauptversammlung, d.h. am 30. März 2023, beträgt
die Gesamtzahl der Aktien von Multitude SE 21.723.960 und auf jede dieser
Aktien entfällt eine Stimme. Die Multitude SE hält 146.200 Aktien als eigene
Aktien. Gemäß Kapitel 5, Ziffer 9 des finnischen Gesetzes über
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Limited Liability Companies Act)
berechtigen die von der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft
gehaltenen Aktien nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Entsprechend
liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen Aktien bei
21.577.760.
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Helsinki, den 30. März 2023
MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat
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Unternehmen: Multitude SE
Ratamestarinkatu 11 A
00520 Helsinki
Finnland
Telefon: +49 (0) 30 9210058-44
Fax: +49 (0)30 9210058-49
E-Mail: ir@multitude.com
Internet: https://www.multitude.com/
ISIN: FI4000106299
WKN: A1W9NS
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Quelle: dpa-AFX