Leoni AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermins
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Leoni AG: Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und
Abstimmungstermins
12.05.2023 / 16:10 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Im Namen des Restrukturierungsbeauftragten Dr. Hubert Ampferl erfolgt
nachfolgende Veröffentlichung:
LEONI AG
Nürnberg
ISIN DE0005408884 WKN 540888
Legal Entity Identifier (LEI): 5299002HNCMIUBHOMK35
Öffentliche Restrukturierungssache der
LEONI AG, Marienstraße 7, 90402 Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 202 ("Gesellschaft"),
beim Amtsgericht Nürnberg, Aktenzeichen RES 397/23
Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- und
Abstimmungstermins gem. § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 S. 2 StaRUG
über den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplan
am Mittwoch, dem 31. Mai 2023, 10:00 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr),
in der
NürnbergMesse GmbH, NCC Mitte, Saal Brüssel,
Messezentrum 1, 90471 Nürnberg
Restrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg.
Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Nürnberg -
Restrukturierungsgericht - ("Gericht") am 31. März 2023 ein
Restrukturierungsvorhaben angezeigt.
Die Gesellschaft hat am 8. Mai 2023 bei dem Gericht die Durchführung des
gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1 i.V.m. 84
ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplan nebst
Anlagen beigefügt.
Das Gericht hat daraufhin am 09. Mai 2023 die folgenden verfahrensleitenden
Verfügungen getroffen und Hinweise gegeben:
Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte der
Planbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wird
bestimmt auf:
Mittwoch, 31.05.2023, 10:00 Uhr
NürnbergMesse GmbH, NCC Mitte, Saal Brüssel, Messezentrum 1, 90471 Nürnberg
Einlass ab 08:00 Uhr
Durch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen.
Der Termin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung
möglicherweise seitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß
den § 45 Abs. 4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.
Planbetroffene Finanzgläubiger haben spätestens im Termin Erklärungen zu den
im Pan vorgesehenen Wahloptionen abzugeben.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Nürnberg im
Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de und über den Bundesanzeiger
mit europaweiter Verbreitung) öffentlich bekannt zu machen, § 85 Abs. 1 Nr.
1 StaRUG.
Hinweise:
1.
Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme des
Restrukturierungsbeauftragten gem. § 77 Abs. 2, § 76 Abs. 4 StaRUG liegt ab
dem 10.05.2023 im Büro des Bürgerservice im Erdgeschoss des Amtsgerichts
Nürnberg, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg, für die Planbetroffenen zur
Einsichtnahme aus zu den Sprechzeiten des Bürgerservice:
Montag bis Mittwoch und Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 12:30 bis 16:00 Uhr.
Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei Gericht
sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre - persönlich oder durch gemäß § 79
Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte - berechtigt, die am Tag der Einsichtnahme im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Erwerber von Aktien, deren
Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, können
aus diesen Aktien kein Recht zur Einsichtnahme ableiten, es sei denn, sie
lassen sich insoweit bevollmächtigen. Das unten festgelegte Technical Record
Date gilt auch für Zwecke der Einsichtnahme.
2.
Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Restrukturierungsplans ist
auf der Internetseite der Gesellschaft eingestellt unter
https://www.leoni.com/de/investor-relations/zusammenfassung-restrukturierungsplan/
3.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermins wird als physische
Präsenzversammlung abgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme
von einem anderen Ort im Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a
Abs. 1 ZPO.
4.
Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.
5.
Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es finden
Einlasskontrollen statt.
Die Zutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden
Voraussetzungen gegeben:
a)
Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen
planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und
Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Über die
planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich und vertraglich
Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen, der in der
Zeit vom 8. Mai 2023 bis 31. Mai 2023 (jeweils einschließlich) stattfindet,
ist für Einsichtnahmen in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen bei
Gericht sowie für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten im
Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaft zu machen.
oder
b)
Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Aufträge zur Umschreibung
des Aktienregisters, die in der Zeit vom 27. Mai 2023 (einschließlich)
eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach dem Erörterungs- und
Abstimmungstermin verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter
Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung
des Teilnahme- und Stimmrechts im Erörterungs- und Abstimmungstermin ist
daher Freitag, 26. Mai 2023, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record
Date).
Über die Aktien kann ungeachtet des Umschreibestopps weiter frei verfügt
werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nicht rechtzeitig
bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings aus diesen Aktien keine
Teilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, es
sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen.
c)
Die Vertretung im Termin kann nur durch den Personenkreis des § 79 Abs. 2
ZPO erfolgen. Die Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 ZPO sind schriftlich
nachzuweisen.
6.
Der Termin und die Abstimmung kann auch dann durchgeführt werden, wenn nicht
alle Planbetroffenen teilnehmen.
7.
Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin
teilnehmen wollen, werden Sie gebeten, mitzubringen:
* Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass
* bei Vertretung einer juristischen Person bzw. Handelsgesellschaft auch
die entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift)
sowie ein aktueller Handelsregisterauszug (im Original oder beglaubigter
Abschrift, nicht älter als 6 Monate) zum Nachweis der Vertretungsmacht
* bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auch die
entsprechende Vollmacht (im Original oder beglaubigter Abschrift) und
ein Nachweis über die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht
* sowie als Gläubiger ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer
Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus Anlagen zum
Restrukturierungsplan ersichtlich sind.
Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht zur Teilnahme am Termin zugelassen zu
werden.
8.
Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplan
gestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn der
Antragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechter
gestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wird
darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn der
Antragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaft
macht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64
Abs. 2 Satz 2 StaRUG).
Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einer
unzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für eine
gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach dem §§ 26 bis 28 StaRUG
nicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Plan
bereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen
Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen -
der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortige
Beschwerde gemäß § 66 Absatz 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn der
Beschwerdeführer
1. dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat ( 64 Abs. 2 StaRUG) und
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan
wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und
dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3
StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
9.
Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin
und zur Ausübung des Stimmrechts im Abstimmungstermin ist nicht
erforderlich.
Lediglich zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die
planbetroffenen Gläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, über das Webportal
www.leoni.com/eat mitzuteilen, ob sie an dem Termin teilnehmen werden oder
ob sie sich vertreten lassen.
Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine Eintrittskarten
zum Termin übersandt.
10.
Eine Bewirtung von Teilnehmern ist nicht vorgesehen.
Dr. Hubert Ampferl als Restrukturierungsbeauftragter
in der Restrukturierungssache LEONI AG
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Telefon: +49 (0)911 20 23-234
Fax: +49 (0)911 20 23-382
E-Mail: veroeffentlichung@leoni.com
Internet: www.leoni.com
ISIN: DE0005408884
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Quelle: dpa-AFX