ADVA Optical Networking SE: Außerordentliche Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu und wählt Aufsichtsratsmitglieder
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ADVA Optical Networking SE: Außerordentliche Hauptversammlung stimmt
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu und wählt
Aufsichtsratsmitglieder
01.12.2022 / 15:52 CET/CEST
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Außerordentliche Hauptversammlung stimmt Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag zu und wählt Aufsichtsratsmitglieder
* Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit über 98 %
der abgegebenen Stimmen
* Frank Fischer und Dr. Eduard Scheiterer von der Hauptversammlung in den
Aufsichtsrat gewählt
München, Deutschland. 1. Dezember 2022. Die gestrige außerordentliche
Hauptversammlung der ADVA Optical Networking SE ("ADVA") hat dem Abschluss
des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ("Vertrag") zwischen der
Adtran Holdings, Inc., ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen und
der ADVA als beherrschtem Unternehmen mit einer Mehrheit von 98,04 % aller
abgegebenen Stimmrechte zugestimmt.
Der Vertrag sieht für alle außenstehenden Aktionäre der ADVA eine jährliche
Ausgleichszahlung gem. § 304 AktG in Höhe von EUR 0,59 brutto je Aktie und
volles Geschäftsjahr der ADVA vor (bei derzeitiger Besteuerung entspricht
dies EUR 0,52 netto). Alternativ besteht für alle außenstehenden Aktionäre
die Möglichkeit ihre ADVA-Aktien gegen eine Barabfindung gem. § 305 AktG in
Höhe von EUR 17,21 an die Adtran Holdings zu übertragen.
Der Vertragsschluss ist ein wichtiger Schritt, die Zusammenarbeit zwischen
der ADVA und Adtran Holdings, die mit dem Abschluss des Business Combination
Agreements (Zusammenschlussvereinbarung) am 30. August 2021 begonnen hat, zu
vertiefen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in
das Handelsregister des Sitzes der ADVA. Frühestens wird der Vertrag jedoch
zu Beginn des am 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahres von ADVA
wirksam.
Neben der Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Vertrag stand die Wahl
von Aufsichtsratsmitgliedern auf der Tagesordnung. Die Aktionärinnen und
Aktionäre der ADVA haben Herrn Frank Fischer und Herrn Dr. Eduard Scheiterer
in den Aufsichtsrat gewählt.
Herr Frank Fischer, Rechtsanwalt und Steuerberater in eigener Kanzlei, und
Herr Dr. Eduard Scheiterer, ehemaliger Geschäftsführer der ADTRAN GmbH sowie
Senior Vice President für Forschung und Produktentwicklung für die ADTRAN,
Inc., sind bereits seit September 2022 bzw. Oktober 2022 als gerichtlich
bestellte Mitglieder im Aufsichtsrat der ADVA Optical Networking SE aktiv.
Die gestrige Hauptversammlung hat sie nunmehr in den Aufsichtsrat gewählt
und folgte damit den Kandidatenvorschlägen des Aufsichtsrats.
Die Gewählten folgen auf Herrn Nikos Theodosopoulos und Herrn Michael
Aquino, die aufgrund von Amtsniederlegungserklärungen vom 4. August 2022
bzw. vom 24. September 2022 aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
ausgeschieden sind.
"Wir danken den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre wertvollen
Beiträge in den zurückliegenden Jahren und wünschen ihnen alles Gute für
ihre Zukunft," erklärte die Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Johanna Hey.
"Zugleich freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit den neuen Mitgliedern,
die mit ihrer ausgewiesenen Expertise und ihrer internationalen Erfahrung
das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats bereichern werden."
Über ADVA
Innovation und der Ansporn, unsere Kunden erfolgreich zu machen, bilden das
Fundament von ADVA. Unsere Technologie liefert die Grundlage für eine
digitale Zukunft und macht Kommunikationsnetze auf der ganzen Welt
leistungsfähiger. Wir entwickeln fortschrittliche Hardware- und
Software-Lösungen, die richtungsweisend für die Branche sind und neue
Geschäftsmöglichkeiten schaffen. Unsere offene Übertragungstechnik
ermöglicht unseren Kunden, die für die heutige Gesellschaft lebenswichtigen
Cloud- und Mobilfunkdienste bereitzustellen und neue, innovative Dienste zu
schaffen. Gemeinsam bauen wir eine vernetzte und nachhaltige Zukunft.
Weiterführende Informationen über unsere Produkte und unser Team finden Sie
unter www.adva.com.
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Quelle: dpa-AFX