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EQS-Adhoc: voestalpine AG: voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen (deutsch)

EQS-Adhoc: voestalpine AG: voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen (deutsch)
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19.04.2023 ‧ dpa-Afx

voestalpine AG: voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen

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EQS-Ad-hoc: voestalpine AG / Schlagwort(e): Anleiheemission
voestalpine AG: voestalpine AG begibt zur Optimierung der
Finanzierungsstruktur eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250
Millionen

19.04.2023 / 07:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER
FREIGABE IN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA,
JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE JURISDIKTION, IN DER DAS ANGEBOT ODER DER
VERKAUF DER WERTPAPIERE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.

voestalpine AG begibt zur Optimierung der Finanzierungsstruktur eine
Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 250 Millionen

Der Vorstand der voestalpine AG ("voestalpine") hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrates beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte
Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit 2028 im Gesamtnennbetrag von EUR
250 Millionen (die "Schuldverschreibungen") anzubieten (das "Angebot"). Die
Schuldverschreibungen werden in neue und/oder existierende, auf den Inhaber
lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der voestalpine (die
"Aktien") wandelbar sein.

Die Schuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrages in einer
Stückelung von je EUR 100.000 begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt,
zurückgezahlt oder zurückgekauft worden sind, am oder um den 28. April 2028
zum Nennbetrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt.

Das Angebot wird im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated
Bookbuilding) erfolgen. Das Angebot erfolgt ausschließlich an
institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
gemäß Regulation S des U.S. Securities Act 1933 in der jeweils gültigen
Fassung, sowie außerhalb von Australien, Japan, Südafrika und anderen
Jurisdiktionen, in denen das Angebot oder der Verkauf der
Schuldverschreibungen nach geltendem Recht verboten wäre. Die Bezugsrechte
der bestehenden Aktionäre auf Schuldverschreibungen werden ausgeschlossen.

Das Ergebnis des Angebots und die endgültigen Emissionsbedingungen der
Schuldverschreibungen werden voraussichtlich im Laufe des Tages in einer
separaten Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Ausgabe wird voraussichtlich
am oder um den 28. April 2023 erfolgen.

WICHTIGE HINWEISE
Diese Bekanntmachung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),
Australien, Kanada, Japan, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, in
der eine solche Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht,
verteilt oder übertragen werden und Personen, die im Besitz dieses Dokuments
oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche
Einschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung dieser
Beschränkungen kann eine Verletzung der Wertpapiergesetze einer solchen
Rechtsordnung darstellen.

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine oder einer
ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung
noch deren Inhalt darf als Grundlage für ein Angebot in irgendeiner
Rechtsordnung dienen oder in Verbindung mit einem solchen Angebot als
verbindlich angesehen werden. Die angebotenen Wertpapiere werden und wurden
nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung
(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten
weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder
von den Registrierungsanforderungen des Securities Act befreit.

Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung nur an Personen,
die (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) der Financial Services
and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils
gültigen Fassung) (die "Order") sind, oder (ii) Personen sind, die unter
Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohem
Eigenkapital, Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, etc. (alle diese Personen
werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet)). Personen, die keine
Relevanten Personen sind, dürfen nicht aufgrund dieses Dokuments handeln
oder sich auf dieses Dokument verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht nur
Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen
unternommen.

In Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet sich
die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 (in seiner jeweils gültigen Fassung) (die "Prospektverordnung")
sind.

Die Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im EWR, im
Vereinigten Königreich oder anderswo angeboten, verkauft oder anderweitig
zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen auch nicht angeboten,
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Es wurde kein
PRIIPs-Basisinformationsblatt (Key Information Document - KID) erstellt, das
für Kleinanleger im EWR, im Vereinigten Königreich oder anderswo nicht
verfügbar ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb der
Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung erlauben würden, in der eine solche Maßnahme ungesetzlich
wäre. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese
einzuhalten.

Diese Bekanntmachung stellt keine Empfehlung bezüglich der Platzierung dar.
Anleger sollten einen professionellen Berater bezüglich der Eignung der
Platzierung für die betreffende Person konsultieren.

Ende der Insiderinformation

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19.04.2023 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: voestalpine AG
voestalpine-Straße 1
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 50304/15-9949
Fax: +43 50304/55-5581
E-Mail: IR@voestalpine.com
Internet: www.voestalpine.com
ISIN: AT0000937503
WKN: 897200
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
EQS News ID: 1609473

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1609473 19.04.2023 CET/CEST

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Quelle: dpa-AFX

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