Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)
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Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am
16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN
AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)
16.04.2024 / 07:00 CET/CEST
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STRABAG SE
Villach
Ergänzende Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am
16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN
AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)
2. Frist zur Einreichung der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3)
In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der
STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach (auch die
"Gesellschaft")
wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der
Rückzahlung an Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft beschlossen.
Mit Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein bedingter
Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der
Gesellschaft (ISIN AT000000STR1; die "Aktien") (der "Ausschüttungsanspruch")
entstanden. Die aufschiebenden Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und
dessen Auszahlung sind im März 2024 eingetreten.
In Bezug auf jene Aktien (ISIN AT000000STR1), für die Aktionärinnen und
Aktionäre das von der Gesellschaft am 11.9.2023 veröffentlichte
Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung des
Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft) nicht
angenommen haben, erfolgt nunmehr die Leistung des Ausschüttungsanspruchs in
Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft in bar
("Bar-Ausschüttung").
Inhaberinnen und Inhaber von ausschüttungsberechtigten Inhaberaktien mit der
ISIN AT000000STR1 haben per Valutatag 26.3.2024 für jede
ausschüttungsberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN
AT0000A36HK3 auf ihrem Depot eingebucht erhalten, welches den Anspruch auf
Bezug der Bar-Ausschüttung verbrieft. Das Wertrecht hat im Rahmen einer
ersten Einreichfrist ab Dienstag, dem 26.3.2024 bis 10.04.2024 zum Bezug der
Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung, Zug-um-Zug gegen Übertragung
des Wertrechts an die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100 Wien, Am
Belvedere 1 als bestellte Einreichstelle berechtigt.
Am 21.3.2024 wurde dazu die Bekanntmachung zur Auszahlung der
Bar-Ausschüttung unter anderem auf der elektronischen Verlautbarungs- und
Informationsplattform des Bundes (EVI), sowie auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.strabag.com > Investor Relations > Hauptversammlung 2023)
veröffentlicht.
Nach Ablauf der ersten Einreichfrist ermöglicht die Gesellschaft
Inhaberinnen und Inhabern von Wertrechten, welche ihre Wertrechte während
der ersten Einreichfrist noch nicht zum Empfang der Bar-Ausschüttung
eingereicht haben, nunmehr die Einreichung ihrer Wertrechte zum Bezug der
Bar-Ausschüttung innerhalb einer weiteren Frist, Zug-um-Zug gegen
Übertragung des Wertrechts an die Einreichstelle gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen:
1. Auszahlung der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung
Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf Bar-Ausschüttung aus der von der
19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am 16.6.2023 beschlossenen
ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung in Höhe von EUR
9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Ausschüttung wird unverzinst
ausbezahlt.
Die bestellte Einreichstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100
Wien, Am Belvedere 1 ("Einreichstelle"). Die Einreichstelle handelt
ausschließlich als Beauftragte der STRABAG SE und übernimmt keinerlei
Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird
kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte der Gesellschaft, welche ihre
Wertrechte während der ersten Einreichfrist noch nicht zum Empfang der
Bar-Ausschüttung eingereicht haben, können ihre Wertrechte nunmehr in der
Zeit von 16.4.2024 bis 14.5.2024, 15:30 Uhr MESZ und gemäß den in dieser
Bekanntmachung festgelegten Bedingungen über ihre depotführende Bank zur
Auszahlung einreichen. Den Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte wird
empfohlen, sich über die von ihrer Depotbank, ihrem Verwahrer oder einem
anderen Finanzintermediär, über den sie ihre Wertrechte halten, gesetzte
Frist für die Einreichung ihrer Wertrechte zu informieren.
Die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung ist unter Verwendung des
bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank zu erklären. Das
Formular ist auf der Website der STRABAG SE unter www.strabag.com > Investor
Relations > Hauptversammlung 2023 abrufbar.
Die Einreicherklärung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers von Wertrechten
mittels Einreichformular gilt als fristgerecht und wirksam ausgeübt, wenn
* sie innerhalb der Einreichfrist bei der Depotbank eingeht; und
* die Depotbank spätestens am letzten Tag (15:30h MESZ) der Einreichfrist
(14.5.2024) die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung
inklusive der vollständigen Aktionärsdaten (siehe nachstehend Punkt 3)
unter Verwendung einer Liste gemäß einem zur Verfügung gestellten
Excel-Sheet sowie unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge,
sowie der Gesamtanzahl an Wertrechten jener Einreichformulare, die die
depotführende Bank während der Einreichfrist erhalten hat, an die
Einreichstelle übermittelt hat; und
* am dritten Bankarbeitstag (bis 15:30h MESZ) nach Ablauf der
Einreichfrist (17.5.2024) die depotführende Bank direkt oder über die
OeKB CSD GmbH die Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die
Bar-Ausschüttung eingereicht wurden, an die Einreichstelle gegen
Einbuchung der Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je Wertrecht
übertragen hat.
Die Einreichung von Wertrechten ist unwiderruflich und kann nicht
modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.
Die Depotbank wird eingereichte Wertrechte vom Zeitpunkt des Einlangens des
Einreichformulars bis zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung gesperrt halten.
Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an jene Inhaberinnen und Inhaber der
Wertrechte, die ihre Wertrechte innerhalb der Einreichfrist zeitgerecht und
gemäß den Bedingungen dieser Bekanntmachung eingereicht haben, erfolgt per
Zahltag 17.5.2024.
Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE
gemäß Punkt 2 (für die auf die Aktien der Rasperia (wie nachstehend
definiert) entfallende Ausschüttung) zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung
bzw. der Bestätigung gemäß Punkt 3 (für alle anderen Aktien) bedingt.
Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die Einreichstelle unter
der Voraussetzung, dass die STRABAG SE die von den depotführenden Banken der
Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber ausgestellten Bestätigungen genehmigt
und der Einreichstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der
Bar-Ausschüttung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
Für die Abwicklung der Auszahlung der Bar-Ausschüttung im Wege von
Wertrechten können bankübliche Spesen anfallen. Die Inhaberinnen und Inhaber
der Wertrechte sind aufgefordert, sich bei ihrer jeweiligen depotführenden
Bank über diese Spesen zu informieren.
2. Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung der auf die
Aktien der MKAO "Rasperia Trading Limited" entfallenden Ausschüttung
Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [MKAO "Rasperia
Trading Limited"], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische
Föderation ("Rasperia") (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur unter der
Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG SE die Auszahlung der
Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nach Maßgabe
von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von
Sanktionen beschließt. Die Einreichstelle wird die Bar-Ausschüttung an
Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur auszahlen, wenn STRABAG SE der
Einreichstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung
erfolgen soll.
3. Bestätigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten
Die depotführende Bank hat innerhalb der von der Einreichstelle vorgegebenen
Fristen - nach einzelnen Aufträgen getrennt und unter Verwendung einer Liste
gemäß einem zur Verfügung gestellten Excel-Sheet - folgende Informationen
über sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte, die die Auszahlung
der Bar-Ausschüttung bei dieser depotführenden Bank beantragt haben, zu
übermitteln (die "Aktionärsdaten"):
* Vor- und Zuname bzw. Firma
* Anschrift
* Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) bzw. Register und
Register-Nummer (bei juristischen Personen)
* Anzahl der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die Bar-Ausschüttung
eingereicht wurden
Mit einer Einreichung von Wertrechten zur Annahme der Bar-Ausschüttung weist
die jeweilige Inhaberin bzw. der jeweilige Inhaber der Wertrechte ihre bzw.
seine depotführende Bank auch an und willigt ein, neben dem Namen der
depotführenden Bank und der Depotnummer auch die Aktionärsdaten (siehe
voranstehend) an die STRABAG SE und die Einreichstelle zu übermitteln. Die
STRABAG SE weist ausdrücklich darauf hin, dass Einreichungen von
Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte, deren Aktionärsdaten nicht, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, von der STRABAG SE
als nicht rechtswirksam akzeptiert werden.
Mit einer Einmeldung von eingereichten Wertrechten bei der Einreichstelle
durch die jeweilige depotführende Bank gilt auch als bestätigt, dass (i) die
Aktien (ISIN AT000000STR1), für die mit den Wertrechten die Bar-Ausschüttung
aus der Kapitalherabsetzung beantragt wird, am Tag der Eintragung des
Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Firmenbuch (7.9.2023) nicht von
Rasperia gehalten wurden und (ii) die Wertrechte am Tag der Einmeldung nicht
von Rasperia gehalten werden.
4. Fristen
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte, welche ihre Wertrechte während der
ersten Einreichfrist nicht zum Empfang der Bar-Ausschüttung eingereicht
haben, können ihre Wertrechte nunmehr von 16.4.2024 bis 14.5.2024 (15:30 Uhr
MESZ) bei ihrer Depotbank einreichen. Nicht eingereichte Wertrechte
verbleiben auf den Depots der betreffenden Inhaberinnen und Inhaber der
Wertrechte.
Die Gesellschaft behält sich vor, gegebenenfalls weitere Einreichfristen zu
ermöglichen. Details hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht werden.
Die Auszahlung aller empfangsberechtigten Wertrechte, welche innerhalb der
festgelegten Einreichfristen bedingungsgemäß eingereicht werden, erfolgt im
Zahlstellenweg zu einem einheitlichen Valutatag Zug um Zug gegen Ausbuchung
der betroffenen Wertrechte.
5. Risiko einer Rückabwicklung der Ausschüttung aus der
Kapitalherabsetzung
Gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 7 der 19. Ordentlichen
Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 ist von MESCHDUNARODNAJA
KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [MKAO
"Rasperia Trading Limited"], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische
Föderation, eine Anfechtungsklage beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg
20/23k) eingebracht worden.
Sollte der Anfechtungsklage (§§ 195 ff AktG) gegen den Beschluss zur
Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung und/oder der
Sachkapitalerhöhung rechtskräftig stattgegeben werden - wobei eine
Verfahrensdauer derzeit nicht abschätzbar ist -, führt dies zur Aufhebung
der beiden verbundenen Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung zum Zweck der
Ausschüttung sowie der Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe der neuen Aktien, und
die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung sind als gesetzliche Folge
rückabzuwickeln. Mit Wegfall des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung ist
jene Aktionärin und jener Aktionär, die bzw. der die Ausschüttung in bar
erhalten hat, gesetzlich zur Rückzahlung des Ausschüttungsbetrags an die
Gesellschaft verpflichtet. Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die bzw. der
eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in bar erhalten hat, trägt
daher das Risiko, bei einer Rückabwicklung der Kapitalherabsetzung den
entsprechenden Geldbetrag zur Rückabwicklung aufbringen zu müssen.
Aus einer Rückabwicklung ergeben sich auch steuerrechtliche Risiken für
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte nach österreichischem Steuerrecht.
Nach österreichischem Steuerrecht ist die an die Gesellschaft zu leistende
Rückzahlung des Ausschüttungsbetrages steuerlich als Einlage zu
qualifizieren. Sofern die Ausschüttung (Einlagenrückzahlung) ursprünglich zu
einem steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang führte (steuerliche
Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Aktie lagen im Ausschüttungszeitpunkt
unter EUR 9,05), besteht das Risiko, dass allfällige, aus diesem
Veräußerungsvorgang resultierende Steuerzahlungen nicht zurückerlangt werden
können. Vergleichbare oder andere steuerrechtliche Risiken und Nachteile für
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte können sich auch aus ausländischen
Steuerrechtsordnungen ergeben.
6. Spesenvergütung
STRABAG SE ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der
Auszahlung der Bar-Ausschüttung mittels Wertrechten in Höhe von maximal EUR
8,00 je Depot. Diese Spesenvergütung kann von den depotführenden Banken bei
der Einreichstelle beantragt werden.
7. Information zur Datenverarbeitung
STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, sowie
gegebenenfalls Name und personenbezogenen Angaben des oder der
Bevollmächtigten, abgegebene Erklärungen und Korrespondenz von Aktionärinnen
bzw. Aktionären oder deren Bevollmächtigten, insbesondere die Erklärungen
und Umstände sowie Angaben nach Punkt 1 und 3 auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionärinnen bzw. Aktionären die Ausübung
ihrer Rechte zu ermöglichen, gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jene des
AktG, BörseG, KMG, Prospekt-VO, SanktG und der EU Sanktionsverordnung)
einzuhalten, die oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen (insbesondere die
Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung) durchzuführen, abzuwickeln und
gegebenenfalls rückabzuwickeln sowie die Rechte und Interessen der STRABAG
SE zu wahren und geltend zu machen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.
Aktionären ist für die Wahrnehmung der Rechte durch Aktionärinnen bzw.
Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an den oben
beschriebenen Schritten und Maßnahmen, zur Durchführung, Abwicklung und
gegebenenfalls Rückabwicklung der oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen
(insbesondere die Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung); zur Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen sowie zur Wahrung eigener Rechte der Emittentin
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind somit
Artikel 6 (1) b) DSGVO, Artikel 6 (1) c) DSGVO und Artikel 6 (1) f) DSGVO.
Für die Verarbeitung ist STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG
SE bedient sich zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie zur Wahrung und
Geltendmachung ihrer eigenen Rechte externer Dienstleistungsunternehmen, wie
etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
von STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und - soweit diese nur
Auftragsverarbeiter für STRABAG SE als Verantwortliche sind - verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich
notwendig, hat STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Zur Durchführung, Abwicklung und gegebenenfalls Rückabwicklung der oben
beschriebenen Schritte und Maßnahmen sind Veröffentlichungen, Umbuchungen
und Einbuchungen von Wertrechten sowie die Durchführung von Zahlungen
erforderlich, die teilweise öffentlich sind oder in die bei berechtigtem
Interesse Einsicht genommen werden kann oder die Weitergabe von Daten an
Dritte (z.B. Banken, Notare und Rechtsanwälte) erfordern.
Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.
gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
oder die Geltendmachung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten oder der
Nachweis deren Erfüllung eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,
Aktien-, Übernahme-, Börse- und Sanktionenrecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Solange rechtliche Ansprüche
von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen STRABAG SE oder umgekehrt von
STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden können oder
geltend gemacht werden oder wurden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der Wahrung eigener Rechte, gegebenenfalls der Rückabwicklung der oben
beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Erfüllung von
Pflichten aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten sowie Verfahren vor Behörden kann dies
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich
der Dauer des Gerichtsverfahrens oder behördlichen Verfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung und bis zur Erfüllung allfälliger Pflichten oder
Rechte daraus führen.
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber STRABAG SE unentgeltlich über die
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8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der
STRABAG SE unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
Erfüllungsort ist Wien, Österreich.
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Abwicklungsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich
nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) -
das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich
zuständig.
Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG SE ist
nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers- soweit gesetzlich
zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
(vgl. insbesondere § 83a JN) - das sachlich und örtlich zuständige Gericht
am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG
SE oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges
Gericht zuständig.
Villach, im April 2024
Der Vorstand
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16.04.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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1880855 16.04.2024 CET/CEST
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Quelle: dpa-AFX