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EQS-News: Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein (deutsch)

EQS-News: Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein (deutsch)
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17.11.2022 ‧ dpa-Afx

Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein

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EQS-News: Adler Group S.A. / Schlagwort(e): Sonstiges
Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein

17.11.2022 / 09:05 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen weiteren Teilbescheid der BaFin ein

* Adler teilt Auffassung der BaFin weiterer Teilfehlerfeststellungen im
Konzernabschluss der ADLER Real Estate AG zum 31.12.2019 nicht

* Adler hält an vollumfänglicher Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des
testierten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 fest

* Adler wird den Rechtsweg ausschöpfen, um Aufklärung voranzutreiben

* Guter und konstruktiver Dialog mit der BaFin trotz
Meinungsverschiedenheiten fortgesetzt; gesamthafte Feststellung
erwünscht

Luxemburg, 17. November 2022 - Die Adler-Gruppe legt Rechtsmittel gegen
einen weiteren Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
("BaFin") ein. Die BaFin hat im Rahmen einer Fehlerfeststellung im
Wesentlichen beschieden, dass der testierte Konzernabschluss zum 31.12.2019
und der zugehörige zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
der ADLER Real Estate AG ("ADLER Real Estate") gemäß § 109 Abs. 1 WpHG
Bilanzierungsfehler enthalte. Ein entsprechender Bescheid wurde ADLER Real
Estate von der BaFin zugestellt.

Im Kern stellt die BaFin in ihrer Herleitung zu den Teilfehlerfeststellungen
auf eine aus Sicht der BaFin unzulässige Konsolidierung der ADO Properties
S.A. ab. Dadurch seien u.a. die zur Veräußerung bestimmten langfristigen
Vermögenswerte der ADLER Real Estate zu hoch ausgewiesen worden. Dabei
bewertet die BaFin den mittelbaren Anteilsbesitz der ADLER Real Estate an
der ADO Properties S.A. von 33,25% zum Bilanzstichtag am 31.12.2019 als
nicht ausreichend, um Kontrolle über die ADO Properties S.A. zu vermitteln.
Zur Begründung führt die BaFin u.a. aus, dass zu diesem Zeitpunkt bereits
absehbar gewesen sei, dass die ADLER Real Estate diese Kontrolle aufgrund
des bekanntgegebenen Übernahmeangebots wieder verlieren würde.

Die Adler-Gruppe war und ist der festen Überzeugung, dass der besagte
mittelbare Anteilsbesitz angesichts der gewöhnlichen
Hauptversammlungspräsenzen bei der ADO Properties S.A. eine faktische
Kontrollmehrheit darstellt. Der Umstand, dass die ADLER Real Estate diese
Kontrolle bei erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots der ADO
Properties S.A. wieder verlieren würde, ändert nichts daran, dass die
Kontrolle zum Bilanzstichtag vorlag. Infolgedessen war die
Vollkonsolidierung der ADO Properties S.A. aus Sicht der ADLER Real Estate
zum Bilanzstichtag entsprechend den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften zwingend geboten. Die damalige
Vollkonsolidierung ist in völliger Transparenz gegenüber den Teilnehmern am
Kapitalmarkt vorgenommen worden. Sie hatte auch nicht zu Kritik im Vorfeld
und nach der Berichtsveröffentlichung geführt. Darüber hinaus ist der in
Rede stehende mittelbare Anteilsbesitz auch in der von den vorherigen
Anteilsbesitzern übernommenen Struktur stets vollkonsolidiert worden.
Insofern hält die Adler-Gruppe die von dem Abschlussprüfer geprüfte und
testierte Vollkonsolidierung im Konzernabschluss der ADLER Real Estate zum
Bilanzstichtag 31.12.2019 für ordnungsgemäß und korrekt. Entsprechend hat
die Adler-Gruppe auch in ihrer Stellungnahme gegenüber der BaFin
argumentiert. Offenkundig vertreten die Adler-Gruppe und die BaFin hierzu
aber unterschiedliche Auffassungen, die nun auf dem Rechtsweg geklärt
werden. Die Adler-Gruppe hebt dabei den guten und konstruktiven Dialog mit
der BaFin trotz gegensätzlicher Positionen hervor und wünscht sich im
Interesse der Transparenz am Kapitalmarkt und im Interesse der
Gesellschaften der Adler-Gruppe sowie ihrer Stakeholder eine zügige
gesamthafte Feststellung der BaFin im Hinblick auf die Prüfung des
Konzernabschlusses der ADLER Real Estate zum 31.12.2019.

Die Adler-Gruppe betont ferner, dass der Bescheid der BaFin die Wirksamkeit
des Konzernabschlusses der ADLER Real Estate zum 31.12.2019 unberührt lässt.

Die gerichtliche Überprüfung des Bescheids der BaFin wird nach Überzeugung
der Adler-Gruppe einen weiteren Beitrag zur Aufklärung der gegen sie
vorgebrachten Anschuldigungen von Seiten eines Leerverkäufers leisten,
wonach nahestehende Personen Einfluss auf Transaktionen und
Geschäftsvorfälle genommen hätten.

Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen und mit Beginn der Neuaufstellung
durch die Übernahme des Verwaltungsratsvorsitzes der Adler Group S.A.
("Adler Group") durch Prof. Dr. A. Stefan Kirsten am 16. Februar 2022 wurde
ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Transparenz und der
Corporate Governance umgesetzt. Dazu zählten der Abschluss der
Sonderuntersuchung durch KPMG Forensik mit der Maßgabe, geprüfte
Konzernabschlüsse der Adler-Gruppe für das Geschäftsjahr 2021 bis zum 30.
April 2022 vorzulegen, die Erkenntnisse aus der Sonderuntersuchung
offenzulegen sowie diese in den Konzernabschlüssen sowie der umfassenden
Kommunikation zu verarbeiten, um durch strukturelle und prozedurale
Maßnahmen die Verbesserung der Transparenz und der Corporate Governance zu
erreichen. Hierzu gehört auch die Besetzung des Finanzressorts der Adler
Group mit dem CFO Thomas Echelmeyer, die personelle Verkleinerung und
effektive Besetzung der Ausschüsse des Verwaltungsrats, die Stärkung der
Compliance-Funktionen mit der Unterstützung eines externen
Beratungsunternehmens sowie laufenden Schritte zur Integration der
Adler-Gruppe. Auf der Hauptversammlung am 29. Juni dieses Jahres wurden die
Maßnahmen mit großer Mehrheit der Aktionäre unterstützt und der
Verwaltungsrat der Adler Group mit Zustimmungsraten von bis zu nahe 100% für
die Dauer von drei Jahren gewählt.

Kontakt

Investor Relations:

T +352 278 456 710

F +352 203 015 00

E investorrelations@adler-group.com

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Quelle: dpa-AFX

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