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EQS-News: Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte (deutsch)

EQS-News: Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte (deutsch)
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20.11.2024 ‧ dpa-Afx

Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023 beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und Inhaber der Wertrechte

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EQS-News: STRABAG SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Ausschüttungen
Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023
beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und
Inhaber der Wertrechte

20.11.2024 / 09:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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STRABAG SE
Villach
Bekanntmachung zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der am 16.6.2023
beschlossenen Kapitalherabsetzung der STRABAG SE an die Inhaberinnen und
Inhaber der Wertrechte

ISIN: AT0000A36HK3
In der am 16.6.2023 abgehaltenen 19. Ordentlichen Hauptversammlung der
STRABAG SE, FN 88983h, Triglavstraße 9, 9500 Villach ("STRABAG" oder auch
die "Gesellschaft") wurde unter anderem eine ordentliche Kapitalherabsetzung
zum Zweck der Rückzahlung an Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft
beschlossen. Mit Wirksamwerden dieser ordentlichen Kapitalherabsetzung ist
ein bedingter Ausschüttungsanspruch von EUR 9,05 je
ausschüttungsberechtigter Aktie der Gesellschaft (ISIN AT000000STR1; die
"Aktien") (der "Ausschüttungsanspruch") entstanden. Die aufschiebenden
Bedingungen für den Ausschüttungsanspruch und dessen Auszahlung sind im März
2024 eingetreten.

Aktionärinnen und Aktionären, die das am 11.9.2023 veröffentlichte
Bezugsangebot (Ausübung des Wahlrechts zur Leistung des
Ausschüttungsanspruchs in Form von neuen Aktien der Gesellschaft) nicht
angenommen haben, haben per Valutatag 26.3.2024 für jede
ausschüttungsberechtigte Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN
AT0000A36HK3 (das "Wertrecht") eingebucht erhalten, welches den
Ausschüttungsanspruch verbrieft.

1. Ursprüngliche Bekanntmachungen zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung gegen
Einreichung von Wertrechten und Bekanntgabe von Aktionärsdaten

Zur Auszahlung der Bar-Ausschüttung der Kapitalherabsetzung im Wege von
Wertrechten sind von der Gesellschaft im März und April 2024
Bekanntmachungen veröffentlicht worden: Inhaberinnen und Inhaber der
Wertrechte der Gesellschaft konnten ihre Wertrechte innerhalb von bislang
zwei Einreichfristen im Jahr 2024 gemäß festgelegten Bedingungen über ihre
depotführende Bank zur Auszahlung einreichen. Die Einreichung der Wertrechte
zur Auszahlung war dabei von den Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhabern unter
Verwendung eines bereitgestellten Einreichformulars gegenüber der Depotbank
zu erklären, in dem die Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber bestimmte
Aktionärsdaten anzugeben und Erklärungen abzugeben hatten. Damit war die
Anweisung durch jede/n Wertrechte-Inhaberin/-inhaber an die Depotbank
verbunden, die eingereichten Wertrechte unter Bekanntgabe der Aktionärsdaten
an die Erste Group Bank AG als bestellte Einreichstelle gegen Einbuchung der
Bar-Ausschüttung in Höhe von EUR 9,05 je eingereichtem Wertrecht zu
übertragen.

Die Abwicklung im Wege der Einreichung von Wertrechten durch die
Wertrechte-Inhaberinnen und -inhaber gemäß den festgesetzten Bedingungen ist
erfolgt, damit einerseits Sanktionsschranken gegen MKAO "Rasperia Trading
Limited" eingehalten werden und andererseits eine mögliche Rückabwicklung -
im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der 19.
Ordentlichen Hauptversammlung - sichergestellt wird.

2. Änderung der Auszahlungsbedingungen - Keine Einreichung von Wertrechten
mit Bekanntgabe von Aktionärsdaten mehr erforderlich

Nunmehr sind die von der 19. Ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
beschlossenen Kapitalmaßnahmen nach rechtskräftiger Abweisung der von MKAO
"Rasperia Trading Limited" eingebrachten Anfechtungsklage endgültig
rechtswirksam.

Infolgedessen soll nun die Leistung des Ausschüttungsanspruchs in bar (die
"Bar-Ausschüttung") an die ausschüttungsberechtigten Wertrechte-Inhaberinnen
und -Inhaber, die ihre Wertrechte bislang innerhalb der beiden
Einreichfristen im Jahr 2024 nicht zum Bezug der Bar-Ausschüttung
eingereicht haben, im Zuge einer für die Depotabwicklung sogenannten
zwingenden Kapitalmaßnahme (d.h. automatische Depotabwicklung) gemäß den
nachfolgenden Bestimmungen erfolgen.

Im Rahmen dieser für die Depotabwicklung sogenannten zwingenden
Kapitalmaßnahme (d.h. automatische Depotabwicklung) erfolgt automatisch eine
Gutschrift gegen Ausbuchung der Wertrechte, sodass weder die
Wertrechte-Inhaberinnen und -Inhaber noch die depotführenden Banken
Wertrechte zum Bezug der Bar-Ausschüttung aktiv einreichen müssen.

3. Auszahlung der Bar-Ausschüttung Zug-um-Zug gegen Ausbuchung des
Wertrechts im Wege einer automatischen Depotabwicklung

Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 19. Ordentlichen
Hauptversammlung der STRABAG beschlossene Bar-Ausschüttung aus der
ordentlichen Kapitalherabsetzung in Höhe von EUR 9,05 je
ausschüttungsberechtigter Aktie. Die Bar-Ausschüttung wird unverzinst
ausbezahlt.

Die bestellte Abwicklungsstelle ist die Erste Group Bank AG, FN 33209m, Am
Belvedere 1, 1100 Wien ("Abwicklungsstelle"). Die Abwicklungsstelle handelt
ausschließlich als Beauftragte der STRABAG und übernimmt keinerlei
Verpflichtungen gegenüber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird
kein Auftrags- oder Treuhandverhältnis zwischen ihr und den
Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begründet.

Die Abwicklungsstelle zahlt die Bar-Ausschüttung Zug-um-Zug gegen Ausbuchung
des Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der
-Inhaberin.

Die Auszahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotführenden
Kreditinstituten.

Die Zahlung im Wege der automatischen Depotabwicklung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass im Zuge der Abwicklung, insbesondere am Record Date,
entsprechend sichergestellt ist, dass keine Auszahlung der Bar-Ausschüttung
an Rasperia (wie nachstehend definiert) erfolgt (Punkt 5). Eine Auszahlung
der auf die Aktien der Rasperia (wie nachstehend definiert) entfallenden
Bar-Ausschüttung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG
zur Auszahlung nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und
potenziellen Auswirkungen von Sanktionen (Punkt 6) bedingt.

Die Zahlung der Bar-Ausschüttung erfolgt durch die Abwicklungsstelle unter
der Voraussetzung, dass die STRABAG die erforderlichen Beträge für die
Zahlung der Bar-Ausschüttung rechtzeitig und vollständig zur Verfügung
gestellt hat.

4. Zeitplan

Die Gutschrift der Bar-Ausschüttung iHv EUR 9,05 je Ausschüttungsanspruch
erfolgt am Payment Date (Valutatag) gegen Ausbuchung der Wertrechte (ISIN
AT0000A36HK3) aus den Depots der ausschüttungsberechtigten Inhaberinnen und
Inhaber der Wertrechte gemäß folgendem Zeitplan:

Ex-Tag: Mittwoch 27.11.2024

Record Date: Donnerstag 28.11.2024

Payment Date: Dienstag 3.12.2024

Für den Erhalt der Gutschrift der Bar-Ausschüttung iHv EUR 9,05 je
Ausschüttungsanspruch brauchen die ausschüttungsberichtigten Inhaberinnen
und Inhaber der Wertrechte nichts weiter zu tun. Die Gutschrift der
Bar-Ausschüttung erfolgt am Payment Date durch die Abwicklungsstelle im Wege
der automatischen Depotabwicklung gegen Ausbuchung des Wertrechts aus den
Depots der ausschüttungsberechtigten Inhaberinnen und Inhaber der
Wertrechte.

5. Vorbehalt zur Änderung der Abwicklung

Die Zahlung der Bar-Ausschüttung an die ausschüttungsberechtigten
Wertrechte-Inhaberinnen und Inhaber Zug-um-Zug gegen Ausbuchung des
Wertrechts an die depotführende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der
-Inhaberin im Wege der automatischen Depotabwicklung erfolgt unter der
Voraussetzung, dass im Zuge der Abwicklung, insbesondere am Record Date,
entsprechend sichergestellt ist, dass keine Auszahlung der Bar-Ausschüttung
an Rasperia (wie nachstehend definiert) erfolgt.

Die Gesellschaft behält sich auch deshalb ausdrücklich vor, die Modalitäten
der Auszahlung der Bar-Ausschüttung zu ändern.

6. Entscheidungsvorbehalt des Vorstands der STRABAG SE für eine Auszahlung
der auf die Aktien der MKAO "Rasperia Trading Limited" entfallenden
Ausschüttung

Mit Durchführungsverordnung (EU) 2024/1842 des Rates der Europäischen Union
wurde die Aktionärin MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO
"RASPERIA TRADING LIMITED", [MKAO "Rasperia Trading Limited"], Register
Nummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation ("Rasperia") in die Liste
der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen
in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates der Europäischen
Union vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von
Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und
Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, aufgenommen.

Eine Auszahlung der Bar-Ausschüttung soll an Rasperia (oder ihre(n)
Rechtsnachfolger) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand
der STRABAG die Auszahlung der Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n)
Rechtsnachfolger) nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und
potenziellen Auswirkungen von Sanktionen beschließt. Die Abwicklungsstelle
wird die Bar-Ausschüttung an Rasperia (oder ihre(n) Rechtsnachfolger) nur
auszahlen, wenn STRABAG der Abwicklungsstelle ausdrücklich schriftlich
bestätigt, dass die Auszahlung erfolgen soll.

7. Spesenvergütung

Da es sich um eine für die Depotabwicklung sogenannte zwingende
Kapitalmaßnahme handelt (d.h. automatischen Depotabwicklung), erfolgt keine
separate Spesenvergütung.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der
STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
Erfüllungsort ist Wien, Österreich.

Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen
Abwicklungsbedingungen ist - soweit gesetzlich zulässig und/oder soweit sich
nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) -
das für Handelssachen jeweils zuständige Gericht in Wien ausschließlich
zuständig.

Für Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist
nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers- soweit gesetzlich
zulässig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt
(vgl. insbesondere § 83a JN) - das sachlich und örtlich zuständige Gericht
am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG
oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zuständiges
Gericht zuständig.

Villach, im November 2024

Der Vorstand

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20.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 22422 - 1089
Fax: +43 1 22422 - 1177
E-Mail: investor.relations@strabag.com
Internet: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 2033401

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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