ABO Wind AG: Formwechsel in KGaA würde großes Potenzial erschließen
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ABO Wind AG: Formwechsel in KGaA würde großes Potenzial erschließen
06.06.2023 / 16:00 CET/CEST
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Formwechsel in KGaA würde großes Potenzial erschließen
Der erwogene Formwechsel der ABO Wind Aktiengesellschaft in eine
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) würde dem Unternehmen nach
Überzeugung des Vorstands neue Perspektive eröffnen und langfristig
orientierten Aktionärinnen und Aktionären erhebliches weiteres Kurspotenzial
erschließen. "Wir erleben aktuell weltweit eine beeindruckende
Beschleunigung der Energiewende", betont Vorstandssprecher Dr. Karsten
Schlageter. Die Internationale Energieagentur geht davon aus, dass in den
nächsten fünf Jahren Erneuerbare-Energie-Kraftwerke mit einer Leistung von
rund 2.400 Gigawatt installiert werden. Davor hat es 20 Jahre gedauert, um
die gleiche Kapazität zu installieren. Als Projektentwickler mit mehr als
1.000 Mitarbeiter*innen und großer Expertise in den zentralen Technologien
Windkraft, Photovoltaik, Batteriespeicher und Wasserstoff ist ABO Wind
prädestiniert, diese rasante Entwicklung mitzugestalten. Um möglichst viele
Wind-, Solarparks und Speicher zügig ans Netz zu bringen, wäre eine noch
stärkere Kapitalbasis hilfreich.
"Beim Fremd- und beim Mezzaninekapital haben wir in den vergangenen Jahren
zugelegt", erläutert Dr. Schlageter. Perspektivisch wäre es gut, wenn ABO
Wind die Möglichkeit hätte, auch beim Eigenkapital als dritter Säule der
Finanzierung noch zu wachsen. "Im aktuellen Umfeld könnten uns in den
nächsten Jahren Kapitalerhöhungen im Umfang von durchschnittlich etwa 25
Millionen Euro jährlich helfen", sagt Schlageter. Neben dem Wachstum bei der
Entwicklung von Projekten bis zur Baureife könnte ABO Wind damit künftig
auch deutlich mehr und größere Wind- und Solarparks schlüsselfertig
umsetzen. Sofern sich auch weitere Faktoren wie Flächenbereitstellung,
Genehmigungsprozesse und Lieferzeiten für Anlagen positiv entwickeln, könnte
ABO Wind mit gestärktem Eigenkapital bereits 2027 eine Verdopplung des
Jahresüberschusses auf rund 50 Millionen Euro erreichen. Im bislang
erfolgreichsten Geschäftsjahr 2022 hatte der Konzern erstmals einen
Nachsteuergewinn von mehr als 20 Millionen Euro ausgewiesen. Folie 26 der
Investoren-Präsentation (
https://www.abo-wind.com/media/pdf/flyer/IR-Aktuell.pdf) visualisiert eine
Spannbreite der erwarteten Entwicklung von Gesamtleistung und
Jahresüberschuss. "Wenn wir unser Eigenkapital gestärkt haben, können wir
das Potenzial, das sich uns im aktuellen Umfeld bietet, deutlich besser
nutzen", ist Dr. Schlageter überzeugt.
"Die Familien der Unternehmensgründer Dr. Jochen Ahn und Matthias Bockholt
haben als Mehrheitseigentümer erklärt, ihren gestaltenden Einfluss wahren
und sich nicht unter 50 Prozent verwässern lassen zu wollen - das limitiert
aktuell die Möglichkeiten für weitere Kapitalerhöhungen", sagt Dr.
Schlageter. In dieser Konstellation sieht der Vorstand einen Formwechsel in
eine Kommanditgesellschaft auf Aktien als Mittel der Wahl. Der Verlust an
Einfluss, den die Familien bei eine Verwässerung unter 50 Prozent erlitten,
würde durch den Formwechsel zum Teil kompensiert. Dann wären die Familien
bereit, weiteren Kapitalerhöhungen zuzustimmen. Eine Ahn &
Bockholt-Familiengesellschaft als Komplementärin könnte die Geschäftsführung
einer künftigen KGaA bestimmen. Im Vergleich zum Status Quo würden die
Einflussmöglichkeiten der Minderheitsaktionär*innen gleichwohl gestärkt.
Denn wesentliche Entscheidungen etwa über die Verwendung des Jahresgewinns
oder künftige Kapitalerhöhungen obliegen auch bei einer KGaA der
Hauptversammlung. Für solche Entscheidungen wären die Gründerfamilien dann
stärker auf die Unterstützung der Minderheitsaktionär*innen angewiesen als
heute.
Obwohl der Aktienkurs nach Veröffentlichung einer Ad-Hoc-Meldung (
https://www.abo-wind.com/de/unternehmen/ad-hoc-meldungen.html) zu einem
möglichen Formwechsel zunächst nachgab, überwiegen nach Überzeugung des
Vorstands die Vorteile für alle Aktionär*innen. Erstens erhöhen die dann
möglichen maßvollen Kapitalerhöhungen die Aussichten auf steigende Gewinne
je Aktie, zweitens stärkt die Verwässerung der Gründerfamilien den Einfluss
der Minderheitenaktionär*innen in der Hauptversammlung und drittens
profitiert der Aktienkurs von wachsendem Streubesitz, höherer Liquidität und
einer stärkeren Ausrichtung am Kapitalmarkt. Denn sofern sich ABO Wind durch
eine Umwandlung in eine KGaA die Möglichkeit zu künftigen Kapitalerhöhungen
erschlösse, würde es sich für das Unternehmen lohnen, Zugang zu weiteren
Investoren zu schaffen. Dann wäre auch der Weg in den Regulierten Markt
naheliegend. Dieser ist allerdings erst mittelfristig zu bewerkstelligen,
weil insbesondere eine zusätzliche Rechnungslegung nach internationalem
Standard (IFRS) erheblichen Aufwand erfordert.
ABO Wind als familiengeführtes Unternehmen zu etablieren, trägt zum
operativen Erfolg bei und entspricht dem Wunsch vieler Mitarbeiter*innen.
"Unsere Unternehmenskultur ist von den Werten und Zielen der Gründerfamilien
geprägt", betont Dr. Schlageter. Der Wunsch, einen Beitrag zur Energiewende
und zum Klimaschutz zu leisten, motivierte Dr. Jochen Ahn und Matthias
Bockholt vor 27 Jahren ABO Wind zu gründen. Der gleiche Antrieb beflügelt
bis heute auch die Belegschaft. "Den Einfluss der Familien auf die Geschicke
der ABO Wind zu bewahren, stärkt die Bindung unserer besten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter an das Unternehmen." Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels
ein wichtiger Faktor.
Erhalten bleiben soll auch die das Unternehmen auszeichnende Fähigkeit,
schnell und unbürokratisch in Projekt- und Ländergruppen Entscheidungen zu
treffen. "Bei unseren Prozessen kommt es auf die fachliche Expertise und die
Argumente der Mitarbeitenden an, nicht auf die hierarchische Position", sagt
Dr. Schlageter. Das gelte es zu bewahren, um weiterhin effizient
Erneuerbare-Energie-Projekte zu entwickeln und zu errichten. Klar sei aber
auch, dass der Einfluss der Gründerfamilien an deren finanzielles Engagement
gebunden sein soll. Geplant ist daher, die Komplementärfunktion der Familien
in der noch zu entwerfenden Satzung der KGaA an einen Mindestanteil am
Kommanditkapital zu koppeln. Denkbar wäre, dass die Komplementärin ihre
Befugnisse verliert, sobald der Anteil der Komplementärgesellschafter am
Kommanditkapital eine noch festzulegende Schwelle unterschreitet.
Diese und weitere Fragen sind in den nächsten Wochen und Monaten detailliert
auszuarbeiten. Wichtig ist dem ABO Wind-Vorstand bis dahin auch, Investoren
und Interessent*innen die Überlegungen zum Formwechsel näher zu bringen.
Dazu ist bereits am nächsten Dienstag, 13. Juni, um 10 Uhr ein erstes
Video-Gespräch mit Dr. Jochen Ahn geplant, einem der Gründer und Vorstände
von ABO Wind. Interessent*innen können sich dazu per E-Mail an
presse@abo-wind.de anmelden und erhalten dann einen Link zum Einwählen.
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Quelle: dpa-AFX