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EQS-News: ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA (deutsch)

EQS-News: ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA (deutsch)
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30.10.2023 ‧ dpa-Afx

ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA

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EQS-News: ABO Wind AG / Schlagwort(e): Rechtssache
ABO Wind AG: 87 Prozent befürworten Formwechsel in ABO Energy KGaA

30.10.2023 / 16:19 CET/CEST
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Als erfreulichen Vertrauensbeweis bewertet der Vorstand der ABO Wind AG das
klare Votum der Hauptversammlung für einen Formwechsel in eine
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Bei einer außerordentlichen
Hauptversammlung, die am Freitag, 27. Oktober, bis in den späten Abend
währte, votierten 87,17 Prozent der vertretenen Aktien für den Formwechsel.
Dieser beinhaltet neben einer Änderung der Rechtsform auch eine Umfirmierung
in ABO Energy. Der neue Name des Unternehmens spiegelt den seit der Gründung
im Jahr 1996 deutlich gewachsenen technologischen Horizont wider.

"Wir freuen uns, dass viele Aktionäre die Chancen erkannt haben, die sich
mit einem Wechsel der Rechtsform und der Firmierung für die Gesellschaft
ergeben", sagte Vorstand Alexander Reinicke. Unter anderem die Vertreter der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der
Hauptversammlung vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen
dagegen gesammelt.

Eine große Mehrheit der Aktionärinnen und Aktionäre folgte gleichwohl dem
Vorschlag. 7.064.373 gültige Stimmen wurden zu dem Tagesordnungspunkt
abgegeben. Darunter waren 906.033 Nein-Stimmen (12,83 Prozent). Da Aktionäre
bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel
allerdings derzeit noch nicht zur Eintragung beim Handelsregister
eingereicht werden.

Auch in der Presse (Artikel der WirtschaftsWoche vom 28. Oktober 2023)
wurden die Hauptversammlung und ihre Ergebnisse bereits besprochen.

Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der
Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile
regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer*innen in Deutschland unterfällt die
Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein
Drittel des Aufsichtsrats ist durch Vertreter*innen der Mitarbeitenden zu
besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt
bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen. Auch dieser
Tagesordnungspunkt wurde mit großer Mehrheit beschlossen, ebenso wie die
Wahl der vier Aktionärsvertreter*innen Eveline Lemke, Maike Schmidt, Dr.
Alexander Thomas und Martin Giehl in den Aufsichtsrat. Alle
Abstimmungsergebnisse sind auf der Internetseite (
www.abo-wind.de/hauptversammlung) abrufbar.

Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist,
bestimmen die beiden Unternehmensgründer, Dr. Jochen Ahn und Matthias
Bockholt, als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung
der ABO Energy KGaA. Die bisherigen Vorstände werden in der Rolle als
Geschäftsführer der Komplementärin das Unternehmen weiterhin führen. Damit
behalten die beiden Gründer Einfluss. Das gilt auch für den Fall, dass
künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von
aktuell ca. 52 Prozent verwässern sollten.

"Diese Kontinuität und Verlässlichkeit für unsere Geschäftspartner und
Mitarbeitenden zu sichern, waren für Vorstand und Aufsichtsrat ein wichtiges
Motiv für den Formwechsel", sagt Vorstand Reinicke. "In der künftigen
Struktur können wir perspektivisch auf der Eigenkapitalseite weiter wachsen
und zugleich den Wettbewerbsvorteil als von den Gründerfamilien geprägtes
Unternehmen bewahren."

Ziel des Vorstands ist es zudem, in den nächsten Monaten und Jahren mit
einer guten Entwicklung des Unternehmens auch jene Aktionäre, die gegen den
Formwechsel votiert haben, von dessen Sinnhaftigkeit zu überzeugen.

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Unternehmen: ABO Wind AG
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ISIN: DE0005760029
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Quelle: dpa-AFX

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