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EQS-News: LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27 (deutsch)

EQS-News: LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27 (deutsch)
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09.02.2023 ‧ dpa-Afx

LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27

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EQS-News: LAIQON AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Anleihe
LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27

09.02.2023 / 09:58 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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LAIQON AG beschließt Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27

- Wandelschuldverschreibung 2023/27 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR
5.000.000,00

- Verwendung des Emissionserlöses für Wachstumsstrategie 2023/25 2.0,
insbesondere zur Erweiterung der Mehrmandantenfähigkeit der Digital Asset
Plattform 4.0 und des Wealth Tech LAIC

Hamburg, 09. Februar 2023

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
Begebung einer Wandelschuldverschreibung 2023/27 mit einer Laufzeit von vier
Jahren im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 5.000.000,00 unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre beschlossen. Die Gesellschaft wird die Ansprache
ausgewählter Investoren, denen die Wandelschuldverschreibung 2023/27 im Wege
einer Privatplatzierung angeboten werden soll, durchführen. Die
Privatplatzierung wird von der CapSolutions GmbH, München, begleitet.

Im Anschluss hieran sollen die weiteren Konditionen der Emission,
insbesondere die Höhe von Zins-Coupon und Wandlungspreis, gesondert
festgelegt werden. Das Mindestzeichnungsvolumen für Investoren beträgt EUR
100.000,00.

Um Aktionären der Gesellschaft trotz Ausschluss des Bezugsrechts die
Möglichkeit einzuräumen, an der Emission der Wandelschuldverschreibung
2023/27 teilzunehmen, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen
Bestandsaktionäre, die an der Emission der Wandelschuldverschreibung 2023/27
zu den noch festzulegenden Bedingungen teilnehmen möchten, vorrangig zu
berücksichtigen. Im Falle einer Überzeichnung wird der Vorstand in
Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eingangs der Orderaufträge und dem
Ordervolumen nach angemessenen Kriterien und unter Berücksichtigung von §
53a AktG über die Zuteilung der Wandelschuldverschreibung 2023/27
entscheiden und Bestandsaktionäre bevorzugt zur Zeichnung der
Wandelschuldverschreibung 2023/27 zulassen.

Die futurum bank AG, Frankfurt am Main, begleitet die Transaktion als
emissionsbegleitendes Institut.

Die Begebung der Wandelschuldverschreibung 2023/27 erfolgt auf Basis der
Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 31. August 2020. Im Falle einer
vollständigen Platzierung und anschließender Wandlung der
Wandelschuldverschreibung 2023/27 würde sich das aktuelle Grundkapital der
LAIQON AG damit um bis zu rund 3% erhöhen.

Den Nettoemissionserlös beabsichtigt die LAIQON AG im Wesentlichen in das
weitere Wachstum zu investieren, wobei insbesondere Investitionen in den
weiteren Ausbau der Mehrmandantenfähigkeit der Digital Asset Plattform (DAP)
4.0 geplant sind.

"Die geplanten Mittel aus dem Emissionserlös der Wandelschuldverschreibung
2023/27 verschaffen uns zusätzliche Flexibilität für die beschleunigte
Umsetzung unserer Wachstumsstrategie 2023/25 2.0", sagt Dipl.-Ing. Achim
Plate, Chief Executive Officer (CEO) der LAIQON AG. "Insbesondere dienen
weitere Investitionen in die DAP 4.0 unserem Segment Digital Wealth als
Enabler für unsere Positionierung als Asset Management Factory."

Über die LAIQON AG (vormals Lloyd Fonds AG):

Die LAIQON AG (LQAG) ist ein innovatives Finanzhaus, das aktuell mit über 50
Wealth Produkten und Lösungen Rendite für seine Partner und Kunden erzielt.
Diese werden sowohl von Portfoliomanagement- und Vermögensverwaltungs-Teams
als auch auf Basis künstlicher Intelligenz gesteuert.

Das 1995 gegründete, bankenunabhängige Unternehmen ist seit 2005 an der
Börse vertreten. Seit März 2017 ist die LAIQON AG im Segment Scale (ISIN:
DE000A12UP29) der Deutschen Börse in Frankfurt am Main gelistet.

Mit ihrer Strategie 2023/25 2.0 wendet sich die LAIQON AG als
Premium-Qualitätsanbieter mit einem Full-Service-Angebot mit nachhaltigen
Produkten und Lösungen sowohl an private als auch an institutionelle Kunden.
LAIQON hat sich dabei in den drei Geschäftssegmenten Asset Management,
Wealth Management und Digital Wealth positioniert.

Die aufgebaute Plattformstrategie über die Digital Asset Plattform 4.0 ist
das verbindende Element des Geschäftsmodells. Sie befähigt die LAIQON AG die
gesamte Kundenwertschöpfungskette abzudecken und beliebig zu skalieren.

Ziel der Strategie 2023/25 2.0 ist es, die LAIQON AG als innovativen
Qualitätsführer im Vermögensmanagement in Deutschland als Asset
Management-Factory zu positionieren.

LAIQON AG

Hendrik Duncker

An der Alster 42

20099 Hamburg

Tel: +49-40-325678-145

Fax: +49-40-325678-99

Mail: ir@laiqon.com

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Ein öffentliches Angebot der in dieser Veröffentlichung erwähnten
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in anderen Jurisdiktionen. Insbesondere finden weder ein öffentliches
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada,
Neuseeland oder Australien statt.

Es wird kein Wertpapierprospekt im Zusammenhang mit der Emission der in
dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere erstellt. Die Wertpapiere
dürfen daher weder öffentlich noch sonst in einer Art und Weise im In- oder
Ausland angeboten werden, die eine Pflicht begründen würde, einen
Wertpapierprospekt oder ein vergleichbares Angebotsdokument zu erstellen.

Die in dieser Veröffentlichung erwähnten Wertpapiere sind und werden weder
gemäß dem United States Securities Act von 1933 (der "Securities Act") noch
nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika registriert und dürfen in die sowie innerhalb der Vereinigten
Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten einer
U.S.-Person (wie in Regulation S unter dem Securities Act definiert) weder
angeboten noch ausgeübt, verkauft, verpfändet, übertragen oder dorthin
geliefert werden (weder direkt noch indirekt), es sei denn, dies erfolgt
nach einer entsprechenden Registrierung oder aufgrund einer Ausnahme bzw.
Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder in
einer nicht den Registrierungserfordernissen des Securities Act
unterliegenden Transaktion und in jedem Fall im Einklang mit geltendem
Wertpapierrecht der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika.

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Quelle: dpa-AFX

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