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26.01.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-News: Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 (deutsch)

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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

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EQS-News: AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA / Schlagwort(e):
Aktienrückkauf
Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

26.01.2023 / 16:44 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Grünwald, 26. Januar 2023 - Die geschäftsführenden Direktoren der AURELIUS
Management SE (die "geschäftsführenden Direktoren") als persönlich haftender
Gesellschafterin der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA (ISIN
DE000A0JK2A8) ("Gesellschaft") haben beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm
in Höhe von bis zu 30 Mio. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen
("Aktienrückkaufprogramm
2023").

Das Aktienrückkaufprogramm 2023 folgt der Ermächtigung der Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 21. Juni 2022. Die erworbenen Aktien können zu allen
von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 21. Juni 2022 genehmigten
Zwecken verwendet werden, insbesondere auch zur Einziehung. Im Rahmen des
Aktienrückkaufprogramms 2023 sollen im Zeitraum vom 30. Januar 2023 bis zum
29. Januar 2024 insgesamt bis zu 1.500.000 eigene Aktien der Gesellschaft
zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der
Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) haben die
geschäftsführenden Direktoren den Betrag von 30 Mio. EUR zugewiesen.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des
Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und
Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Entsprechend der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21.
Juni 2022 darf der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am
Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der
Gesellschaft im Xetra-Handel nicht um mehr als 10 Prozent über- oder
unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2023 dürfen zudem nach
Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten
unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem
des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt.

Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch
ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der eigenen Aktien
entsprechend Artikel 4 Abs. 2b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft.
Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der
Gesellschaft unter anderem auch dazu verpflichtet, die Handelsbedingungen
gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 und
die in dem Aktienrückkaufprogramm 2023 enthaltenen Vorgaben einzuhalten.

Das Aktienrückkaufprogramm 2023 kann, soweit erforderlich und rechtlich
zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2023 zusammenhängenden
Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 S. 1 i.V.m.
Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016
entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem
Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 S. 2 der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen
Geschäfte auf ihrer Website (www.aureliusinvest.de) im Bereich 'Investor
Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem
Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.

KONTAKT

AURELIUS Group
Investor Relations
Phone: +49 (89) 544799 - 0
+44 (0) 20 7440 0480
E-mail: investor@aurelius-group.com

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Quelle: dpa-AFX

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