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30.03.2023 ‧ dpa-Afx

EQS-News: Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses (deutsch)

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Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

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EQS-News: Andritz AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Hauptversammlung
Andritz AG: Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses

30.03.2023 / 11:24 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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GRAZ, 30. MÄRZ 2023. Die ANDRITZ AG, Stattegger Straße 18, 8045 Graz (in der
Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemäß § 119 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs.
1, § 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 116.
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 29. März 2023 die folgenden
Beschlüsse fasste:

1. Der Vorstand wird gem. § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten
ab dem 1. Oktober 2023 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im
gesetzlich jeweils höchst zulässigen Ausmaß zu erwerben und, ohne dass
die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls
diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats
einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird
ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für
deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

2. Der Gegenwert pro Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro
Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb
zu leistende Gegenwert pro Stückaktie darf nicht mehr als 10% über dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung
dieser Ermächtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse
liegen.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm
und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer
sind zu veröffentlichen.

4. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen
Aktien auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern
oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der
Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

Diese Bekanntmachung ersetzt gemäß § 119 Abs 10 BörseG die Veröffentlichung
gemäß § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.

Der Vorstand der ANDRITZ AG

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30.03.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Telefon: +43 (0)316 6902-0
Fax: +43 (0)316 6902-415
E-Mail: welcome@andritz.com
Internet: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Indizes: ATX
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1597063

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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Quelle: dpa-AFX

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