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21.03.2024 ‧ dpa-Afx

EQS-News: Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3) (deutsch)

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Strabag

Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

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EQS-News: STRABAG SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen
Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023
beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1) über
ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)

21.03.2024 / 07:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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STRABAG SE

Villach

Bekanntmachung
zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen
Kapitalherabsetzung der STRABAG SE (ISIN AT000000STR1)
über ein Wertrecht (ISIN AT0000A36HK3)
In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der
STRABAG SE, FN 88983 h, Triglavstraße 9, 9500 Villach (auch die
"Gesellschaft")
wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalherabsetzung zum Zweck der
Rückzahlung an Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft beschlossen.

Mit Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist ein bedingter
Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der
Gesellschaft (ISIN AT000000STR1; die "Aktien") (der "Ausschüttungsanspruch")
entstanden.

Die aufschiebenden Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und dessen
Auszahlung sind nunmehr eingetreten.

In Bezug auf jene Aktien (ISIN AT000000STR1), für die Aktionärinnen und
Aktionäre das von der Gesellschaft am 11.9.2023 veröffentlichte
Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung des
Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft) nicht
angenommen haben, erfolgt nunmehr die Leistung des Ausschüttungsanspruchs in
Höhe von EUR 9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft in bar
("Bar-Ausschüttung").

Die Aktien der STRABAG SE in der ISIN AT000000STR1 werden ab Freitag,
22.3.2024, "ex Anspruch Bar-Ausschüttung" gehandelt. Der Nachweisstichtag
für die Ausschüttung ("Record Date") ist Montag, der 25.3.2024. Am Zahltag,
also am Dienstag, dem 26.3.2024, wird für jede ausschüttungsberechtigte
Inhaberaktie mit der ISIN AT000000STR1 ein Wertrecht mit der ISIN
AT0000A36HK3 auf das Depot der jeweiligen Aktionärin bzw. des jeweiligen
Aktionärs eingebucht, welches den Anspruch auf Bezug der Bar-Ausschüttung
aus der Kapitalherabsetzung verbrieft.

Das Wertrecht berechtigt ab Dienstag, dem 26.3.2024 zum Bezug der
Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung, Zug-um-Zug gegen Übertragung
des Wertrechts an die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100 Wien, Am
Belvedere 1 als bestellte Einreichstelle gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen:1. Auszahlung der Bar-Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung
Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf Bar-Ausschüttung aus der von der
19. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am 16.6.2023 beschlossenen
ordentlichen Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung in Höhe von EUR
9,05 je ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Ausschüttung wird unverzinst
ausbezahlt.

Die bestellte Einreichstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, 1100
Wien, Am Belvedere 1 ("Einreichstelle"). Die Einreichstelle handelt
ausschließlich als Beauftragte der STRABAG SE und übernimmt keinerlei
Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird
kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte der Gesellschaft können ihre
Wertrechte (erstmals) in der Zeit von 26.3.2024 bis 10.4.2024, 15:30 Uhr
Wiener Zeit und gemäß den in dieser Bekanntmachung festgelegten Bedingungen
über ihre depotführende Bank zur Auszahlung einreichen. Den Inhaberinnen und
Inhabern der Wertrechte wird empfohlen, sich über die von ihrer Depotbank,
ihrem Verwahrer oder einem anderen Finanzintermediär, über den sie ihre
Wertrechte halten, gesetzte Frist für die Einreichung ihrer Wertrechte zu
informieren.

Die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung ist unter Verwendung des
bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank zu erklären. Das
Formular ist auf der Website der STRABAG SE unter www.strabag.com > Investor
Relations > Hauptversammlung 2023 abrufbar.

Die Einreicherklärung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers von Wertrechten
mittels Einreichformular gilt als fristgerecht und wirksam ausgeübt, wenn

* sie innerhalb der Einreichfrist bei der Depotbank eingeht; und

* die Depotbank spätestens am letzten Tag (15:30h MESZ) der Einreichfrist
(10.4.2024) die Einreichung der Wertrechte zur Bar-Ausschüttung
inklusive der vollständigen Aktionärsdaten (siehe nachstehend Punkt 3)
unter Verwendung einer Liste gemäß einem zur Verfügung gestellten
Excel-Sheet sowie unter Angabe der Anzahl der erteilten Kundenaufträge,
sowie der Gesamtanzahl an Wertrechten jener Einreichformulare, die die
depotführende Bank während der Einreichfrist erhalten hat, an die
Einreichstelle übermittelt hat; und

* am dritten Bankarbeitstag (bis 15:30h MESZ) nach Ablauf der
Einreichfrist (15.4.2024) die depotführende Bank direkt oder über die
OeKB CSD GmbH die Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die
Bar-Ausschüttung eingereicht wurden, an die Einreichstelle gegen
Einbuchung der Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je Wertrecht
übertragen hat.

Die Einreichung von Wertrechten ist unwiderruflich und kann nicht
modifiziert, aufgehoben oder widerrufen werden.

Die Depotbank wird eingereichte Wertrechte vom Zeitpunkt des Einlangens des
Einreichformulars bis zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung gesperrt halten.

Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an jene Inhaberinnen und Inhaber der
Wertrechte, die ihre Wertrechte innerhalb der Einreichfrist zeitgerecht und
gemäß den Bedingungen dieser Bekanntmachung eingereicht haben, erfolgt per
Zahltag 15.4.2024.

Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE
gemäß Punkt 2 (für die auf die Aktien der Rasperia (wie nachstehend
definiert) entfallende Ausschüttung) zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung
bzw. der Bestätigung gemäß Punkt 3 (für alle anderen Aktien) bedingt.

Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die Einreichstelle unter
der Voraussetzung, dass die STRABAG SE die von den depotführenden Banken der
Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber ausgestellten Bestätigungen genehmigt
und der Einreichstelle die erforderlichen Beträge für die Zahlung der
Bar-Ausschüttung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

Für die Abwicklung der Auszahlung der Bar-Ausschüttung im Wege von
Wertrechten können bankübliche Spesen anfallen. Die Inhaberinnen und Inhaber
der Wertrechte sind aufgefordert, sich bei ihrer jeweiligen depotführenden
Bank über diese Spesen zu informieren.

2. Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung der auf die
Aktien der MKAO "Rasperia Trading Limited" entfallenden Ausschüttung

Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA
AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [MKAO "Rasperia
Trading Limited"], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische
Föderation ("Rasperia") (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur unter der
Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG SE die Auszahlung der
Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nach Maßgabe
von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von
Sanktionen beschließt. Die Einreichstelle wird die Bar-Ausschüttung an
Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur auszahlen, wenn STRABAG SE der
Einreichstelle ausdrücklich schriftlich bestätigt, dass die Auszahlung
erfolgen soll.

3. Bestätigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten

Die depotführende Bank hat innerhalb der von der Einreichstelle vorgegebenen
Fristen - nach einzelnen Aufträgen getrennt und unter Verwendung einer Liste
gemäß einem zur Verfügung gestellten Excel-Sheet - folgende Informationen
über sämtliche Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte, die die Auszahlung
der Bar-Ausschüttung bei dieser depotführenden Bank beantragt haben, zu
übermitteln (die "Aktionärsdaten"):

* Vor- und Zuname bzw. Firma

* Anschrift

* Geburtsdatum (bei natürlichen Personen) bzw. Register und
Register-Nummer (bei juristischen Personen)

* Anzahl der Wertrechte (ISIN AT0000A36HK3), die für die Bar-Ausschüttung
eingereicht wurden

Mit einer Einreichung von Wertrechten zur Annahme der Bar-Ausschüttung weist
die jeweilige Inhaberin bzw. der jeweilige Inhaber der Wertrechte ihre bzw.
seine depotführende Bank auch an und willigt ein, neben dem Namen der
depotführenden Bank und der Depotnummer auch die Aktionärsdaten (siehe
voranstehend) an die STRABAG SE und die Einreichstelle zu übermitteln. Die
STRABAG SE weist ausdrücklich darauf hin, dass Einreichungen von
Inhaberinnen und Inhabern der Wertrechte, deren Aktionärsdaten nicht, nicht
vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt werden, von der STRABAG SE
als nicht rechtswirksam akzeptiert werden.

Mit einer Einmeldung von eingereichten Wertrechten bei der Einreichstelle
durch die jeweilige depotführende Bank gilt auch als bestätigt, dass (i) die
Aktien (ISIN AT000000STR1), für die mit den Wertrechten die Bar-Ausschüttung
aus der Kapitalherabsetzung beantragt wird, am Tag der Eintragung des
Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Firmenbuch (7.9.2023) nicht von
Rasperia gehalten wurden und (ii) die Wertrechte am Tag der Einmeldung nicht
von Rasperia gehalten werden.

4. Fristen

Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte können ihre Wertrechte (erstmals)
von 26.3.2024 bis 10.04.2024 (15:30 Uhr Wiener Zeit) bei ihrer Depotbank
einreichen. Nicht eingereichte Wertrechte verbleiben auf den Depots der
betreffenden Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte.

Aufgrund der Kürze der Einreichfrist (welche rechtlichen Gründen geschuldet
ist) beabsichtigt die STRABAG SE, unmittelbar nach dem Zahltag der
vorliegenden Einreichfrist (15.4.2024) eine weitere Einreichfrist zu
ermöglichen. Details hierzu werden rechtzeitig veröffentlicht werden.

Die Auszahlung aller empfangsberechtigten Wertrechte, welche innerhalb der
festgelegten Einreichfristen bedingungsgemäß eingereicht werden, erfolgt im
Zahlstellenweg zu einem einheitlichen Valutatag Zug um Zug gegen Ausbuchung
der betroffenen Wertrechte.5. Risiko einer Rückabwicklung der Ausschüttung
aus der Kapitalherabsetzung
Gegen die Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 7 der 19. Ordentlichen
Hauptversammlung der STRABAG SE vom 16.6.2023 ist von MESCHDUNARODNAJA
KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO "RASPERIA TRADING LIMITED" [MKAO
"Rasperia Trading Limited"], Register Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische
Föderation, eine Anfechtungsklage beim Landesgericht Klagenfurt (GZ 21 Cg
20/23k) eingebracht worden.

Sollte der Anfechtungsklage (§§ 195 ff AktG) gegen den Beschluss zur
Kapitalherabsetzung zum Zweck der Ausschüttung und/oder der
Sachkapitalerhöhung rechtskräftig stattgegeben werden - wobei eine
Verfahrensdauer derzeit nicht abschätzbar ist -, führt dies zur Aufhebung
der beiden verbundenen Beschlüsse zur Kapitalherabsetzung zum Zweck der
Ausschüttung sowie der Sachkapitalerhöhung zur Ausgabe der neuen Aktien, und
die Kapitalherabsetzung und die Kapitalerhöhung sind als gesetzliche Folge
rückabzuwickeln. Mit Wegfall des Beschlusses zur Kapitalherabsetzung ist
jene Aktionärin und jener Aktionär, die bzw. der die Ausschüttung in bar
erhalten hat, gesetzlich zur Rückzahlung des Ausschüttungsbetrags an die
Gesellschaft verpflichtet. Jede Aktionärin und jeder Aktionär, die bzw. der
eine Ausschüttung aus der Kapitalherabsetzung in bar erhalten hat, trägt
daher das Risiko, bei einer Rückabwicklung der Kapitalherabsetzung den
entsprechenden Geldbetrag zur Rückabwicklung aufbringen zu müssen.

Aus einer Rückabwicklung ergeben sich auch steuerrechtliche Risiken für
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte nach österreichischem Steuerrecht.
Nach österreichischem Steuerrecht ist die an die Gesellschaft zu leistende
Rückzahlung des Ausschüttungsbetrages steuerlich als Einlage zu
qualifizieren. Sofern die Ausschüttung (Einlagenrückzahlung) ursprünglich zu
einem steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang führte (steuerliche
Anschaffungskosten bzw. Buchwerte der Aktie lagen im Ausschüttungszeitpunkt
unter EUR 9,05), besteht das Risiko, dass allfällige, aus diesem
Veräußerungsvorgang resultierende Steuerzahlungen nicht zurückerlangt werden
können. Vergleichbare oder andere steuerrechtliche Risiken und Nachteile für
Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte können sich auch aus ausländischen
Steuerrechtsordnungen ergeben.6. Spesenvergütung
STRABAG SE ersetzt den depotführenden Banken Spesen für die Abwicklung der
Auszahlung der Bar-Ausschüttung mittels Wertrechten in Höhe von maximal EUR
8,00 je Depot. Diese Spesenvergütung kann von den depotführenden Banken bei
der Einreichstelle beantragt werden.7. Information zur Datenverarbeitung
STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen bzw.
Aktionäre (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des
Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, sowie
gegebenenfalls Name und personenbezogenen Angaben des oder der
Bevollmächtigten, abgegebene Erklärungen und Korrespondenz von Aktionärinnen
bzw. Aktionären oder deren Bevollmächtigten, insbesondere die Erklärungen
und Umstände sowie Angaben nach Punkt 1 und 3 auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionärinnen bzw. Aktionären die Ausübung
ihrer Rechte zu ermöglichen, gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jene des
AktG, BörseG, KMG, Prospekt-VO, SanktG und der EU Sanktionsverordnung)
einzuhalten, die oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen (insbesondere die
Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung) durchzuführen, abzuwickeln und
gegebenenfalls rückabzuwickeln sowie die Rechte und Interessen der STRABAG
SE zu wahren und geltend zu machen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen bzw.
Aktionären ist für die Wahrnehmung der Rechte durch Aktionärinnen bzw.
Aktionären und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an den oben
beschriebenen Schritten und Maßnahmen, zur Durchführung, Abwicklung und
gegebenenfalls Rückabwicklung der oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen
(insbesondere die Auszahlung aus der Kapitalherabsetzung); zur Einhaltung
gesetzlicher Bestimmungen sowie zur Wahrung eigener Rechte der Emittentin
zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind somit
Artikel 6 (1) b) DSGVO, Artikel 6 (1) c) DSGVO und Artikel 6 (1) f) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG
SE bedient sich zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der
oben beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie zur Wahrung und
Geltendmachung ihrer eigenen Rechte externer Dienstleistungsunternehmen, wie
etwa Notaren, Rechtsanwälten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten
von STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und - soweit diese nur
Auftragsverarbeiter für STRABAG SE als Verantwortliche sind - verarbeiten
die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich
notwendig, hat STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

Zur Durchführung, Abwicklung und gegebenenfalls Rückabwicklung der oben
beschriebenen Schritte und Maßnahmen sind Veröffentlichungen, Umbuchungen
und Einbuchungen von Wertrechten sowie die Durchführung von Zahlungen
erforderlich, die teilweise öffentlich sind oder in die bei berechtigtem
Interesse Einsicht genommen werden kann oder die Weitergabe von Daten an
Dritte (z.B. Banken, Notare und Rechtsanwälte) erfordern.

Die Daten der Aktionärinnen bzw. Aktionäre werden anonymisiert bzw.
gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
oder die Geltendmachung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten oder der
Nachweis deren Erfüllung eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,
Aktien-, Übernahme-, Börse- und Sanktionenrecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Solange rechtliche Ansprüche
von Aktionärinnen bzw. Aktionären gegen STRABAG SE oder umgekehrt von
STRABAG SE gegen Aktionärinnen bzw. Aktionären erhoben werden können oder
geltend gemacht werden oder wurden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der Wahrung eigener Rechte, gegebenenfalls der Rückabwicklung der oben
beschriebenen Schritte und Maßnahmen sowie gegebenenfalls der Erfüllung von
Pflichten aufgrund gerichtlicher Entscheidungen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten sowie Verfahren vor Behörden kann dies
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich
der Dauer des Gerichtsverfahrens oder behördlichen Verfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung und bis zur Erfüllung allfälliger Pflichten oder
Rechte daraus führen.

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
Aktionärinnen bzw. Aktionäre gegenüber STRABAG SE unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:

STRABAG SE
c/o Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Telefax: +43 (1) 22422 1177

Zudem steht den Aktionärinnen bzw. Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO bzw. § 24 DSG zu.

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der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.8. Anwendbares
Recht und Gerichtsstand
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STRABAG SE unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
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Abwicklungsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich
nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) -
das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich
zuständig.

Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG SE ist
nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers- soweit gesetzlich
zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
(vgl. insbesondere § 83a JN) - das sachlich und örtlich zuständige Gericht
am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG
SE oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges
Gericht zuständig.

Villach, im März 2024
Der Vorstand

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21.03.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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1861189 21.03.2024 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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